Ein Sommerjob ist für Schüler und Studenten eine attraktive Möglichkeit, das knappe Taschengeld aufzubessern. Außerdem bietet ein Ferienjob in einem Unternehmen interessante Einblicke in die Arbeitswelt. Schüler sammeln wertvolle soziale Erfahrungen und sind stolz auf das erste selbstverdiente Geld.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Welche Regeln gelten bei einem Sommerjob für Schüler?
Es gibt genug Gründe, um einen Nebenjob anzunehmen und viele Firmen haben sich darauf eingerichtet, Jugendliche temporär als Aushilfe einzustellen. Sowohl die Unternehmen als auch die Jugendlichen sollten jedoch einige Regeln kennen, die bei der Ausübung eines Ferienjobs zu beachten sind.
Von Ferienjobs profitieren sowohl die Jugendlichen als auch die Unternehmen, denn diese sparen die Sozialabgaben. Das gilt jedoch nur, wenn die Bedingungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt werden. Ansonsten werden die Löhne vom Finanzamt nicht steuermindernd als betriebliche Ausgabe anerkannt. Kurzfristig ist eine Beschäftigung, wenn sie von der Sache her begrenzt ist und höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage ausgeübt wird.
Sommerjobs erfüllen diese Bedingungen und sind beliebte Möglichkeiten, in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern. Mehr als ein Viertel aller Jugendlichen sammelt erste Berufserfahrungen während eines Sommerjobs. Im Folgenden werden die gesetzlichen Regelungen erläutert, die für Jobs in den Ferien erfüllt werden müssen, damit beide Seiten zufrieden sind und alle Vorteile ausschöpfen können.
Ab wann dürfen Schüler einen Sommerjob annehmen?
Schüler müssen mindestens 15 Jahre alt sein, damit sie einen Ferienjob annehmen dürfen. Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder ab dem Alter von 13 Jahren jedoch in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden am Tag und ansonsten maximal zwei Stunden am Tag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr arbeiten. Zwischen 15 und 17 Jahren gelten die Schüler dann nicht mehr als Kinder, sondern als Jugendliche. Unterliegen die Schüler der Vollzeitschulpflicht wird die maximale die Zeit, in der ein Nebenjob ausgeübt werden darf, in einem Kalenderjahr auf vier Wochen oder 20 Tagen begrenzt.
Die restlichen Ferien dienen der Erholung. Diese Begrenzung gilt nicht für Jugendliche, die bereits ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, also beispielsweise Haupt- und Realschüler, die sich in einer Ausbildung befinden. Diese Ferienjobber dürfen 50 Tage oder zwei Monate im Jahr arbeiten. Allerdings werden Auszubildende kaum Interesse an einem Sommerjob haben.
Video: Taschengeld aufbessern – 5 Nebenjobs für Schüler und Studenten – Tipps & Tricks
Welche Regeln gelten im Hinblick auf Arbeits- und Ruhezeiten?
Für die Sommerjobs gilt, dass die Arbeitgeber die Regelungen des Jugendschutzes beachten müssen. Schüler zwischen 15 und 17 Jahren dürfen pro Tag maximal acht Stunden beschäftigt werden. Eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf nicht überschritten werden. Dabei gilt die Nettoarbeitszeit, Pausen zählen nicht dazu.
Zwischen zwei achtstündigen Arbeitseinheiten müssen mindestens zwölf Stunden Erholungszeit liegen. Außerdem ist eine Arbeit in der Nacht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr generell verboten. Für einige Branchen gelten jedoch großzügigere Ausnahmen. Davon sind beispielsweise Gaststätten, Bäckereien sowie landwirtschaftliche Betriebe betroffen.
Arbeitet ein Schüler täglich bis zu sechs Stunden, hat er einen Anspruch auf 30 Minuten Ruhezeit. Liegt die tägliche Arbeitszeit über sechs Stunden, ist diese Erholungszeit auf mindestens 45 Minuten auszudehnen. Urlaubsansprüche entstehen erst, wenn die Beschäftigung mindestens einen vollen Kalendermonat andauert. Bei einem vierwöchigen Sommerjob besteht somit kein Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Sommerjob ist auf Werktage beschränkt. Es darf nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Auch in diesem Fall gibt es für Jobs in einigen Branchen wie der Gastronomie oder in Krankenhäusern Ausnahmen. Dennoch sind auch in diesen Branchen Regeln zu befolgen. Es soll nur an zwei Samstagen eines Monats gearbeitet werden und jeder zweite Sonntag ist ebenfalls beschäftigungsfrei zu halten. Ist das nicht möglich, müssen trotzdem zwei Sonntage frei bleiben. Für besondere Feiertage wie Heiligabend und Silvester gelten gesonderte Schutzbestimmungen.
Sommerjob für Schüler: Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Ob ein Job erlaubt ist, hängt davon ab, dass der Gesetzgeber diesen als für Jugendliche geeignet einstuft. Zum einen darf ein Sommerjob für Schüler keinerlei gesundheitliche Gefahren aufweisen und zum anderen das Leistungsvermögen des Jugendlichen nicht übersteigen. Aus diesem Grund ist eine Akkordarbeit für Jugendliche nicht erlaubt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schüler vor Antritt seiner Tätigkeit genau über die Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu unterrichten und ihn darüber aufzuklären, wie Unfälle vermieden werden.
Welche Tätigkeiten sind nicht als Sommerjob geeignet?
