Der Job ist nicht allzu beliebt, dennoch unverzichtbar. Wirklich anerkannt fühlen sich die meisten angestellten Putzfrauen jedoch nicht, denn sie müssen immer mehr Leistung für wenig Geld erbringen. Einen Ausweg aus der Misere findet man selbstständig als Putzfrau.
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Selbstständige Putzfrau: Job mit Zukunft
Wer will schon als selbstständige Putzfrau arbeiten? Die Antwort ist klar: Diejenigen, die als Dienstleister mit Zukunft tätig sein wollen! Dabei gibt es durchaus viele Menschen, die keine „schmutzigen“ Jobs machen wollen. Doch wer ehrlich ist, muss zugeben, dass es ohne Müllmänner und Putzfrauen nicht ginge – wie sähe unsere Welt aus, wenn niemand den Müll und Schmutz beseitigen würde? Allerdings reißt sich dennoch niemand um den Job – aus ebenfalls verständlichen Gründen. Die Arbeit als Putzfrau wird als niedrig angesehen und nicht selten als Tätigkeit nur für diejenigen bezeichnet, die „sonst nichts anderes bekommen können“.
So kommt es, dass die Stellenanzeigen voller Gesuche für Putzfrauen sind. Viel geboten wird ihnen dennoch nicht, meist sind die Jobs eher noch besonders schlecht bezahlt. Genau genommen gehört die Tätigkeit als Reinigungskraft zu den schlecht bezahltesten Berufen überhaupt. Dennoch bleibt vor allem älteren Frauen kaum etwas anderes übrig, als einen derartigen Job anzunehmen, wenn sie erst einmal aus dem Büroberuf heraus sind.
Chance als selbstständige Putzfrau
Reinigungskräfte kommen aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen: Rentner, Mütter mit kleinen Kindern und auch Männer sind hier anzutreffen. Doch mehr als ein Zubrot verdienen sie dabei meist nicht. Schnell macht sich Frustration angesichts des Aufwands und der geringen Entlohnung breit.
Die Lösung: Als selbstständige Putzfrau arbeiten gehen! Damit entscheidet jeder selbst, für wen er putzt, wie oft und für welchen Lohn. Die Konditionen bestimmt der Selbstständige, auch wenn er sich dabei natürlich von den allgemeinen Marktpreisen leiten lassen muss. Allerdings muss der Schritt durchdacht sein, denn wer selbstständig arbeitet, muss auch höhere Kosten stemmen. Ein Beispiel dafür ist die Sozialversicherung – eine Reinigungskraft ist nicht mehr gesetzlich pflichtversichert.
Welche Leistungen will ich anbieten?
Für jede selbstständige Putzfrau gilt, dass sie möglichst viele Leistungen im Angebot haben sollten, denn das sichert mehr Aufträge, als wenn die Leistungen zu sehr eingeschränkt werden. Wichtig ist allerdings, dass sich jede angehende Selbstständige darüber im Klaren ist, was sie kann und was nicht. Welche Fähigkeiten und Möglichkeiten sind vorhanden? Ob jemand das Bad kalkfrei bekommt oder die Fenster gut putzen kann, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Wichtiger sind hier auch die technischen Möglichkeiten. Wären Sie in der Lage, die Fenster eines Bürohochhauses zu reinigen? Oder binnen kürzester Zeit einen ganzen Bürokomplex zu putzen? Oder möchten Sie sich eher auf private Wohnhäuser konzentrieren und dort in wenigen Haushalten tätig werden? Umreißen Sie die „Themen“, die Ihre Arbeit betreffen, möglichst genau. Und seien Sie sich dessen bewusst, was Sie können und was nicht. Abhängig ist die Leistung schließlich auch davon, ob Sie allein oder mit Mitarbeitern an den Start gehen.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, kann natürlich umfangreichere Leistungen erbringen. Dafür müssen diese Mitarbeiter aber auch direkt von Anfang an bezahlt werden. Dieses Geld ist aber oft noch nicht vorhanden, immerhin müssen Sie sich erst einen Kundenstamm aufbauen.
Video: Putzkolonne: Arbeitsalltag als Reinigungskraft | 7 Tage | NDR Doku
Die Wünsche der Kunden respektieren
Es gab schon mehrfache Umfragen zu dem Thema, ob jemand eine Putzfrau beschäftigen würde oder nicht. Hier landete bei den Bedenken bzw. auf der Kontra-Seite immer das Thema Datenschutz. Viele Menschen befürchten, dass Reinigungskräfte, die ja Zugang zu allen Bereichen im Haus haben, Einblick in Unterlagen nehmen würden. Vor allem die Putzfrauen, die täglich und für längere Zeit im Haus beschäftigt sind, bekommen dabei auch viel Privates von ihren Auftraggebern mit. Klar, dass der Datenschutz hier eine Rolle spielt.
Verschwiegenheit ist daher oberstes Gebot und eine derartige Eigenschaft spricht sich ebenfalls herum. Wer nach Empfehlungen sucht, wird einen solchen Aspekt mit berücksichtigen. Weitere Themen betreffen Pünktlichkeit, Gründlichkeit, Sauberkeit, Ordnung und Zuverlässigkeit – allesamt Eigenschaften, die für Reinigungskräfte wichtig sind. Die Kunden stellen teils hohe Anforderungen, wer diese nicht erfüllen kann, wird kaum einen festen Stand in der Branche bekommen.
