Veranstalter müssen ebenso wie Gewerbetreibende, die mit Kunden zu tun haben, für die Sicherheit der Menschen sorgen. Diese Sicherheit wird durch Mitarbeiter aus dem Bewachungsgewerbe sichergestellt, die eine Sachkundeprüfung nach 34a abgelegt haben.
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Die Sachkundeprüfung nach 34a der Gewerbeordnung: Prüfung für das Bewachungsgewerbe
Wer im Bereich der Bewachung tätig sein möchte, muss die Sachkundeprüfung nach 34a der Gewerbeordnung ablegen. Dabei geht es nicht nur um den Nachweis theoretischer Kenntnisse, sondern auch um deren praktische Anwendung.
Die Gewerbeordnung kennt dazu eine genaue Definition, die besagt, dass derjenige, der erwerbsmäßig Eigentum oder Leben anderer Menschen bewachen möchte, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Diese Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein. So muss ein Gewerbetreibender Personen beschäftigen, die einen Nachweis durch die IHK über ihre Ausbildung vorlegen können.
Zielgruppe der Sachkundeprüfung nach 34a
Die Sachkundeprüfung nach 34a ist für alle Angestellten im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben, sofern sie Kontrollgänge im öffentlichen Raum vornehmen. Beispiele dafür sind Kaufhäuser, Einkaufszentren oder Bahnhöfe. Auch der Schutz vor Ladendieben wird durch Angestellte aus dem Bewachungsgewerbe realisiert.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Kontrolle des Einlasses in Bars und Diskotheken, auch hier besagt das geltende Recht, dass die Sicherheit der Menschen nur durch Personen gewährleistet werden kann, die eine Sachkundeprüfung nach 34a vorweisen können. Wichtig: Auch derjenige, der das Bewachungsunternehmen leitet bzw. der Firmeninhaber muss diese Prüfung vorzeigen können, auch wenn er selbst nicht auf Kontrollgänge geht.
Typische Aufgaben im Bewachungsgewerbe
Die Aufgaben, die im Bewachungsgewerbe anfallen, sind sehr vielseitig. Allen gemein ist aber, dass es sich um den Schutz von Objekten, Veranstaltungen oder Personen handelt und dass das Gewerberecht das Vorhandensein der Sachkundeprüfung nach 34a vorgibt.
Weitere Beispiele für Tätigkeiten, die die genannte Prüfung verlangen, sind:
- Geldtransporte
- Baustellenkontrollen
- Kontrolle der Bahnhofssicherheit
- Personen- und Gepäckkontrolle am Flughafen
- Kontrollen in Parkhäusern
Unterschiede zwischen Sachkundeprüfung nach 34a und Unterrichtung
Die IHK unterscheidet zwischen der Sachkundeprüfung nach 34a und der Unterrichtung. Dabei ist die Unterrichtung ausreichend, wenn es nur um Tätigkeiten im bewachenden Gewerbe geht, die ohne eine leitende Funktion auskommen. Die Sachkundeprüfung jedoch muss laut Gewerberecht abgelegt werden, wenn verantwortungsvolle Aufgaben zum Schutz von Personen wahrgenommen werden sollen.
Das Ziel der Unterrichtung liegt darin, dass Wachpersonal ausgebildet wird und dass dieses das geltende Recht in Bezug auf die Vorgehensweise bei Kontrollen kennt. Die Unterrichtung kommt mit 40 Stunden aus, wobei eine Unterrichtsstunde auf 45 Minuten Dauer ausgelegt ist. Die IHK stellt am Ende eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
Mit dieser Bescheinigung haben die ehemaligen Teilnehmer das Recht, einfache Bewachungstätigkeiten auszuführen und zum Beispiel als Citystreife oder Ladendetektiv zu arbeiten.
Die Sachkundeprüfung nach 34a sieht aber deutlich umfassendere Inhalte vor. Die Inhalte aus der oben beschriebenen Unterrichtung werden noch weiter ausgebaut und vertieft, danach besteht die Möglichkeit, in allen Bereichen des Sicherheitsgewerbes tätig zu werden.
Tipp: Der Erhalt des Sachkundenachweises ist nicht an einen Unterricht geknüpft, es geht lediglich um den Nachweis der entsprechenden Kenntnisse. Allerdings ist eine Prüfung ohne vorherigen Kurs, der übrigens auch online absolviert werden kann, fast unmöglich zu bestehen.
Wichtige Prüfungsfragen
Wie bei jeder Prüfung gilt, dass Vorbereitung schon der halbe Gewinn ist. Es ist daher wichtig, sich alle nötigen Informationen zur Sachkundeprüfung anzueignen, wozu natürlich auch die Prüfungsinhalte gehören.
