Der (Gehalts-)Tarifvertrag MFA regelt seit dem 01.04.2019 das Gehalt für medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen (neben dem TVöD-B). Dies betrifft insbesondere das Einstiegsgehalt, das Gehalt nach mehreren Berufsjahren und auch das Ausbildungsgehalt für Azubis. Darüber hinaus wird auch die betriebliche Altersversorgung geregelt. Hier die aktuellen Tariftabellen des Gehaltstarifvertrag MFA ab April 2019.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
- Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen
- Gehaltstarifvertrag MFA ab April 2019 und Manteltarifvertrag MFA
- Gehalts- und Tariftabelle MFA ab 1. April 2019
- Außertarifliche Vergütungen für MFA: Mehr Geld ohne Tarifvertrag?
- Monatsgehalt und Jahresgehalt für MFA und Arzthelferinnen
- Ausbildungsgehalt MFA / Arzthelferinnen ab 1. April 2019
- Einstiegsgehalt MFA / Arzthelferinnen ab 1. April 2019
- Tarifvertrag TVöD-B (2019)
- Tariftabelle TVöD-B (2019)
- Betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung
- Links zu Tarifverträgen
1. Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen
Für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen gelten verschiedene Tarifverträge. Die nachfolgende Tabelle gibt die wichtigsten Tarifverträge im Überblick. Wer den Vertragstext nachlesen möchte, für den halten wir am Ende dieses Artikels Links zu Tarifverträgen bereit.
Wer als Medizinische Fachangestellte Gehalt & Co. checken will, der findet kurz danach alle Tariftabellen und Gehaltsübersichten.
Tarifvertrag | Erläuterung |
---|---|
TVöD-B | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich Bund |
Manteltarifvertrag MFA | Ausgehandelt zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten sowie dem Verband medizinischer Fachberufe |
Tarifverträge der kirchlichen Einrichtungen | Arbeitsvertragsrichtlinen (AVR) der Johanniter Arbeitsvertragsrichtlinen (AVR) der Diakonie Arbeitsvertragsrichtlinen (AVR) der Caritas |
Quelle: Gehaltstarifvertrag MFA ( vmf-online.de ) |
2. Gehaltstarifvertrag MFA ab April 2019 und Manteltarifvertrag MFA
Der Manteltarifvertrag MFA regelt die Arbeitsbedingungen für Medizinische Fachangestellte und Artzhelferinnen. Das betrifft alles rund um die Einstellung, das Arbeitsverhältnis selbst und auch die Kündigung. Der Gehaltstarifvertrag MFA regelt seit dem 1.4.2019 hingegen die Gehälter von der Ausbildung bis zum späteren Beruf und auch die Staffelung nach Berufsjahren. Ebenfalls wird in diesem Tarifvertrag die betriebliche Altersversorgung bis hin zur Entgeltumwandlung bestimmt. Dies gilt für Einrichtungen der ambulanten Versorgung.
Was sind Einrichtungen zur ambulanten Versorgung?
Bei ambulanter Versorgung spricht man zumeist von Arztpraxen und niedergelassenen Ärzten. Hier gibt es in Deutschland auch sehr viele Gemeinschaftspraxen und medizinische Versorgungszentren. In diesen Einrichtungen sind oft zwei oder mehr Ärztinnen, Ärzte und Fachkräfte aus nicht ärztlichen Heilberufen gemeinsam tätig.
Man spricht hier zuweilen von Praxiskliniken, weil hier Leistungen offeriert werden, welche im Normalfall ausschließlich in Krankenhäusern verfügbar sind. Hierzu zählen bestimmte Untersuchungen und auch ambulante Operationen. Ebenfalls zur ambulanten Versorgung werden ambulante Behandlungen in Krankenhäusern und in psychiatrischen Einrichtungen gerechnet.