Tätigkeiten, bei denen die Jugendlichen folgenden Einflüssen ausgesetzt wären, dürfen nicht mit einem Ferienjobber besetzt werden:
- starke Hitze
- starke Kälte
- dauernde Nässe
- gesundheitsschädlicher Lärm
- Strahlenbelastung
- Erschütterungen
- giftige, ätzende, reizende Stoffe
- Krankheitserreger
Aus dieser Aufzählung ergibt sich das Verbot, einen Schüler beispielsweise folgende Jobs ausüben zu lassen:
- Schweißarbeiten
- Führen von Fahrzeugen und Kränen
- Arbeiten in Kühl- und Nassräumen
- Heben schwerer Lasten
- maschinelle Säge-, Hobel-, Fräs-, Spanschneidearbeiten
- Bedienen von Zentrifugen
- Tätigkeiten im medizinischen Bereich mit erhöhter Infektionsgefahr
Welche Regeln gelten für die Bezahlung eines Ferienjobs?
Die Schutzbestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind wichtige Regelungen, um die körperliche und seelische Unversehrtheit von Jugendlichen zu garantieren. Die Schüler selbst sind jedoch meist mehr daran interessiert zu erfahren, welche Regeln für die Entlohnung gelten.
Seitdem am 1. Januar 2015 das Mindestlohngesetz in Kraft getreten ist, haben auch Ferienjobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der Stand 2017 8,84 Euro pro Stunde beträgt. Das gilt jedoch nur für Schüler und Studenten, die bereits volljährig sind. Dennoch muss eine angemessene Relation zwischen der Arbeit und der Entlohnung bestehen, da ansonsten das Beschäftigungsverhältnis aufgrund von Lohnwucher sittenwidrig und damit ungültig ist.
Die Entlohnung muss mindestens zwei Drittel des branchenüblichen Tariflohns betragen. Volljährige Schüler müssen übrigens gemäß Tarifvertrag bezahlt werden. Auch für einen Sommerjob gilt der höhere Lohn.
Was ist in Bezug auf die Sozialversicherung beim Sommerjob zu beachten?
Während des Jobs sind die Jugendlichen über das Unternehmen unfallversichert. Wenn ein Arbeitsunfall passiert, reguliert der Betrieb den entstandenen Schaden über die gesetzliche Unfallversicherung. Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) müssen weder der Schüler noch sein Arbeitgeber bezahlen. Schüler sind über ihre Eltern bei deren Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert. Eine Ausnahme bildet ein Sommerjob, an den sich direkt eine betriebliche Ausbildung anschließt. In diesem Fall ist bereits der Ferienjob sozialversicherungspflichtig.
Müssen für den Sommerjob Lohnsteuern bezahlt werden?
Liegt das Bruttoentgelt für den Ferienjob über der steuerlichen Freigrenze, führt der Arbeitgeber die fälligen Lohnsteuern an das Finanzamt ab. Allerdings können Schüler sich dann im nächsten Jahr die Steuern erstatten lassen. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt ein entsprechender Antrag gestellt werden. Um die Steuer abführen zu können, benötigt der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte. Diese kann ganz einfach beim Finanzamt angefordert werden.
Worauf sollten Jugendliche vor Antritt des Jobs achten?
Jugendliche sollten vor Antritt des Nebenjobs einen Vertrag abschließen, in dem die Entlohnung und die Arbeitszeiten klar geregelt sind. Auch hinsichtlich der zu erledigenden Aufgaben sollte der Vertrag eindeutig formuliert sein. Gibt es trotzdem Probleme, sollten die Eltern zusammen mit ihren Kindern das Gespräch mit dem Betrieb suchen.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Jugendschutz kann es erforderlich sein, die Aufsichtsbehörden zu informieren und um Hilfe zu bitten. Meist ist das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz für diese Fragestellungen zuständig. Da Arbeitgeber beim Verstoß gegen die Richtlinien des Jugendschutzes mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden, ist überwiegend mit einem Einlenken bei Konflikten zu rechnen.
Was müssen Studenten beachten?
Studenten sind meist bereits volljährig, unterliegen somit also nicht dem Jugendschutzgesetz. Erfüllt ein Nebenjob die Kriterien der studentischen Beschäftigung, fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern nur Rentenversicherungsbeiträge an.
Auf der Suche nach dem passenden Sommerjob
Im Sommer zu jobben, ist in jeder Hinsicht eine gute Idee. Auf diese Weise können Jugendliche ihr Taschengeld aufbessern, für den Führerschein oder die Reise mit Freunden sparen. Außerdem wird dadurch der verantwortungsbewusste Umgang mit Geld geschult. Wer für sein Geld gearbeitet hat, wird damit wesentlich sparsamer umgehen. Darüber hinaus sind die Erfahrungen, die Jugendliche während eines Aushilfsjobs im Sommer sammeln, wertvolle Entscheidungshilfen bei der späteren Berufswahl.
Besonders in der Ferienzeit werden von den Firmen viele zeitlich befristete Jobangebote ins Internet gestellt. Es gibt zahlreiche Online-Portale, in denen man sich über die entsprechenden Angebote in der Region informieren kann. Neben der Bezahlung sollten die Jugendlichen durchaus auch einbeziehen, ob der Sommerjob als Orientierung für die Berufswahl genutzt werden kann.
Einfache Tätigkeiten im Büro, im logistischen Bereich oder bei einem ortsansässigen Handwerker sind gute Gelegenheiten zu testen, ob man Spaß an einem Beruf in der Branche haben könnte. Außerdem haben fleißige Sommerjobber meist sehr gute Chancen, wenn sie sich später im Unternehmen um einen Ausbildungsplatz bewerben oder während des Studiums eine Praktikumsstelle benötigen.
Forscher der kanadischen Universität British Columbia haben herausgefunden, dass Jugendliche, die in den Ferien jobben, später bessere Karrierechancen haben. Zum einen verbessert ein Sommerjob die Sozialkompetenz und zum anderen dienen diese Nebenjobs als Referenzen, auf die sich der Jugendliche bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder einem Praktikumsplatz beziehen kann.
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