Anmeldung beim Gewerbeamt für die selbstständige Putzfrau
Einfach anmelden und loslegen? So einfach ist das nicht, denn wer als selbstständige Putzfrau erfolgreich tätig sein will, muss seine Finanzen gut planen. Wer selbstständig arbeitet, wird als Einzelunternehmer geführt und muss sich zuerst beim Finanzamt anmelden. Da es sich hier um ein Gewerbe handelt, muss die Anmeldung auch gegenüber dem Gewerbeamt erfolgen. Teilweise leitet das Finanzamt die Unterlagen direkt ans Gewerbeamt weiter, sodass keine separate Anmeldung nötig ist. Sie bekommen dann Post vom Gewerbeamt und die Info, ob Sie Gewerbesteuern zahlen müssen oder nicht.
Möglich ist auch der direkte Weg zum Gewerbeamt. Sie müssen dort auflisten, welche Dienstleistungen Sie anbieten wollen und teilweise, welche Qualifikationen Sie vorweisen können. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Reinigungskraft ist nicht nötig. Welche Unterlagen genau beizubringen sind, wird Ihnen Ihr zuständiges Gewerbeamt gern mitteilen.
Wichtig zu wissen: Sie brauchen zwar kaum Eigenkapital, um als selbstständige Putzfrau zu starten. Allerdings haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen für alle verursachten Schäden. Daher sind Versicherungen eigentlich verpflichtend abzuschließen, auch wenn es genau genommen kein Gesetz dafür gibt. Eine andere Variante ist die haftungsbeschränkte Limited oder UG – beide genießen aber schon allein aufgrund des Namens ein geringeres Ansehen in Deutschland als die GmbH oder das Einzelunternehmen. Dafür haften Sie nicht mit Ihrem gesamten Vermögen und müssen auch weniger Stammkapital einbringen.
Selbstständige Putzfrau: Nicht am Finanzamt vorbei!
Das Finanzamt schwebt über allem und so auch über der Putzkraft, die selbstständig arbeiten möchte. Gehen Sie auf die Startseite des Finanzamtes, dort werden Sie zu Formularen geleitet. Hier füllen Sie die Anmeldung für eine selbstständige Tätigkeit aus und geben dort an, ab wann Sie tätig sein werden und mit welchem Gewinn Sie rechnen. Geben Sie auch an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen und damit im Jahr der Gründung nicht mehr als 17.500 Euro verdienen werden bzw. im folgenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro.
Als Kleinunternehmer sind Sie erst einmal von der Umsatzsteuer befreit, was zum einen aus verwalterischen Gründen praktisch ist, zum anderen können Sie damit Ihre Leistungen günstiger als die Konkurrenz anbieten, sofern diese die Mehrwertsteuer auf ihre Preise aufschlägt. Sie können jederzeit zur Umsatzsteuer wechseln. An diese Entscheidung sind Sie dann allerdings fünf Jahre lang gebunden.
Selbstständige Putzfrau und Finanzplanung
Ehe Sie eine Startseite im Internet einrichten und fröhlich Ihre Leistungen als selbstständige Putzfrau anbieten, sollten Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen kalkulieren. Entscheiden Sie dann, ob sich die Selbstständigkeit für Sie lohnt oder nicht. Möglich ist zum Beispiel zur Absicherung der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Da Sie als Unternehmer-Putzfrau mit Ihrem gesamten Vermögen haften, kann es Ihren finanziellen Ruin bedeuten, wenn Sie die gute Vase Ihres Auftraggebers beim Reinigen fallen lassen. Oder Sie lassen einen Besen liegen, weil doch niemand zu Hause ist. Plötzlich kommt Ihr Auftraggeber herein, stolpert über den Besenstiel, stürzt und bricht sich ein Bein.
Die Folge: Er kann einige Zeit nicht arbeiten und hat einen Verdienstausfall. Auch das trägt die Berufshaftpflichtversicherung, denn sie übernimmt sowohl Sach- als auch Personen- und Vermögensschäden bis zu einer vereinbarten Höhe.
Rechnen Sie bei der Unternehmensplanung auch ein, dass Sie Betriebsmittel kaufen müssen. Sie brauchen Lappen und Wischeimer, Putzmittel und geeignete Kleidung. Rechnen Sie mit produktiven und unproduktiven Zeiten. Unproduktiv sind immer die Zeiten, in denen Sie beispielsweise die Buchführung erledigen, Marketing betreiben oder mit Kunden sprechen. In dieser Zeit verdienen Sie kein Geld. Daher muss die Zeit anteilig auf die Kunden umgelegt und ihnen in Rechnung gestellt werden.
So werden aus unproduktiven Stunden produktive Zeiten. Dabei ist die Zeit, die Sie vor allem anfangs für die Akquise aufwenden müssen, gar nicht so gering. Neukunden wollen geworben werden, auch Bestandskunden möchten immer wieder auf dem Laufenden gehalten werden. Zur Weihnachtszeit gibt es Grußkarten, und auch wenn diese nur online verschickt werden, kostet ihre Erstellung Zeit. Zeit ist für Sie Geld – bedenken Sie das und planen Sie vorsorglich.
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