„Erhalten MFA und Arzthelferinnen ein 13. Monatsgehalt?“
Das 13. Monatsgehalt (auch „Weihnachtsgeld“ genannt) wird nicht vom Inhaber der Praxis entschieden. Der Tarifvertrag regelt dies ganz klar. Gemäß §12 des Manteltarifvertrags für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen zahlt der Arbeitgeber spätestens bis zum 1. Dezember ein 13. Monatsgehalt.
Die Höhe des 13. Monatsgehalts bemisst sich am letzten vollen Monatsgehalt. Unregelmäßige Zahlungen werden bei der Errechnung des 13. Monatsgehalts nicht berücksichtigt. Zu den unregelmäßigen Zahlungen zählen solche für
- Mehrarbeit,
- Sonntagsarbeit,
- Feiertagsarbeit und
- Nachtarbeit
- Arbeit am 24. und 31. Dezember
- Unregelmäßige Abzüge – etwa wegen unbezahlten Urlaubs oder Krankheit.
Ausnahme: Für die Elternzeit besteht kein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, es sei denn, es wird Teilzeitarbeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geleistet.
3. Gehalts- und Tariftabelle ab 1. April 2019
„Wieviel verdient man als Arzthelferin/MFA in der Ausbildung und später?“
Der Gehaltstarifvertrag MFA ist derzeit seit 1. April 2019 gültig und regelt mit seiner Tariftabelle das Gehalt von Medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen. Die nachfolgende Tariftabelle nennt die monatlichen Bruttogehälter.
Berufsjahr | Tätigkeits-Gruppe I | Tätigkeits-Gruppe II | Tätigkeits-Gruppe III | Tätigkeits-Gruppe IV | Tätigkeits-Gruppe V | Tätigkeits-Gruppe VI |
---|---|---|---|---|---|---|
1. – 4. | 1.931,56 | 2.076,43 | 2.173,01 | 2.317,87 | 2.511,03 | 2.897,34 |
5. – 8. | 2.097,39 | 2.254,69 | 2.359,56 | 2.516,87 | 2.726,61 | 3.146,09 |
9. – 12. | 2.230,80 | 2.398,11 | 2.509,65 | 2.676,96 | 2.900,04 | 3.346,20 |
13. – 16. | 2.293,79 | 2.465,82 | 2.580,51 | 2.752,55 | 2.981,93 | 3.440,69 |
ab dem 17. | 2.537,66 | 2.727,98 | 2.854,87 | 3.045,19 | 3.298,96 | 3.806,49 |
Quelle: Gehaltstarifvertrag MFA ( vmf-online.de ) |
Berufsjahr | Tätigkeits-Gruppe I | Tätigkeits-Gruppe II | Tätigkeits-Gruppe III | Tätigkeits-Gruppe IV | Tätigkeits-Gruppe V | Tätigkeits-Gruppe VI |
---|---|---|---|---|---|---|
1. – 4. | 1.970,19 | 21.17,95 | 2.216,46 | 2.364,23 | 2.561,25 | 2.955,29 |
5. – 8. | 2.139,34 | 2.299,79 | 2.406,76 | 2.567,21 | 2.781,14 | 3.209,01 |
9. – 12. | 2.275,42 | 2.446,08 | 2.559,85 | 2.730,5 | 2.958,05 | 3.413,13 |
13. – 16. | 2.339,67 | 2.515,15 | 2.632,13 | 2.807,6 | 3.041,57 | 3.509,51 |
ab dem 17. | 2.588,41 | 2.782,54 | 2.911,96 | 3.106,09 | 3.364,93 | 3.882,62 |
Quelle: Gehaltstarifvertrag MFA ( vmf-online.de ) |
Tarifverträge von Kliniken
Zusätzlich bestehen Tarifverträge von Kliniken. Dazu zählt beispielsweise jener der 4 Unikliniken in Baden-Württemberg in Freiburg, Tübingen, Ulm und Heidelberg. Hier wurde in enger Zusammenarbeit der Tarifvertrag mit Ver.di verhandelt, abgeschlosssen und unterzeichnet. Mehr darüber lesen? Hier gibt’s Tarifinfos zum Manteltarifvertrag TV-UK der „Viererkette“, wie die vier Kliniken seit dem Streik im Jahr 2005 genannt werden.
