Patenterfindung: Was muss ich vor dem Anmelden eines Patents beachten?

0

Gute Ideen sind bekanntlich Gold wert. Dies gilt insbesondere in der Wirtschaft und Industrie, lässt sich doch mit entsprechenden Neuentwicklungen am Markt einiges bewegen. Selbstständigen und jungen Unternehmern bietet sich durch die Schaffung eines Patentes die Möglichkeit, ungenutzte und brachliegende Erfindungen zu nutzen, um sich eine eigene Existenz aufzubauen oder aber um beispielsweise finanziell vorzusorgen.

Genereller Anstieg von Patenten verzeichnet

Keine Frage – Patente genießen in unserer Gesellschaft eine hohe Wertschätzung und nehmen in den letzten Jahren vermehrt zu. Dies belegen auch jüngste Zahlen aus einer Studie des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW), wonach weltweit in den letzten Jahren ein starker Anstieg der Patentneuanmeldungen zu beobachten war und auch mittelfristig zu erwarten sein wird.

Doch was genau verbirgt sich in der Wirtschaft hinter den Begriffen Schutz- und Patentrecht? Was genau gilt es als Unternehmer insbesondere vor der Anmeldung eines Patents zu beachten? Mit all diesen Fragen wollen wir uns – auch unter anderem mit den Vorschriften und Richtlinien bezüglich der korrekten Patentrecherche – im folgenden Beitrag näher beschäftigen.

Patente und Schutzrechte

Eines sei vorneweg angemerkt: Solange Sie noch nicht genau wissen, ob Ihre Erfindung rechtlich ein allgemeines Schutzrecht beanspruchen kann, sollten Sie Ihre Idee in jeden Fall für sich behalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Erfindung nicht von Dritten gewerblich genutzt oder rechtlich zu deren Gunsten geschützt werden kann.

Damit ist bereits die erste Voraussetzung für die Anmeldung eines Patentes genannt

Die eingereichte Idee oder Erfindung muss einzigartig sowie Ihre geistig eigene sein und darf bisher noch nicht von einer anderen Person erfunden und angemeldet worden sein.

Generell definiert sich ein Schutzrecht wie folgt: Ein Schutzrecht ermöglicht es seinem Besitzer, seine Produkt- oder seine Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu produzieren und zu vertreiben.

Schutzrechte sind in der Regel beim Deutschen Marken- und Patentamt anzumelden. Für einen weiterreichenden Schutz bietet sich die Möglichkeit, sein Schutzrecht beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder bei anderen ausländischen Patentämtern anzumelden.

Je nachdem, ob Sie einen Schutz für ein Verfahren, ein Produkt oder eine Dienstleistung anstreben, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf unterschiedliche Schutzrechte.

Im Vergleich zu klassischen Schutzrechten bestehen auch andere, nicht zu verwechselnde Eigentumsrechte:

  • wie Gebrauchsmuster,
  • Geschmacksmuster,
  • Markenrechte, etc., auf die wir im folgenden Abschnitt noch etwas genauer eingehen wollen.
Unterschiede zwischen Patent, Marke, Gebrauchsmuster und Design #1

Unterschiede zwischen Patent, Marke, Gebrauchsmuster und Design #1

Unterschiede zwischen Patent, Marke, Gebrauchsmuster und Design

Das klassische Patent stellt eine Urkunde dar, in der dem Erfinder das Recht zugesprochen wird, alleiniger Eigentümer seiner Erfindung zu sein: Dritte dürfen diese Idee oder Erfindung weder nachbauen, vertreiben oder in einer sonstigen gewerblichen Funktion nutzen.

Sachverständige des Deutschen Patent- und Markenamtes prüfen die Erfindung nach bestimmten Kriterien hin äußerst genau. Im positiven Fall wird Ihre Idee bzw. Erfindung als Patent eingestuft und Sie bekommen einen positiven Bescheid.

Die Erteilung des Patents gilt zunächst befristet für drei Jahre. Danach haben Sie die Möglichkeit – gegen Entrichtung von Erteilungs- und Druckkostengebühren – Ihr Patent um maximal 20 Jahre zu verlängern.

Nach Verstreichen dieser Frist ist der allgemein rechtsgültige Patentschutz abgelaufen und die Idee/Erfindung wird zum Allgemeingut erklärt.

Für das Gebrauchsmuster ergibt sich aufgrund der ihm eigenen Besonderheit eine schnellere und günstigere Patentierbarkeit. Hierbei müssen Sie Ihre Erfindung zuerst anmelden.

Erst danach folgt die Prüfung durch das Patentamt. Wie beim Patent besteht ein Schutz für drei Jahre, der jedoch nur auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden kann. Dieses verkürzte Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass es leichter von anderen Erfindern ähnlicher Technologien patenrechtlich hinterfragt werden kann.

