Zusatzleistungen statt Gehaltserhöhung

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Gehaltserhöhungen sind ein Zeichen guter Arbeit. Sie dienen als Wertschätzung gegenüber den Leistungen eines Angestellten. Leider macht sich der augenscheinliche Geldsegen nicht immer auf dem Konto, sondern nur auf dem Lohnzettel bemerkbar.

Je höher der Bruttolohn, umso mehr Sozialabgaben muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Staat zahlen. Nicht selten bleibt von der Gehaltserhöhung dann nicht mehr viel übrig – in einigen Fällen kommt man sogar schlechter weg als vorher. In solchen Situationen lohnt es sich, über Alternativen nachzudenken, die sich langfristig im Geldbeutel bemerkbar machen.

Zusatzleistungen bedeuten Brutto gleich Netto

Der größte Vorteil von Zusatzleistungen ist die Steuerfreiheit. Während von einer Gehaltserhöhung Sozialabgaben (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) sowie Steuern abgezogen werden, erhält man bei alternativen Leistungen hingegen einen steuerfreien Betrag ohne jegliche Abzüge. Brutto bedeutet in dem Fall gleich Netto. Von Zusatzleistungen profitiert jedoch nicht nur der Angestellte, sondern ebenfalls der Arbeitgeber. Dieser kann die Sonderleistungen nämlich als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Für die Gehaltsabrechnungen ergibt sich ebenfalls kein Mehraufwand, denn die Lohnabrechnungsprogramme (für kleine und mittelständische Firmen eignet sich unter anderem Lexware lohn + gehalt), mit denen in der Regel jedes Unternehmen arbeitet, machen die Arbeit quasi von alleine. Arbeitgeber müssen lediglich die neuen Angaben in das Programm einpflegen. Außerdem erhält die Firma die Umsatzsteuer rückwirkend zurück.

Es lohnt sich, über Alternativen nachzudenken, die sich langfristig im Geldbeutel bemerkbar machen.(#01)

Es lohnt sich, über Alternativen nachzudenken, die sich langfristig im Geldbeutel bemerkbar machen.(#01)

Dienstwagen: Die beliebteste Zusatzleistung der Deutschen

Besonders beliebt ist bei deutschen Arbeitnehmern der Dienstwagen. Er verspricht nicht nur mehr Geld auf dem Konto, sondern ist gleichzeitig ein Statussymbol.

Der enorme Vorteil eines Firmenfahrzeugs ist die Tatsache, dass der Wagen die ganze Zeit über im Besitz des Unternehmens bleibt und daher folgende Kosten nicht vom Mitarbeiter übernommen werden müssen:

  • Anschaffungskosten
  • Sprit
  • Reparaturen
  • TÜV
  • Haftpflichtversicherung

Bei einer rein beruflichen Nutzung muss man lediglich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro gefahrenen Kilometer zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte selbst tragen. Gleichzeitig bietet sich durch einen Firmenwagen die Option, diesen ebenfalls privat zu nutzen.

Es gilt dann jedoch zu bedenken, dass es ein paar Formalitäten gibt, die man unbedingt beachten und im Vorfeld bedenken sollte:

  1. Die Privatnutzung muss unbedingt mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. Im Idealfall erfolgt ein Vermerk im Vertrag, dann sind sowohl der Angestellte als auch das Unternehmen auf der sicheren Seite.
  2. Durch die private Nutzung entsteht für das Finanzamt ein geldwerter Vorteil, den man unbedingt bei der Steuererklärung (Anlage N) angeben muss.

Was gilt es steuerlich bei der Privatnutzung zu beachten?

Wer sich zusätzlich für eine private Nutzung entscheidet, muss den Privatanteil der unternommenen Fahrten richtig abrechnen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder führt man ein Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Regel tritt in Kraft. Beides hat seine Vor- und Nachteile, die abhängig sind von der Höhe der Privatnutzung.