Der Landesverband Schleswig-Holstein des Marburger Bundes kennt beispielsweise neben den Tarifverträgen des Bundes auch Haustarifverträge einzelner Kliniken:
- August-Bier-Klinik Bad Malente
- BG-Nordsee-Rehaklinik St. Peter-Ording
- Curtius-Klinik Bad Malente
- DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeb.
- Klinikum Bad Bramstedt
- Klinikum Itzehoe
- Lubinus Clinicum
- Lungenclinic Großhansdorf
- Ostseeklinik Schönberg-Holm
- Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg
- Strandklinik St. Peter-Ording
Private Klinikkonzerne und ihre tariflichen Regelungen können ebenfalls dort eingesehen werden. Dazu zählen:
- AMEOS (Neustadt, Heiligenhafen, Lübeck usw.)
- Asklepios Bad Oldesloe
- Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt
- Helios Ostseeklinik Damp
- Helios-Kliniken Schloss Schönhagen/Lehmrade/Damp
Es empfiehlt sich, je nach Bundesland die Internetseite des zugehörigen Landesverbands aufzusuchen, welcher Informationen zu den gültigen Tarifverträgen von Kliniken und Klinikkonzernen bereithält. Link: Marburger Bund.
4. Außertarifliche Vergütungen für MFA: Mehr Geld ohne Tarifvertrag?
Wer glaubt, dass es für medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen nur die tarifliche Vergütung gibt, der täuscht sich. Ganz im Gegenteil: die außertariflichen Vereinbarungen sind gar nicht so selten. Wer glaubt, dass eine außertarifliche Vergütung niedriger ist als die tarifliche Bezahlung, irrt erneut. Tatsächlich kommt es sogar sehr häufig vor, dass die außertarifliche Entlohnung höher ausfällt.
Befragung des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
Das Zentralinstitut (Zi) hat zum 31.12.2015 die Vertragsstrukturen und die Vergütungssituation des medizinischen Fachpersonals untersucht. Mittels einer Befragung sollte Zahlenmaterial ermittelt werden, welches die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) bei anstehenden Tarifvertragsverhandlungen unterstützt. Auch die Bereiche Fortbildung und Personalgewinnung wurde in der Befragung tangiert.
Anzahl | |
---|---|
Angeschriebene Ärzte | 6.800 |
Teilnehmende Ärzte | 1.090 |
Betroffene medizinische Fachangestellte | 2.797 |
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland |
Ergebnisse der Befragung des Zi
Die Befragung des Zentralistituts ergab interessante Einblicke in die tarifvertragliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse von MFA und Arzthelferinnen in der Bundesrepublik.
Anzahl | |
---|---|
Arbeitsverträge auf tarifvertraglicher Basis | 67% |
…davon Versorgungsraum Nord | etwa 70% |
…davon Versorgungsraum Ost | 47% |
…davon Versorgungsraum West | etwa 70% |
…davon Versorgungsraum Süd | etwa 70% |
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland |
Man kann der Tabelle unschwer entnehmen, dass außertarifliche Vereinbarungen eher im Osten verbreitet sind. Letztere erfolgen zumeist zum Vorteil der Beschäftigten. Minijobs werden vorwiegend im Westen genutzt. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) kommt in Vertragsarztpraxen eher selten zum Einsatz.