Gerade der Bereich Recht ist in vielen Formen vertreten, wobei Fragen aus den folgenden Fachgebieten vorkommen können:
- Recht der öffentlichen Sicherheit
- Gewerberecht
- Datenschutz und Umgang mit Daten
- Bürgerliches Recht
- Straf- und Verfahrensrecht
- Waffenrecht
- Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit Menschen
- Sicherheitstechnik
Fragen in unterschiedlicher Anzahl kommen in der schriftlichen Prüfung vor. Diese dauert 120 Minuten und kann notfalls ganz oder in Teilen wiederholt werden. Der schriftliche Teil ist als Multiple Choice ausgelegt und wird direkt im Anschluss überprüft.
Damit geht niemand mit dem bangen Gefühl nach Hause, dass die Antworten vielleicht doch falsch sein könnten – die Bestätigung von richtig oder falsch wird direkt bekannt gegeben. Wird die Prüfung nicht bestanden, weiß der Prüfling das also auch gleich und kann sich um einen Termin zur Nachprüfung bemühen.
Auch in der mündlichen Prüfung geht es um das Recht und um den Umgang mit Menschen. Zum Bereich Recht zählen hier der Datenschutz, die öffentliche Sicherheit und das Gewerberecht. Beim Umgang mit Menschen werden Fragen zum Verhalten in Gefahrensituationen und zu Deeskalationstechniken gestellt.
Die mündliche Prüfung findet in der Regel am gleichen Tag wie der schriftliche Prüfungsteil statt und sie wird entweder in der Gruppe oder einzeln abgelegt. Dafür müssen 15 Minuten pro Prüfling eingeplant werden. Nach der Prüfung erhalten die Teilnehmer direkt die Rückmeldung darüber, ob sie die Prüfung bestanden haben oder nicht.
Wichtig: Mindestens 50 Prozent der Fragen müssen richtig beantwortet sein.
Kosten der Sachkundeprüfung nach 34a
Die Kosten sind unterschiedlich und beginnen bei 150 Euro. Teilweise werden auch bis zu 195 Euro als Prüfungsgebühr verlangt. Die Wiederholung kostet 75 Euro bzw. bis zu 95 Euro. Muss die mündliche Prüfung wiederholt werden, die schriftliche wurde aber bestanden, fallen ebenfalls zusätzliche Gebühren an. Diese betragen bis 80 Euro.
Wichtig: Wer zur Prüfung angemeldet war und dann nicht erscheint, muss in der Regel wenigstens die Hälfte der Prüfungsgebühren dennoch zahlen. Auch eine Stornierung der angemeldeten Prüfung kostet, wobei die Prüfinstitution meist eine Gebühr von 30 Prozent der originalen Prüfungsgebühr ansetzt, wenn die Absage der Teilnahme bis zu vier Wochen vor dem Prüfungstermin liegt.
Wer daher kurzfristig nicht an der Prüfung teilnehmen kann, sollte sich so schnell wie möglich bei der IHK oder anderen Prüfinstitution melden, um eine kostengünstige Regelung zu finden.
13 wichtige Tipps: So klappt es mit der Sachkundeprüfung nach 34a
Die folgenden Tipps wurden von erfahrenen Prüfern zusammengetragen und sollen dabei helfen, den Teilnehmern die Angst vor der Prüfung zu nehmen sowie ihnen zu mehr Erfolg verhelfen:
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Selbstbewusst erscheinen
Es stimmt tatsächlich: Kleider machen Leute. Gleichzeitig macht die passende Kleidung selbstbewusst! Daher ist es wichtig, sich vorab Gedanken über die richtige Kleidung zu machen. Es muss kein Businessoutfit sein, aber eine gute Jeans mit Sakko oder Blazer und dazu ein Hemd oder eine Bluse sind ideal.
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Pünktlich sein
Wer unpünktlich zur Prüfung erscheint, suggeriert den Prüfern, dass dieser Termin wohl nur eine untergeordnete Priorität genießt. Wer zu spät kommt, sollte daher eine sehr gute Entschuldigung haben!
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Alle Materialien nutzen
Meist ist ein Flipchart gegeben, auch Tafeln oder andere Möglichkeiten zur Darstellung der eigenen Antworten liegen bereit. Es ist wichtig, diese auch zu nutzen. Zum einen lassen sich damit die eigenen Antworten anschaulicher darstellen und somit Missverständnisse vermeiden, zum anderen verfliegt gerade in der mündlichen Prüfung die vorhandene Prüfungszeit schneller, wenn die Antworten nicht nur gesagt, sondern auch aufgeschrieben werden.
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Rechtzeitig über die Prüfungsinhalte informieren
Wer gezielt lernen kann, ist besser vorbereitet. Die Prüfungsinhalte sind zum Beispiel in der Ausbildungsordnung zu finden, auch der Ausbilder bzw. Dozent kann Auskünfte dazu geben. Dann noch bei der Vorbereitung über den Tellerrand hinausschauen und die Prüfung kann kommen!
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Rechtzeitig fragen
Wer etwas nicht verstanden hat, sollte rechtzeitig nachfragen, ehe die Antwort in die falsche Richtung geht. Wird die Frage komplett falsch beantwortet, gibt es null Punkte!
