Teilzeit arbeiten: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten

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Generell hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, seine Tätigkeit in Teilzeitarbeit auszuführen. Es müssen keine besonderen Umstände gegeben sein, um Teilzeit arbeiten zu können. Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- ist im Detail geregelt, welche Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch notwendig sind.

Wer im Zusammenhang mit der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, kann sich zusätzlich auf das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG- berufen. Aber was bedeutet dies im Detail?

Wer hat Anrecht auf Teilzeitarbeit?

Bevor es möglich ist, seine Position in Teilzeit zu bekleiden, muss eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten vorliegen. Die sechs Monate müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits verstrichen sein. Es ist nicht relevant, wann die Teilzeitarbeit beginnen soll. Darüber hinaus muss der Antrag für das Teilzeit-Arbeiten mindestens drei Monate vor Beginn der Teilzeitarbeit gestellt werden.

Eine Ausnahme macht hier der Antrag auf Teilzeit im Zusammenhang mit der Elternzeit. In diesem Fall beträgt die Vorlaufrist lediglich sieben Wochen. Ein genereller Anspruch auf Teilzeitarbeit kann allerdings nur dann geltend gemacht werden, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter umfasst. Darüber hinaus können sowohl Frauen, als auch Männer innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit den Teilzeitanspruch nutzen.

Auszubildende, die in die Elternzeit gehen, werden mit Personen in Festanstellung rechtlich gleichgestellt. Für Azubis in der Elternzeit wird das Ausbildungsverhältnis allerdings komplett unterbrochen. Anschließend wird die Ausbildung normal absolviert. Die formale Dauer der Ausbildung wird durch die Pause in der Elternzeit nicht beeinflusst.

Bevor es möglich ist, seine Position in Teilzeit zu bekleiden, muss eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten vorliegen.(#01)

Bevor es möglich ist, seine Position in Teilzeit zu bekleiden, muss eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten vorliegen.(#01)

Wichtig für Arbeitgeber

Die Zahl der Beschäftigten ermittelt sich lediglich über Vollzeit- und Teilzeitangestellte. Teilzeitangestellte zählen dabei als volle Anstellung. Auszubildende können nicht angerechnet werden. Wer sich in einer Vollzeitanstellung befindet, der kann außerhalb der Elternzeit im Takt von 24 Monaten einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen.

Im Rahmen der Elternzeit haben Angestellte die Möglichkeit, den Teilzeitanspruch doppelt zu nutzen. Der Teilzeitanspruch ist dann für 15 bis 30 Wochenstunden möglich und kann auf zwei Monate ausgeweitet werden.

Wie wird das Teilzeit-Arbeiten beantragt?

Es ist für Arbeitnehmer wichtig, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Wird ein Antrag zu früh eingereicht, kann er aufgrund von Formalien abgelehnt werden. Daher ist es für Arbeitnehmer ratsam, sich vor der Antragstellung ausführlich zu informieren. Ist geklärt, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden, kann der Antrag ohne Bedenken gestellt werden.

Der Antrag sollte die folgenden Informationen klar und deutlich herausstellen:

  • Der Wunsch um die Reduzierung der Arbeitszeit
  • Wie viele Stunden sollen reduziert werden?
  • Ab wann möchte man Teilzeit arbeiten?
  • An welchen Tagen soll die Vereinbarung gültig sein?

Der Antrag sollte für den Arbeitgeber eine Möglichkeit bieten, diesen zu bewilligen oder abzulehnen. Sind die konkreten Rahmenbedingungen für die Teilzeit nicht klar auf dem Antrag genannt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, diese selber festzulegen. Daher sollte dem Schreiben auch entnehmbar sein, ob die genannten Bedingungen gewünscht sind, aber angepasst werden können, oder ob es sich hier um zwingende Punkte handelt, die für eine sinnvolle Teilzeitarbeit wichtig sind.