5. Monatsgehalt und Jahresgehalt für MFA und Arzthelferinnen
Gehaltstabelle gemäß den Befragungsergebnissen
Gesamt | Nord | Ost | West | Süd | |
---|---|---|---|---|---|
Laut Tarifvertrag | 2.250 Euro | 2.243 Euro | 2.175 Euro | 2.252 Euro | 2.274 Euro |
Tatsächlich gezahlt | 2.271 Euro | 2.273 Euro | 2.074 Euro | 2.274 Euro | 2.329 Euro |
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland |
Gesamt | Nord | Ost | West | Süd | |
---|---|---|---|---|---|
Laut Tarifvertrag | 29.244 Euro | 29.153 Euro | 28.281 Euro | 29.282 Euro | 29.558 Euro |
Tatsächlich gezahlt | 29.993 Euro | 29.694 Euro | 28.165 Euro | 29.942 Euro | 30.753 Euro |
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland |
Weiterbildung in der Arztpraxis
Eine weitere Erkenntnis der Befragung ist das Thema Weiterbildung. Die Kosten einer Fortbildung werden zumeist von den Praxisinhabern übernommen. Immerhin 65% der medizinischen Fachangestellten nahmen im Jahr 2015 an einer Fortbildung teil. 54% der Fortbildungen hatten einen Umfang von bis zu 25 Stunden. Immerhin 2% der Fortbildungen währten bis zu 150 Stunden.
Wer also mit seinem Chef übers Gehalt spricht, sollte unbedingt auch den Punkt Fortbildung in die Gehaltsverhandlung einbringen. Fortbildung hält das Wissen up-to-date und steigert damit die eigenen Karriereaussichten. Zudem werden die Kosten hierfür meist vom Praxisinhaber übernommen. Letztlich hat der Inhaber der Praxis auch einen Mehrwert durch die Anhebung des Ausbildungsstandes. Somit ist dies tatsächlich eine Win-Win-Situation.
6. Ausbildungsgehalt MFA / Arzthelferinnen ab 1. April 2019
„Was verdiene ich als MFA oder Arzthelferin in der Ausbildung?“ Das Ausbildungsgehalt für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen wird im Tarifvertrag vorgegeben. Die Nachfolgende Tabelle zeigt die Brutto-Gehälter in der Ausbildung.
Ausbildungsjahr | Gehalt |
---|---|
im 1. Lehrjahr | 865 Euro |
im 2. Lehrjahr | 910 Euro |
im 3. Lehrjahr | 960 Euro |
Quelle: Gehaltstarifvertrag MFA ( vmf-online.de ) |
7. Einstiegsgehalt MFA / Arzthelferinnen ab 1. April 2019
Das Einstiegsgehalt für MFA und Arzthelferinnen unterscheidet sich je nach dem zugrunde liegenden Tarifvertrag.
Einstiegsgehalt MFA / Arzthelferinnen 2019 nach dem TVöD-B
Nach dem TVöD-B liegt das Einstiegsgehalt für Medizinischen Fachangestellten
- … in der Entgeltgruppe 3 bei 2.109,19 Euro.
- … in der Entgeltgruppe 5 bei 2.249,11 Euro.
- … in der Entgeltgruppe 6 bei 2.343,24 Euro.
- … in der Entgeltgruppe 8 bei 2.543,89 Euro.
Einstiegsgehalt MFA / Arzthelferinnen ab 1. April 2019 nach dem Tarifvertrag MFA
Nach dem Tarifvertrag MFA liegt das Einstiegsgehalt für Medizinische Fachangestellte in der Tätigkeitsgruppe I bei 1.931,56 Euro.
8. Tarifvertrag TVöD-B (2019)
Wer als MFA oder Arzthelferin in öffentlichen Einrichtungen arbeitet, wird meist nach dem Tarifvertrag TVöD-B bezahlt. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes kommt in öffentlichen Krankenhäusern und Kliniken zum Einsatz.
9. Tariftabelle TVöD-B (2019)
Die Tariftabelle des TVöD-B wirkt auf den ersten Blick sehr kompliziert und droht, den Betrachter zu erschlagen. Der Umfang der Entgeltgruppen rührt von der Vielzahl der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten, deren Entlohnung zu regeln ist.