Zudem sei an dieser Stelle noch erwähnt: Technische und chemische Verfahren haben in der Regel keinen Anspruch darauf, als Gebrauchsmuster geschützt zu werden.

Die Marke bildet heutzutage quasi „das Motiv“ der Außendarstellung eines Unternehmens oder Selbständigen. Häufig findet Sie Ausdruck in Firmenlogos oder findet sich in Schriftzügen, in bestimmten Wörtern und Zahlen oder auch in kurzen Audioclips wieder.

Nach dem Eintrag einer Marke ist diese zehn Jahre lang geschützt. Danach besteht die Möglichkeit zu einer nochmaligen Verlängerung um weitere zehn Jahre. Bei dem eingetragenen Design (früher Geschmacksmuster) handelt es sich um eine bestimmte Erscheinungsform eines Erzeugnisses.

Es beinhaltet die individuellen Linien, Konturen, Farben, die Gestalt, Oberflächenstruktur und das Material des zu schützenden Produktes oder aber auch Teile desselben. In diesem Zusammenhang lassen sich auch graphische Symbole schützen. Der Schutz für ein eingetragenes Design gilt 25 Jahre – vorausgesetzt, die jeweils alle fünf Jahre fälligen Rechnungsbeträge werden bezahlt.

Ich möchte mein Patent anmelden: Wichtige Fragestellungen vorab

Patente haben unter anderem den Vorteil, dass sie Erfindungen vor Nachahmern schützen. Die Kernproblematik besteht heutzutage jedoch darin, dass bereits sehr viele Ideen geschützt sind.

Zudem existieren im Hinblick auf Technologien eine weit unüberschaubare Anzahl von Patenten. Darüber hinaus sind in unserem heutigen „digitalen Zeitalter“ immer mehr Geräte stark technisiert und in Ihrer Ausstattung und Funktion äußerst komplex. So verfügt ein Smartphone allein ungefähr über mehrere Hundert Patente.

Viele Patentanmeldungen schlagen häufig fehl, da die eingereichte Erfindung oder Idee bereits von Dritten verwendet wurde. Dies kostet Sie unter Umständen viel Zeit und Geld.

Sie sollten daher rechtzeitig fundierte Informationen (zum Beispiel in einschlägigen Datenbanken) über die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen einholen.

Folgende Fragestellungen sollten Sie unbedingt in Ihre Recherche mit einbeziehen:

  • Wie ist der derzeitige Stand der Technik? (Ist die Erfindung wirklich NEU?)
  • In welchen Gebieten besteht Bedarf an neuen Problemlösungen?
  • Gibt es schon Lösungen oder Schutzrechte für das Problem, das meine Erfindung impliziert?
  • Welche Mitbewerber existierten auf diesem Gebiet? Sind Markenname und Design bereits geschützt?
  • Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und kann es zu Schutzrechtskollisionen kommen? Welche Möglichkeiten der Anmeldung für meine Erfindung besteht, um einen optimalen Schutz zu bekommen?

Entscheidungskriterien in der Einzelanalyse

Für eine Erfindung ist es absolut notwendig, dass sie bestimmte Kriterien erfüllt. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Europäische Patentamt (EPA) entscheiden nämlich exakt nach den bestehenden Richtlinien und Voraussetzungen, ob das Patent erteilt werden kann oder nicht.

Welche Merkmale hierbei eine Rolle spielen und wie diese im Detail definiert sind, wollen wir im Folgenden genauer betrachten.

Die Technizität der Erfindung #2

Die Technizität der Erfindung #2

Die Technizität der Erfindung

Neue Produktideen und Erfindungen dienen in der Regel dazu, Prozesse zu vereinfachen oder zu beschleunigen. Die technische Komponente spielt hierbei eine große Rolle, hilft Sie uns doch, Probleme leichter und besser zu lösen.

Um patentiert werden zu können, müssen Erfindungen Aufgaben technisch lösen. Im Patentrecht nennt man dieses Merkmal Technizität.

Der Faktor „Neuwertig“ beziehungsweise „Stand der Technik“

Sollte es bereits eine Produkterfindung geben, die sich Ihrer Idee stark ähnelt, lohnt es sich in der Mehrzahl der Fälle gar nicht mehr, seine Erfindung als Patent anzumelden.

Dies gilt in diesem Zusammenhang vor allem für Erfindungen, für die zwar noch kein Patent angemeldet wurde, es jedoch schon allgemein als selbstverständliche Technologie wahrgenommen wird, d.h. diese gehört zum sogenannten Stand der Technik, auf dessen Grundlage die Neuheit Ihrer Erfindung angesehen wird.

