Welchen Alkohol riecht man nicht im Atem?
Nicht jeden Alkohol riecht man im Atem
Nicht nur die Kollegen und der Chef im Betrieb nerven, wenn man mal gefeiert hat und eine Fahne hinter sich herzieht. Auch zuhause gibt es Menschen, die rücksichtslos nörgeln und oberschlaue Weisheiten verbreiten.
Der Alkoholgehalt sorgt für die Fahne: was ist dran am Gerücht?
Es ist glücklicherweise nur ein Mythos: tatsächlich besteht keinerlei Zusammenhang zwischen dem Alkoholgehalt eines Getränks und der Intensität der Alkoholfahne. Viele „Experten“ und Tugendwächter schwadronieren darüber, aber letztlich ist das alles Humbug.
Die Fahne wird vordringlich durch das Kohlendioxid im Getränk produziert. Je mehr Kohlendioxid im Getränk, umso stärker die Alkoholfahne am nächsten Tag. Das klingt jetzt vielleicht etwas merkwürdig, ist aber so.
Welche alkoholischen Getränke sorgen besonders stark für eine Fahne?
Nicht nur die Kohlensäure sorgt für Risiken durch Aufstoßen und Fahnengeruch. Es sind gerade jene Inhaltsstoffe, die neben dem Alkohol im Getränk enthalten sind, die für reichlich Fahne sorgen und oft Schwefeldüfte produzieren. Besonders gefährlich:
- Rum
- Bier, auch alkoholfreies Bier
- Wein
Wer einer Fahne vorbeugen will, der sollte von diesen alkoholischen Leckereien die Finger lassen.
Welcher Alkohol macht keine Fahne?
Wenn man das Ganze mal chemisch betrachtet, dann landet man beim sogenannten Ethylakohol, also einem reinen Alkohol ohne Zusatzstoffe. Ethylalkohol ist fast geruchsneutral. Wenn man also alkoholische Getränke zu sich nimmt, sollte man eher reine Alkoholformen bevorzugen. Da fallen schon mal alle Alkohol-Mix-Getränke raus, denn da sind fruchtige und süße „Verunreinigungen“ enthalten, die sehr Fahnen-fördernd wirken. Die Rede ist von den Alkopops. Wer also die Fahne im Büro vermeiden möchte, der trinkt am besten Drunks, die fast nur aus Ethylalkohol und Wasser bestehen. Das sind diese hier:
- Wodka
- Korn
Ethanol und der Stoffwechselprozess
Ausatmung und Verdunstung
Alkoholgehalt im Blut
Verminderung der Alkoholfahne
Wie kann man die Alkoholfahne beseitigen?
Wenn es dann mal doch hat sein müssen, gibt es noch die eine oder andere Möglichkeit, mininmalinvasiv die Fahne wegzuoperieren. Auf die Frage „Was überdeckt Alkoholgeruch?“ haben wir hier fünf perfekte Antworten:
- Minziges Mundspray Zumindest mal frischen Atem bringt das. Die Masche ist nicht neu und mancheiner hat sie schon mal kurz vor seinem Date angewendet. Drei mal Pffft in den Rachen und es ist erst mal Ruhe. Wenn man beim Date etwas trinkt, muss man nicht nacharbeiten. Im Büro empfiehlt es sich aber schon, mehrmals nachzusprühen. Je nach Fahne hält die Wirkung der Minze nicht so lange an. Auf jeden Fall wenn der Chef ruft oder man in die Kaffeeküche geht. Vorsicht: Plauschgefahr!
- St. Sin und andere Bonbons Diese Bonbons zur Neutralisierung gibt es seit einiger Zeit im Internet. Sie sollen die Alkoholfahne beseitigen, sagt man. Ausprobiert habe ich sie noch nicht, aber das wäre hier eventuell mal vorbeugend anzuraten. Einfach mal nach dem Kumpelsabend einen Versuch starten und zuhause die Holde anlächeln. Am Gesichtsausdruck kann man dann ablesen, wie erfolgreich die Bonbons waren.
- Teebaumöl Das Teebaumöl soll den Alkoholgeruch neutralisieren, sagt man. Es wirkt echt heftig, denn es hat einen derart starken Eigengeruch, dass die Fahne keine Chance hat. Wer den Geruch und die „Spezialaufgabe“ des Teebaumöls kennt, könnte allerdings misstrauisch werden, wenn er den Geruch im Büro wahrnimmt, aber da muss man durch. Klare Aussage: mit Teebaumöl beseitigt man die Alkoholfahne.