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Fragen genau beantworten
Wer nicht konkret Bescheid weiß, lässt sich oft dazu hinreißen, ähnlich wie ein Politiker zu agieren. Das heißt, es gibt zwar eine Antwort, doch diese umschreibt nur grob das Themengebiet. Eine wirkliche Antwort auf die gestellte Frage ist das dann nicht! Die Gefahr ist, dass die Prüfer das aufgreifen und hier genauer nachhaken, was wiederum zu einem Themengebiet führen kann, zu dem sich der Prüfling nicht ausreichend vorbereitet hat.
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Zeit zum Nachdenken nehmen
Es ist wichtig, eine Frage zuerst zu durchdenken und dann erst zu antworten. Das ist zwar im täglichen Leben nicht anders, doch hat es in der Prüfung eine ganz besondere Bedeutung. Manche Prüfer stellen gern Fangfragen, diese sollten vor dem Ansetzen zur Antwort erkannt werden.
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Rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen
Ein Lehrgang vermittelt gebündelt jede Menge Fachwissen. Dieses lässt sich nicht einfach von heute auf morgen einprägen! Wer die Prüfung erfolgreich abschließen möchte, sollte daher unbedingt rechtzeitig mit den Vorbereitungen anfangen und lieber jeden Tag häppchenweise als einmal einen ganzen Brocken lernen. Letzterer bleibt nämlich meist nur in Krümeln hängen!
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Neues Fachgebiet vorschlagen
Es mag zwar der Super-GAU sein, doch ab und zu passiert es: Der Prüfling weiß die Antwort nicht und hat einen leeren Kopf. Dann hilft es nicht, lange herumzudrucksen, sondern es ist besser, eine andere Frage oder ein neues Fachgebiet vorzuschlagen. Die Prüfer sind auch nur Menschen und haben für Blackouts durchaus Verständnis.
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Reihenfolge einhalten
Bei der schriftlichen Prüfung ist es wichtig, die gegebene Reihenfolge einzuhalten. Teilweise bauen Fragen aufeinander auf und wird eine solche Frage vor der eigentlich zur Beantwortung nötigen Frage vorgezogen, besteht die Gefahr der fehlerhaften Beantwortung.
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Genau lesen
Der Teufel liegt nicht selten im Detail und wer eine Frage nicht genau liest, übersieht genau dieses Detail vielleicht. Es ist wichtig, die Fragen genau zu lesen und auch bei Multiple Choice Tests die zugehörigen Antworten bzw. Fallstricke zu erkennen.
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Falsche Antworten erkennen
Manche Fragen sind wirklich absurd beantwortet und es ist wesentlich, diese Falschantworten herauszufiltern. Dann ist auch die richtige Beantwortung der Fragen nicht mehr allzu schwer.
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Raten mit Verstand
Manchmal geht einfach gar nichts mehr und die Antworten klingen alle gleich bzw. erscheinen allesamt logisch. Nun hilft nur noch raten. Dabei aber bitte den Verstand einschalten und nicht sinnfrei Lotto spielen! Manche Antworten schließen sich auch bei völliger Unkenntnis aus.
Häufige Fragen rund um die Sachkundeprüfung nach 34a
Wie viel kostet der § 34a Schein?
Die zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt 150 Euro. Muss die Prüfung wiederholt werden, fallen 75 Euro als Gebühr an, das gilt auch für eine nur teilweise Wiederholung. Wer von der Prüfung zurücktritt, obwohl die Anmeldung bereits durchgeführt wurde, muss für die Zeit bis zu vier Wochen vor der Prüfung 30 Prozent der eigentlich fälligen Prüfungsgebühr zahlen. Wird der Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor der Prüfung angemeldet oder erscheint der Prüfling gar nicht, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr berechnet.
Wie lange dauert die Sachkundeprüfung § 34a?
Als Dauer für die Sachkundeprüfung § 34a kann von einem Tag ausgegangen werden. Vormittags werden die schriftlichen Prüfungen durchgeführt, die mit rund 120 Minuten veranschlagt sind. Nachmittags finden die mündlichen Prüfungen in kleinen Gruppen statt, wobei für jeden Prüfling rund 15 Minuten als reine Prüfungszeit angesetzt werden.
Was ist eine Sachkundeprüfung nach § 34a?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a ist für jeden Gewerbetreibenden oder Angestellten im Bewachungsgewerbe Vorschrift. Hier wird die nötige Sachkenntnis zur Bewachung von Citystreifen, Kaufhäusern oder Diskotheken und zum Datenschutz unter Beweis gestellt.
Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtsverfahren und Sachkundeprüfung?
Das Unterrichtsverfahren ist für alle, die in der Bewachung tätig sind, zwingend vorgeschrieben. Für Privatpersonen umfasst das Verfahren 40 Stunden, für Gewerbetreibende 80 Stunden. Dabei vermittelt das Unterrichtsverfahren nach 34a nur einen groben Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Tätigkeiten. Die Sachkundeprüfung ist umfassender und schließt mit einer Prüfung ab.
Diese ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert. Mit der bestandenen Sachkundeprüfung dürfen bis auf wenige Ausnahmen alle Bewachungstätigkeiten ausgeübt werden.