Fahrtenbuch:

Einfacher ist es hingegen mit einer digitalen Lösung, die es mittlerweile zu recht erschwinglichen Preisen auf dem Markt zu kaufen gibt.(#02)

Einfacher ist es hingegen mit einer digitalen Lösung, die es mittlerweile zu recht erschwinglichen Preisen auf dem Markt zu kaufen gibt.(#02)

Die Grundlage besteht bei dieser Variante in den tatsächlich unternommenen privaten Fahrten. Das Finanzamt lässt ein Fahrtenbuch allerdings nur gelten, wenn alle relevanten Angaben vorhanden sind. Dazu zählen unter anderem der Kilometerstand, die zurückgelegten Kilometer sowie das Datum der einzelnen Fahrten. Ein Fahrtenbuch kann man einerseits handschriftlich führen, wobei man darauf achten muss, dass keinerlei Änderungen vorgenommen werden können.

Einfacher ist es hingegen mit einer digitalen Lösung, die es mittlerweile zu recht erschwinglichen Preisen auf dem Markt zu kaufen gibt. Durch Programme mit digitalen und vorkontierten Belegen vereinfacht sich die Arbeit enorm und man ist geschützt vor dem Vorwurf der Manipulation. Das Fahrtenbuch lohnt sich besonders bei einer geringen privaten Nutzung des Fahrtzeugs.

1-Prozent-Regelung:

Bei dieser Regelung handelt es sich um einen monatlichen Pauschalbetrag, der abhängig ist von der Höhe des Bruttolistenpreises des Dienstwagens. Je höher die Anschaffungskosten waren, umso höher fällt der prozentuale Eigenanteil aus. Daher rentiert sich die Inanspruchnahme der 1-Prozent-Regelung nur bei einer hohen Privatnutzung.

Vor- und Nachteile für beide Seiten im Überblick

Vorteile

Nachteile

Arbeitgeber

  • Senkung des Bruttogehalts & der Lohnnebenkosten

  • Steuerliche Vorteile: Rückerstattung der Umsatzsteuer, Abrechnung der anfallenden Kosten als Betriebsausgaben

  • Anschaffung eines Firmenwagens ist vorsteuerabzugsfähig

  • Übernahme anfallender Koten wie TÜV, Versicherung, Sprit, Reparaturen

Arbeitnehmer

  • Bei betrieblicher Nutzung müssen lediglich 0,03 Prozent pro Kilometer gezahlt werden

  • Anschaffung eines privaten PKW’s fällt weg

  • Privatnutzung möglich

  • Hoher Aufwand bei Privatnutzung durch die 1-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuches

  • Nur rentabel, wenn man viel unterwegs ist

  • Verzicht auf Teil des Bruttolohnes

Sachleistungen und Gutscheine

Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für Sachbezüge anstelle einer Gehaltserhöhung. Dazu zählen unter anderem:

Besonders beliebt sind Essenschecks.(#03)

Besonders beliebt sind Essenschecks.(#03)

  • Tankgutscheine
  • Nahverkehrsgutscheine
  • Essensgutscheine

Sofern ein Unternehmen keine eigene Kantine besitzt, kann es seinen Mitarbeitern Zuschüsse fürs Essen gewähren. Besonders beliebt sind Essenschecks. Diese beinhalten bis zu 6,10 Euro pro Tag, die bei allen teilnehmenden Händlern eingelöst werden können. Handelt es sich hingegen um einen allgemeinen Zuschuss, beträgt dieser täglich 3,80 Euro. Bei anderen Gutscheinen stehen jedem Arbeitnehmer 44 Euro pro Monat zu.

Diese Beträge dürfen allerdings nur als Bons oder Karten und nicht in bar ausgezahlt werden, da sie sonst wieder als geldwerter Vorteil gelten und man sie demnach steuerlich absetzen muss. Zu den Sachleistungen zählen übrigens ebenfalls Geschenke zu Weihnachten, Jubiläen oder Geburtstagen. Diese dürfen über das Jahr gerechnet eine Summe von 528 Euro sowie einen Einzelbetrag von 60 Euro nicht überschreiten.