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
E15 | 4.380,63 | 4.860,31 | 5.038,90 | 5.676,72 | 6.161,47 | 6.480,39 |
E14 | 3.967,32 | 4.401,04 | 4.656,17 | 5.038,90 | 5.625,72 | 5.944,61 |
E13 | 3.657,34 | 4.056,62 | 4.273,50 | 4.694,43 | 5.281,25 | 5.523,65 |
E12 | 3.279,57 | 3.635,65 | 4.145,91 | 4.592,40 | 5.166,46 | 5.421,59 |
E11 | 3.168,10 | 3.508,11 | 3.763,23 | 4.145,91 | 4.700,83 | 4.955,97 |
E10 | 3.056,61 | 3.380,51 | 3.635,65 | 3.890,80 | 4.375,54 | 4.490,35 |
E9 (a) | 2.711,10 | 2.964,89 | 3.143,33 | 3.546,35 | 3.636,31 | 3.865,28 |
E8 | 2.543,89 | 2.808,91 | 2.932,80 | 3.044,26 | 3.168,10 | 3.246,12 |
E7 | 2.387,86 | 2.635,53 | 2.796,54 | 2.920,41 | 3.013,29 | 3.099,99 |
E6 | 2.343,24 | 2.586,00 | 2.709,84 | 2.827,51 | 2.908,02 | 2.988,53 |
E5 | 2.249,11 | 2.480,74 | 2.598,39 | 2.716,05 | 2.802,74 | 2.864,67 |
E4 | 2.142,59 | 2.363,07 | 2.511,69 | 2.598,39 | 2.685,09 | 2.735,85 |
E3 | 2.109,19 | 2.325,89 | 2.387,86 | 2.486,92 | 2.561,25 | 2.629,35 |
E2 | 1.953,10 | 2.152,51 | 2.214,44 | 2.276,39 | 2.412,58 | 2.555,04 |
E1 | – | 1.751,25 | 1.780,97 | 1.818,14 | 1.852,79 | 1.941,97 |
Quelle: Tarifvertrag TvöD-B |
„Wie wird man als MFA oder Arzthelferin im TvöD eingruppiert?“
Je höher man in die Entgeltgruppen eingruppiert wird, umso höher fällt auch das Gehalt aus. Die Eingruppierung orientiert sich an der ausgeübten Tätigkeit. Hier eine Übersicht der Merkmale. Anmerkung: Meist werden MFA in Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
Entgeltgruppe | Tätigkeiten |
---|---|
E3 | Beschäftigte in der Tätigkeit von medizinischen Fachangestellten |
E5 | Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit. |
E6 | Beschäftigte der Entgeltgruppe E5, die schwierige Aufgaben zu erfüllen haben. Zu den schwierigen Aufgaben zählen unter anderem: Patientenabrechnungen (stationärer und ambulanter Bereich), das Durchführen von Elektro-Kardiogrammen einschließlich aller Ableitungen, das Einfärben von cytologischen Präparaten oder auch gleich schwierige Einfärbungen anderer Präparate. |
Quelle: Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013. Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014 |
Eine Sonderregelung gibt es zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe E8. Wer als MFA dauerhaft ein Team von wenigstens zehn Beschäftigten leitet, kann auch in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert werden.
10. Betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung
Die Betriebliche Altersversorgung wird ebenfalls im Manteltarifvertrag MFA geregelt. Der §13 sieht für die betriebliche
Altersversorgung eine Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung vor.
Seit dem 1.1.2015 besteht bei Abschluss eines Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Dieser wird anstelle von vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.
Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung von Medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen
- Vollzeitbeschäftigte: 76 Euro / Monat
- Teilzeitbeschäftigte ab 18 Wochenstunden: 76 Euro / Monat
- Teilzeitbeschäftigte unter 18 Wochenstunden: 43 Euro / Monat
- Auszubildende: 53 Euro / Monat
11. Links zu Tarifverträgen
Hier nochmal die Links zu den im Artikel erwähnten Tarifverträgen.
- TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
- Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen (01.04.2019)
- Befragung des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
- Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
- Marburger Bund
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