Fast jeder hat sie schon einmal gesehen: rot-weiße oder gelb-weiße Bänder, die als Sicherheitsmarkierung dienen und Gefahrenzonen kennzeichnen. Was viele jedoch nicht wissen: Diese Sicherheitsmarkierung ist gesetzlich durch eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft geregelt und darf nicht willkürlich eingesetzt werden. Gefahrenstellen sind im Betrieb entsprechend der Vorschrift A8 auszuweisen.
Sicherheitsmarkierung: Was sagen die Farben aus?
In der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz wird im § 12 exakt erläutert, wie die Sicherheitsmarkierung mit rot-weißen oder gelb-schwarzen Streifen einzusetzen ist. So empfiehlt die Durchführungsanweisung die Verwendung einer gelb-schwarzen Sicherheitsmarkierung für dauerhafte Gefahrenstellen und Hindernisse. Rot-weiße Sicherheitsmarkierungen werden hingegen gemäß der Empfehlung für zeitlich begrenzte und vorübergehende Gefahrenstellen und Hindernisse verwendet.
Vorübergehende Gefahrenstellen befinden sich auch im öffentlichen Straßenverkehr oder auf Plätzen, wie zum Beispiel Baugruben und Straßenbaustellen. Grundsätzlich wird in der BGV A8 nicht nach den Gefahrenrisiken unterschieden.
Diese können vielfältiger Natur sein:
- Stürze
- Anstoßen
- Quetschen
- Ausrutschen
- Abrutschen
- Stolpern
- Fallen von Lasten
In der Durchführungsanweisung ist geregelt, in welchem Verhältnis die Breite der Streifen der Sicherheitsmarkierung zueinander zu stehen hat. Die Breite der Sicherheitsmarkierung richtet sich an den Maßen des zu sichernden Objekts und dabei sollte das Verhältnis der gelben Streifen zu den schwarzen Streifen 1 zu 1 oder maximal 1,5 zu 1 betragen.
Somit beträgt der Anteil der gelben Sicherheitsstreifen in der Sicherheitsmarkierung immer mindestens 50 Prozent oder mehr. Auch die Anordnung der Streifen ist im A8 geregelt: Der Neigungswinkel der Streifen in der Sicherheitsmarkierung sollte etwa 45° betragen.
Analog zu den Bestimmungen der Sicherheitsmarkierung mit schwarz-gelben Streifen wurde auch die Bestimmung für Sicherheitsmarkierungen mit rot-weißen Streifen geregelt. Auch hier gilt: Die Sicherheitsmarkierung muss in den Ausmaßen der zu sichernden Stelle bzw. des zu sichernden Objekts entsprechen.
Sicherheitsmarkierung im Gewerbe und in der Industrie
Im Gewerbe werden Sicherheitsmarkierungen oftmals als selbstklebende Sicherheitsmarkierungen in Form von Bodenmarkierungen eingesetzt. Diese Sicherheitsmarkierungen sind besonders robust und nehmen selbst hohe Belastungen, zum Beispiel durch das Befahren mit Gabelstaplern, nicht übel. Das ist besonders in der Industrie und in der Lagerhaltung sehr wichtig.
Mit Sicherheitsmarkierungen werden allerdings nicht nur Gefahrenzonen im Bodenbereich gekennzeichnet, sondern auch Hindernisse im Luftraum, wie beispielsweise abgehangene Decken. Da solche Gefahren dauerhaft sind, kommen hier Sicherheitsmarkierungen in Form von Schildern, Klebebändern und PVC Folien zum Einsatz, die über eine gelb-schwarze Streifung verfügen.
Ein Vorteil der selbstklebenden Sicherheitsmarkierungen: Sie sind wieder leicht zu entfernen. Besonders geeignet sind Sicherheitsmarkierungen in der Form von Klebebändern für Innenbereiche und trockene Räume. Hinzu kommt, dass sie flexibel einsetzbar, hochelastisch, verschleißfest und schnell zu befestigen sind. Sie ersetzen eine Kennzeichnung der Gefahrenstellen mit Farbe, die sehr zeitintensiv ist und für die ein spezieller Handroller oder eine Maschine benötigt wird.
In Werk- und Montagehallen dient ein Markierungsband als Sicherheitsmarkierung in erster Linie dazu, den Verkehr mit Flurfahrzeugen auf mögliche Gefahrenstellen hinzuweisen. Auf Parkplätzen dient eine Sicherheitsmarkierung dazu, Parkplätze und Wege zu kennzeichnen. Dabei sorgt die Abgrenzung durch aufmerksamkeitsstarke Farben für einen guten optischen Kontrast der gefährlichen Bereiche.
Sicherheitsmarkierungen für Notausgänge
Ein Notausgang ist ein wesentlicher Bestandteil, der zum Brandschutz gehört. Vorgesehen Fluchtwege werden mit Piktogrammen und Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet. Der Notausgang kann auch mit regulären Zugängen zum Gebäude identisch sein. Dabei sind Vorschriften einzuhalten, die die Anzahl und Größe der Notausgänge festlegt.
Die Wege sind in ihrer Breite so zu bemessen, dass im Fall einer Panikreaktion alle anwesenden Personen ins Freie flüchten können, ohne dass eine Person, die dabei gestürzt ist, von den Flüchtenden überrannt wird oder sonst wie zu Schaden kommt. Die Musterversammlungs-Stättenverordnung schreibt vor, dass je 200 Personen der Fluchtweg eine Breite von mindestens 1,20 Metern haben muss.
Die Kennzeichnung des Notausgangs erfolgt mit einem Piktogramm, welches sich oberhalb der Tür befindet – meistens in der Kombination mit einer Notbeleuchtung. Auch der Fluchtweg muss deutlich mit einer Sicherheitsmarkierung gekennzeichnet sein und darf keinesfalls durch Gegenstände verstellt werden. Damit Sicherheitsmarkierungen in Fluchtwegen auch bei Dunkelheit ihren Sinn erfüllen, werden in der Regel fluoreszierende und reflektierende Bodenmarkierungen eingesetzt.
Solche Sicherheitsmarkierungen in Form von Markierungsbändern sind in der Regel aus einer speziellen PVC Folie gefertigt, welche reflektierend ist. Bei Bändern, die auf dem Boden verwendet werden, spielt auch die Sicherheit der darüber laufenden oder fahrenden Personen eine wichtige Rolle.
Daher ist die Oberfläche der Sicherheitsmarkierung so zu gestalten, dass sie neben ihrer optischen Signal- und Warnfunktion auch gleichzeitig ein Ausrutschen verhindert. Sicherheitsmarkierungen gibt es demnach auch als Anti-Rutsch-Markierung.
Besonders auf dem Boden unterliegen Sicherheitsmarkierungen einer starken Beanspruchung und daher einem gewissen Verschleiß. Gebrauchsspuren können den eigentlichen Gedanken – vor eine Gefahr zu warnen – vereiteln, zum Beispiel wenn Gebrauchsspuren die auffällige Farbe verdecken. Daher ist es notwendig, Sicherheitsmarkierungen auf dem Boden regelmäßig zu überprüfen und ggfs. auszutauschen.
Eine regelmäßige Erneuerung der Sicherheitsmarkierung ist gerade an viel befahrenen und stark beanspruchten Stellen angebracht. Aufgrund der Eigenschaften von Selbstklebebändern lassen sich diese jedoch einfach entfernen und kinderleicht neue Sicherheitsmarkierungen anbringen.
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