Betriebliche Altersvorsorge (150)

Wer nicht nur etwas für einen volleren Geldbeutel sondern ebenfalls für die eigene Altersvorsorge sorgen will, sollte sich für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden, sofern diese vom Betrieb angeboten wird. Dem Unternehmen stehen jährlich 500 Euro pro Mitarbeiter an Beiträgen zur Verfügung, was rund 40 Euro pro Monat bedeutet.

Es gibt viele Verträge, die zusätzlich einen zu zahlenden Eigenteil anbietet. Dieser wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen, wodurch gleichzeitig die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Ein Wechsel des Betriebs stellt im Übrigen keinerlei Problem dar, denn Arbeitsstätten sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestehende betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu übernehmen.

Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanziert?

Der große Unterschied besteht bei der Form der betrieblichen Altersvorsorge. Es gibt einerseits die nur vom Arbeitnehmer finanzierten Verträge (also eine Entgeltumwandlung), andererseits die arbeitgeberfinanzierten Verträge, die zusätzlich zum Gehalt entrichtet werden.

Entgeltumwandlung

Auf diese betriebliche Altersvorsorge hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Sie bietet den Vorteil, dass sie direkt vom Bruttolohn abgezogen wird, wodurch man nicht nur fürs Alter vorsorgt, sondern ebenfalls die Steuer- und Sozialabgaben senkt. Ein Wechsel des Arbeitgebers stellt bei dieser Form keinerlei Problem dar, da der Arbeitnehmer die Beiträge komplett selber finanziert.

Arbeitgeberfinanzierte Verträge

Hier werden die Beiträge vom Unternehmen allein getragen, wodurch die Ansprüche in der Regel an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Die sogenannten Unverfallbarkeitsfristen sind an zeitliche & altersmäßige Bedingungen geknüpft: Bei Verträgen, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, sind die Einzahlungen unverfallbar, sobald der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre Firmenzugehörigkeit bestehen.

Das bedeutet, wer vor dieser Frist das Unternehmen verlässt, hat keinen Anspruch mehr auf die bis zu diesem Datum eingezahlten Beträge. Daher lohnt sich meistens ein Vertrag, bei dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einzahlen.

Es lohnt sich meistens ein Vertrag, bei dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einzahlen.(#04)

Es lohnt sich meistens ein Vertrag, bei dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einzahlen.(#04)

Weitere Zusatzleistungen im Überblick

  1. Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge: Unternehmen stehen rund 500 Euro zur Verfügung, um ihre Mitarbeiter in der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. Dazu zählen unter anderem Sportkurse, Rehaaufenthalte oder eine Rückenschule.
  2. Zuschüsse für die Kinderbetreuung
  3. Recht auf Zweitwohnung: Wenn ein Arbeitnehmer für eine berufliche Tätigkeit den Wohnort wechseln muss, die Erstwohnung jedoch behalten will, kann er die Kosten entweder in der Einkommenssteuer vermerken oder einen Zuschuss beim Arbeitgeber beantragen.
  4. Weiterbildungen: Wenn sich ein Angestellter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit weiterbilden möchte, kann dies vom Arbeitnehmer finanziell unterstützt oder gar komplett übernommen werden. Das Unternehmen hat außerdem die Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen.

Bildnachweis: © Shutterstock Titelbild: Phanat, #01: Makyzz, #02: Timothy Epp, #03: ducu59us, #04: Andrei_R

1 Kommentar

  1. Betriebliche Altersvorsoge.
    Ist das nicht irgendwie seltsam?
    Es wird vom Bruttolohn abgezogen, was dann bedeutet:
    weniger Brutto = weniger Netto,

    und auch weniger in die Rentenkasse!!!

    Wo da wohl der Rechenfehler liegt?

    Und hintennach wird noch der Krankenkassenanteil bei betrieblichen Altersvorsorge abgezogen.

    Und das soll sich rechnen? Jedenfalls sehe ich das nicht für den Mitarbeiter.

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