Durch die Heirat werden Ehepartner nicht nur rechtlich anerkannt, sondern übernehmen auch gemeinsame finanzielle Verpflichtungen. Es ist jedoch zu beachten, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, nicht automatisch zu gemeinsamen Schulden werden.
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Schulden aus Kreditverträgen bleiben alleinige Verpflichtung
Schulden, die ein Partner vor der Ehe angehäuft hat, bleiben auch nach der Hochzeit alleinige Schulden dieses Partners. Egal, ob es sich um Kreditverträge, Unterhaltsansprüche oder andere Verbindlichkeiten handelt, der Partner, der sie vor der Ehe eingegangen ist, ist allein für deren Begleichung verantwortlich. Diese Regel gilt auch für Schulden aus Verträgen oder Forderungen aus Gerichtsurteilen.
Verheiratet sein bedeutet nicht automatisch Schuldenhaftung
Auch während der Ehe haften Ehepartner grundsätzlich nur für ihre eigenen Schulden. Eine automatische Haftung aufgrund der Ehe besteht nicht, unabhängig davon, ob die Eheleute einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft abgeschlossen haben.
Laut Paragraf 1363 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind die Vermögen von Mann und Frau auch in einer Zugewinngemeinschaft nicht automatisch gemeinschaftliches Vermögen. Daraus ergibt sich, dass man normalerweise nur für die Schulden des Ehepartners haftet, wenn man den Vertrag mit unterschrieben hat oder für die Verbindlichkeit des Partners gebürgt hat.
Nach Paragraf 1357 BGB haften beide Ehegatten als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, wie beispielsweise den Kauf von Lebensmitteln, Haushaltsgeräten oder Kleidung.
Gemeinschaftliches Girokonto: Haftung für Partner-Schulden
Die Haftung für Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto liegt bei beiden Ehepartnern, unabhängig davon, wer die Schulden verursacht hat.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen im Mietrecht: Konkludenter Vertragsschluss
Wird im Laufe des Mietverhältnisses eine rechtsgeschäftliche Erklärung, wie z.B. einer Mieterhöhung oder einer Modernisierungsmaßnahme, vom nicht unterzeichnenden Ehegatten abgegeben, wird er zum Mitmieter.
Scheidung und Steuervorteile: eine Analyse
Steuerliche Auswirkungen einer Scheidung: Unterhaltszahlungen absetzbar
Wenn ein geschiedener Partner aus der gemeinsamen Immobilie auszieht und sie dem anderen unentgeltlich überlässt, kann dies ebenfalls zu einer Minderung der Steuerlast führen.
Malermeister schenkt Ehefrau Wohnrecht in seinem Haus
Ein Mann traf seine Traumfrau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Im Ehegelübde versprach sie, ihre Tätigkeit als Prostituierte aufzugeben. Als Gegenleistung gewährte er ihr ein lebenslanges Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus ohne Mietzahlungen. Außerdem verpflichtete er sich, ihr im Falle einer Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die Räume für ihre berufliche Nutzung zu überlassen, um ihr eine finanziell abgesicherte Zukunft zu ermöglichen.
Nach der Trennung von ihrem Ehemann und ihrer Rückkehr zur Prostitution widerrief die Frau das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Widerruf und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten möglicherweise unwirksam war (Az.: X ZR 80/11).
Mit ihrem Artikel liefern die ARAG Experten wertvolle Informationen über den Umgang mit Schulden in einer Ehe und die möglichen Auswirkungen auf die Ehepartner. Sie betonen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, alleinige Schulden bleiben und dass Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des Partners haften. Eine Haftung tritt nur dann ein, wenn man den Vertrag mit unterschrieben hat oder für die Schulden des Partners gebürgt hat.
Des Weiteren werden im Artikel Möglichkeiten aufgezeigt, wie man die Steuerlast bei einer Scheidung mindern kann.