- Basilikum Das Kraut enthält ätherische Öle, welche tatsächlich zuverlässig in der Lage sind, den Alkoholgeruch zu neutralisieren und zu beseitigen. Wer also sicher sein will und sich nicht scheut, auf grünen Basilikumblättern herumzukauen, dem kann geholfen werden: mit Basilikum beseitigt man die Alkoholfahne.
- Hustenbonbons je stärker, desto besser. Wenn der Eukalyptusgeruch aus den Ohren kommt, ist es genau richtig. Der Duft der Hustenbonbons überdeckt den Geruch der Alkoholfahne. Allerdings sollte man wenigstens stündlich ein Hustenbonbon einwerfen, denn die Wirkung hält nicht so lange an.
Wie ist das denn mit Party, Fahne & Kündigung?
Urteile zu Party & Kündigung
Wer feiert, kann auch arbeiten. Hat mal einer gesagt, der es wissen muss. Doch in Deutschland ist ja der liebe Arbeitnehmer rechtlich bevorzugt wie fast in keime anderen Land. Was kann denn passieren, wenn man am Tag nach der Party im Betrieb aufkreuzt? Oder was passiert, wenn man trotz Krankschreibung auf die Party geht – und sich am Ende noch dabei erwischen lässt?
Hier ein paar trockene Urteile zu einem feuchtfröhlichen Thema.
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ArbG Siegburg: Fristlose Kündigung gerechtfertigt bei Krankfeiern auf Party
Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass das fristlose Kündigen einer Arbeitnehmerin gerechtfertigt ist, wenn sie sich krankmeldet, aber stattdessen an einer Party teilnimmt. Die Klägerin, eine Pflegeassistentin, wurde nach einem Partybesuch an einem krankheitsbedingten Fehlen am Arbeitsplatz von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Gericht sah die Kündigung als gerechtfertigt an, da die Klägerin über ihre Krankheit getäuscht hatte und Fotos von der Party zeigten, dass sie gesund war. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde erst nachträglich ausgestellt.
Das Gericht betonte, dass der Beweiswert solcher Bescheinigungen erschüttert werden kann, wenn der Arbeitgeber Gründe dafür vorbringt. Dieser Fall zeigt, dass vorgetäuschte Krankheiten einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen können.
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Urteil: OLG Frankfurt erkennt „Kater“ als Krankheit an und erlaubt Krankmeldung
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vom 12.09.2019 entschieden, dass ein alkoholbedingter Kater als Krankheitsbild anzuerkennen ist. Es spielt keine Rolle, ob dieser Zustand durch eigenes Zutun verursacht wurde.
Das Urteil bestätigt, dass ein Kater Symptome hervorrufen kann, unter denen man arbeitsunfähig ist. Dies gilt auch für Kater durch andere Drogen. Arbeitnehmer sollten jedoch vorsichtig sein, da häufige Krankmeldungen wegen Katers die üblichen Konsequenzen haben, wie Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Arbeitnehmer sollten immer überprüfen, ob Restalkohol im Blut ist und ob sie die Arbeitsleistung erbringen können, bevor sie sich krankmelden. Selbstverschuldete Krankheiten führen nicht zur Lohnfortzahlung.
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Urteil zu Party & Krank: außerordentliche fristlose Kündigung ist wirksam
Das ArbG Siegburg entscheidet, dass außerordentliche fristlose Kündigung vom 19.07.2022 gegen Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin wirksam ist (Aktenzeichen: 5 Ca 1200/22). Die Klägerin hatte Arbeitsunfähigkeit für 02.07. und 03.07.2022 angegeben, jedoch an Party teilgenommen.
Das Gericht sieht vorsätzlich vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und Vertrauensbruch. Die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung wird abgewiesen. Mitarbeitervertretung stimmte der hilfsweisen ordentlichen Kündigung zu. Klägerin konnte den dringenden Verdacht nicht ausräumen.
Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB sei eingehalten. Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Der Streitwert beträgt 7.200,00 €.
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Arbeitsgericht Siegburg bestätigt fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Das Arbeitsgericht Siegburg hat in seinem Urteil vom 01. Dezember 2022, Aktenzeichen 5 Ca 1200/22, die außerordentliche Kündigung eines Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten für wirksam erklärt. Die Klägerin hatte sich für den Spätdienst an einem Samstag und Sonntag krankgemeldet, nahm jedoch an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil und teilte Fotos davon in ihrem WhatsApp-Status.
Das Gericht stellte fest, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Party-Fotos unglaubwürdig wurde. Zudem wurden widersprüchliche Angaben zur Krankheit gemacht. Die Richter sahen eine planvolle Vorgehensweise, um die Krankmeldung als Alibi zu nutzen, und wiesen die Kündigungsschutzklage ab.