Hinweis

Wer während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, der muss unbedingt einen schriftlichen Antrag stellen. Außerhalb dieser Zeit ist es möglich, in einem Gespräch die Umstellung zu klären. Es empfiehlt sich jedoch, immer einen schriftlichen Antrag einzureichen, um mögliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. In einem Vorgespräch lassen sich die individuellen Möglichkeiten vorab klären.

Der Antrag sollte für den Arbeitgeber eine Möglichkeit bieten, diesen zu bewilligen oder abzulehnen. (#02)

Der Antrag sollte für den Arbeitgeber eine Möglichkeit bieten, diesen zu bewilligen oder abzulehnen. (#02)

Teilzeit arbeiten: Was ist für Arbeitgeber wichtig?

Möchte ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduzieren, sollte man als Arbeitgeber unbedingt das Gespräch mit dem Angestellten suchen. Fällt der Teilzeitanspruch in die Elternzeit, sind die Bedingungen gesetzlich recht klar definiert, und es bleibt wenig Spielraum für individuelle Einigungen. Außerhalb dessen ist es allerdings jederzeit möglich, eine passgenaue Lösung zu finden. In einem persönlichen Gespräch lässt sich zum Beispiel herausfinden, warum die Teilzeitarbeit gewünscht ist.

Eventuell ist es möglich, durch eine Umlegung der Arbeitszeiten die gewünschte Reduzierung anzupassen. Hier ist es für Arbeitgeber wichtig, Flexibilität zu zeigen, denn der Antrag auf Teilzeitarbeit wird selten grundlos gestellt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Angestellten ist die beste Grundlage für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis, auch über den Teilzeitanspruch hinaus.

Möchte der Mitarbeiter Teilzeit arbeiten, doch der Arbeitgeber möchte den Antrag ablehnen, ist ein Gespräch zwischen beiden Parteien gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für Anträge in der der Elternzeit ebenso, wie auch für alle weiteren Anträge. Die Fristen für eine schriftliche Ablehnung liegen in allen Fällen bei vier Wochen. Wird diese für Anträge außerhalb der Elternzeit versäumt, gilt der Antrag automatisch als anerkannt. Dies gilt allerdings nicht für die Anträge in der Elternzeit.

Abgelehnte Anträge lassen sich immer vor dem Arbeitsgericht anfechten. Wurden die Anträge aufgrund von formalen Fehlern abgelehnt, ist es kaum möglich, die Entscheidung anzufechten.

Warum darf der Antrag auf Teilzeitarbeit abgelehnt werden?

Es ist nicht möglich, einen entsprechenden Antrag ohne betriebliche Gründe abzulehnen. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Antrag stehen und logisch nachvollziehbar sein. Juristisch betrachtet muss es sich also um sogenannten „gute“ betriebliche Gründe handeln.

Es ist nicht möglich, einen entsprechenden Antrag ohne betriebliche Gründe abzulehnen.(#03)

Es ist nicht möglich, einen entsprechenden Antrag ohne betriebliche Gründe abzulehnen.(#03)

Beispiel Antrag auf Teilzeitarbeit abgelehnt:

Der Arbeitnehmer wurde in den vergangen zwölf Monaten intern für die Betreuung eines speziellen Projektes geschult. Das Projekt ist aktuell in der Hochphase, und die angelernte Expertise des Mitarbeiters wird für die reibungslose Weiterführung des Projektes im vollen Umfang benötigt.

Kommt es also zu dem Fall, dass die Umstellung des Mitarbeiters eine ganze Organisationskette beeinflusst und unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, kann die Ablehnung als rechtens angesehen werden. Um eine Ablehnung für die Elternzeit durchzusetzen, müssen „dringende“ betriebliche Gründe vorhanden sein. Wenn hier von dringenden Gründen gesprochen wird, ist der Gesetzgeber übrigens sehr rigoros

Bevor eine Ablehnung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit akzeptiert wird, muss es zu gravierenden Einschnitten in den Betriebsalltag kommen:

  • Schließung der Abteilung
  • Auflösung von Projekten
  • Massive Arbeitslastumlage auf Dritte

Wie lässt sich die Teilzeitarbeit umsetzen?

