Änderungen im Sozialgesetzbuch: Keine überhöhten Beiträge mehr für Freiberufler

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Geplant ist, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Diese geplante Klarstellung des Gesetzgebers soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten können. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Krankenkassenbeiträge: Gesetzentwurf sieht Änderungen für Selbstständige vor

Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf ist geplant, dass Krankenkassen von Selbstständigen und Freiberuflern keinen Höchstbetrag mehr fordern dürfen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Zusätzlich sollen Versicherte zukünftig informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Sobald der Versicherte den Einkommenssteuerbescheid erhalten hat, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten eine einkommensadäquate Neufestsetzung des monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen. Die Krankenkassen akzeptierten bisher jedoch keine Unterlagen, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Eine geplante Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit geringem Einkommen, da sie bisher zu Unrecht hohe Beiträge zahlen mussten. Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ermöglicht es selbstständigen Versicherten, auch für diese Jahre eine Rückerstattung von ihrer Krankenkasse zu erhalten, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Die Einhaltung der Frist für das Einreichen des Einkommenssteuerbescheids ist von großer Bedeutung für Selbstständige und Freiberufler. Seit 2018 müssen sie den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse einreichen, um eine korrekte Berechnung ihrer Beiträge sicherzustellen. Nicht rechtzeitig eingereichte Bescheide führen derzeit dazu, dass die Krankenkassen den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung fordern.

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg bietet Mitgliedern von Krankenkassen Hilfestellung bei der Durchsetzung ihrer Rechte an. Termine für Beratungen können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz finden sich weitere Informationen zum Thema sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene.

Die geplanten Gesetzesänderungen stellen eine große Erleichterung für Selbstständige und Freiberufler dar. Sie haben nun die Möglichkeit, zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückzufordern und ihre Beiträge künftig auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens korrekt berechnen zu lassen. Dies führt zu einer gerechteren und transparenteren Beitragsregelung.

Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ist ein erfreulicher Schritt des Gesetzgebers, der den Missstand erkannt und gehandelt hat. Betroffene haben nun die Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen und sich gegen überhöhte Beitragsforderungen zu wehren. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei eine wichtige Anlaufstelle.

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