Wer Teilzeit arbeiten möchte, der kann aus einer Reihe von Arbeitsmodellen wählen. Bei der Wahl ist zu beachten, dass die Vereinbarung im Idealfall für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die bestmögliche Situation schafft.

Grundsätzlich sind zwei Varianten denkbar:

  • Die tägliche Arbeitszeit wird gekürzt
  • Die gesamte, gekürzte Arbeitszeit wird auf zwei bis vier volle Tage umgelegt

Ein weiteres Modell arbeitet mit flexibler Gleitzeit. Der Arbeitnehmer hat hier die Möglichkeit, die vereinbarten Stunden nach eigenem Ermessen auf die Woche oder gar den Monat zu verteilen. In jedem Fall muss es gegeben sein, dass die Umverteilung der Arbeitszeit das notwendige Arbeitspensum nicht negativ beeinflusst.

Für Personen in der Elternzeit sind darüber hinaus besondere Arrangements denkbar. So kann der Arbeitgeber einer stillenden Mutter erlauben, den Arbeitsplatz täglich zur Mittagszeit für zwei Stunden zu verlassen, um sich um das Kind kümmern zu können.

Sind Personen, die in Teilzeit arbeiten, in der Arbeitswelt benachteiligt?

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die den Arbeitgeber daran hindern, Teilzeitbeschäftigte im Arbeitsumfeld nachteilig zu behandeln.

Dies gilt für alle relevanten Bereiche:

  • Projektvergabe
  • Beförderungen
  • Sozialleistungen

Hat ein Mitarbeiter zum Beispiel die ausreichenden Qualifikationen und Erfahrungen, um eine Beförderung zu erhalten, kann diese nicht aufgrund der Teilzeitarbeit abgelehnt werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist es rechtens, die Entscheidung vor dem Arbeitsgericht anzufechten.

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die den Arbeitgeber daran hindern, Teilzeitbeschäftigte im Arbeitsumfeld nachteilig zu behandeln. (#04)

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die den Arbeitgeber daran hindern, Teilzeitbeschäftigte im Arbeitsumfeld nachteilig zu behandeln. (#04)

Wie wird das Teilzeit-Arbeiten bezahlt?

Wer Teilzeit arbeiten möchte, der muss natürlich mit einer Verringerung des Einkommens rechnen. Allerdings besteht hier generell ein Anspruch auf den gleichen Stundenlohn, wie ihn Vollzeitangestellte erhalten. Die Berechnung des neuen Stundenlohns basiert also lediglich auf der Reduzierung der Arbeitszeit und nicht auf einer Reduzierung des Stundenlohns.

Darüber hinaus stehen Personen, die in Teilzeit arbeiten, auch alle allgemein bewilligten Sondervergütungen zu, die Vollzeitbeschäftigte des Betriebes erhalten. So können Arbeitgeber zum Beispiel eine Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht auf Basis der Teilzeitbeschäftigung verwehren.

Hinweis

Stehen diverse Sonderzahlungen, wie zum Beispiel ein Leistungsbonus, in direktem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeitszeit, ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, diese auf die Teilzeitarbeit anzupassen. Wird eine bestimmte Anzahl von geleisteten Stunden erwartet, gilt jedoch die gleiche Leistung auch für Personen, die Teilzeit arbeiten.

Kann man als Teilzeitangestellter an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen?

Innerbetriebliche und externe Schulungen sowie Weiterbildungsmaßnahmen dürfen Personen, die in Teilzeit arbeiten, nicht vorenthalten werden. Die entsprechenden Maßnahmen können von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigen gleichermaßen dazu verwendet werden, den eigenen Karriereweg zu verbessern.

Dabei ist es nicht notwendig, eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, die in direktem Zusammenhang mit der aktuellen Position steht. Auch Zusatzqualifikationen oder gar die Erweiterung auf ein neues Berufsfeld können von Teilzeitangestellten genutzt werden.

Innerbetriebliche und externe Schulungen sowie Weiterbildungsmaßnahmen dürfen Personen, die in Teilzeit arbeiten, nicht vorenthalten werden.(#05)

Innerbetriebliche und externe Schulungen sowie Weiterbildungsmaßnahmen dürfen Personen, die in Teilzeit arbeiten, nicht vorenthalten werden.(#05)

Was ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit?

Es gibt viele Gerüchte darüber, wie der Urlaubsanspruch für Teilzeitangestellte auszusehen hat. Dabei gibt es natürlich auch hier ganz klare Richtlinien. Der grundsätzliche Anspruch auf Urlaub für Vollzeitangestellte unterscheidet sich nicht von dem für Teilzeitmitarbeiter.

Denn der Urlaubsanspruch wird über die gearbeiteten Tage pro Woche und nicht die Wochenstunden errechnet. Die Regelung für die Berechnung der Urlaubstage wird durch das Bundesurlaubsgesetz definiert. Dabei kommt es hier nicht zu einer konkreten Unterscheidung zwischen Vollzeitangestellten und Teilzeitangestellten.

Laut der Gesetzesvorlage stehen einen Arbeitnehmer für eine 6-Tage Woche insgesamt 24 Urlaubstage im Jahr zu. Wer eine 5-Tage Woche arbeitet, hat Anspruch auch 20 Urlaubstage im Jahr. Es ist natürlich möglich, diese Zahl nach oben hin anzupassen. Allerdings können vertraglich nicht weniger Urlaubstage vereinbart werden.

Angestellte, die in Teilzeit arbeiten, die reduzierten Wochenstunden aber auf fünf oder sechs Arbeitstage verteilen, haben somit den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitangestellter. Erst dann, wenn die Teilzeitarbeit auf weniger als fünf Wochentage umgelegt wird, ändert sich der Urlaubsanspruch.

Um die korrekte Anzahl der Urlaubstage nach dem Bundesurlaubsgesetz zu ermitteln, steht eine einfache Formel zur Verfügung:

Wöchentliche Arbeitstage x (jährliche Urlaubstage/Wochenarbeitstage) = Teilzeit Urlaubsanspruch
Rechenbeispiel für drei Arbeitstage in der Woche:

  • Drei wöchentliche Arbeitstage
  • 20 jährliche Urlaubstage
  • Fünf Wochenarbeitstage

3x (20/5) = 12

In diesem Fall stehen dem Angestellten also zwölf Urlaubstage im Jahr gesetzlich zu. Erneut gilt auch hier, dass es immer möglich ist, die tatsächliche Anzahl der jährlichen Urlaubstage nach oben anzupassen.

Video: Arbeitnehmer wechselt im Kalenderjahr von Vollzeit auf Teilzeit – Urlaubsberechnung?

Krankenversicherung für Teilzeitarbeiter: Was ist zu beachten?

Ein weiterer Bereich, in dem das Thema Teilzeit arbeiten viele Fragen aufwirft, ist die Krankenversicherung. Generell besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese ist gültig für die gesetzliche Krankenversicherung. Sobald man in einer entgeltlichen Anstellung steht, greift die Versicherungspflicht. Für die Versicherung wird mit einer Einkommensgrenze gearbeitet. Diese legt in beide Richtungen fest, wie viel bzw. wie wenig man verdienen darf und muss, um sich gesetzlich krankenversichern zu können.

Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe die gesetzliche Krankenversicherung notwendig ist. Diese Grenze wird in jedem Jahr neu definiert und lag im Jahr 2016 bei einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro. Wer außerhalb der Pflichtversicherung ein Einkommen nachweisen kann, muss sich in der Regel freiwillig gesetzlich krankenversichern oder eine private Krankenversicherung nutzen.

Wer sich dauerhaft in einer Teilzeitbeschäftigung befindet, muss prüfen, ob mit dem Einkommen die Untergrenze unterschritten wird und sollte sich entsprechend alternativ versichern. Fällt das Teilzeit arbeiten nur auf einen Teil des Jahres, ist die Pflichtversicherung nicht automatisch betroffen. Denn es wird weiterhin das gesamte Jahr als Berechnungsgrundlage genommen.


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