Der Stand der Technik beinhaltet hierbei alle bereits patentierten und anderweitig bekannt gemachten Erfindungen, d.h. sich müssen sich mit Ihrem Patent in einem gewissen Maße vom aktuellen Stand der Technik differenzieren – im positiven Sinne.

Das Kriterium der „erfinderischen Tätigkeit“

Auch wenn Ihre Erfindung in der aktuellen Form so noch nicht auf dem Markt ist, darf sie nicht so naheliegend sein, dass sie keinen Ideenreichtum mehr voraussetzt. Dies bedeutet, dass die Erfindung in Ihrer Form und Funktionsweise nicht derart durchschaubar sein darf, dass ein Experte Ihre Idee nur mit einem einfachen gedanklichen Schritt aus dem bisherigen Stand der Technik ableiten könnte. Ist der gegenwärtige Stand der Technik zu stark an Ihre Idee angelehnt, könnte sie als nicht „erfinderisch genug“ eingestuft werden.

Gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung

Eine Erfindung wird als gewerblich anwendbar eingestuft, wenn ihr Gegenstand „auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann“ (§ 5 Abs. 1 PatG).

Obwohl diese Voraussetzung für die meisten Erfinder durchaus interessant sein könnte, ist Sie in Ihrer Eigenschaft kaum mit Einschränkungen verbunden.

Beispiele, die im Allgemeinen nicht als Erfindung gelten

Im Gegensatz zu den vorangegangenen Entscheidungskriterien gibt es auch einige Dinge, die keine Erfindungen im Sinne des Deutschen Patentgesetzes darstellen. Auf diese können Sie demnach auch kein Patent erhalten.

Dazu gehören: Wissenschaftliche Theorien und Methoden (einschließlich mathematischer Formeln), Pläne, Regeln und Verfahren für Spiele oder Geschäftsmodelle sowie Datenverarbeitungsprogramme, des Weiteren die reine Wiedergabe von Informationen sowie Hybride aus technischen und nicht-technischen Lösungen.

Ästhetische Erfindungen sind ebenfalls nicht patentierfähig, sind jedoch durch Marken-, Design- und Urheberrechte entsprechend geschützt. Zudem dürfen Erfindungen, die gegen die guten Sitten, öffentliche Ordnungen, Gesetzte oder Vorschriften eines Landes verstoßen, ebenso nicht zum Patent angemeldet werden.

Video: Wie erfinden Erfinder? | Reportage mit Willi Weitzel | Willi wills wissen

Empfehlung: Patentrecherche durch Experten durchführen lassen

Ob eine Erfindung die geforderten Kriterien für eine Patentanmeldung erfüllt, kann häufig von wenigen Kleinigkeiten im Detail abhängen.
Daher lohnt es sich in jedem Fall, einen Anwalt für Patentrecht an seiner Seite zu haben. Das DPMA fällt nach eingehender Recherche und Untersuchung durch Ihre Prüfer letztendlich die Entscheidung, ob ein Patent erteilt werden kann oder nicht.

Die Patentrecherche der DPMA verfolgt hierbei überwiegend zwei zentrale Ziele: Zum einen wird untersucht, ob ein Patent schon angemeldet ist und zum anderen, ob die Erfindung/ neue Idee eine ausreichende Technizität besitzt, d.h. sich in seiner Eigenschaft hinreichend vom aktuellen Stand der Technik absetzen kann.

Dementsprechend sollten Sie dies bei Ihrer Erfindung berücksichtigen, da eine auf technischem Gebiet klar erkennbare „Neuerscheinung“ nach der Anmeldung auch gute Chancen auf eine Patenterteilung hat.

In jedem Fall lohnt es sich, einen Patentanwalt zur Überprüfung hinzuzuziehen. So haben Sie bezüglich Ihrer Erfindung von Anfang an eine gewisse Klarheit darüber, ob die entscheidenden Kriterien zur Patenterteilung erfüllt werden können.

Denn für die Erfolgsaussichten Ihrer Erfindung können kleine Details wie beispielsweise die korrekte Ausformulierung von technischen Merkmalen ausschlaggebend sein.

Fazit: Mit der richtigen Patentrecherche zum Patent

Eine Idee oder eine neue Produkterfindung kann dem „Urheber“ einen finanziellen – perspektivisch nachhaltigen – Erfolg sichern. Von Bedeutung hierbei ist jedoch schon im Vorfeld die richtige Strategie und Herangehensweise, denn was nutzt dem „Urheber“ eine neue Erfindung, wenn diese nicht korrekt als Patent angemeldet wurde oder nicht den neuesten – vor allem technischen – Standards entspricht?

Bevor man ein Patent anmelden möchte, ist eine vorherige gründliche und intensive Patentrecherche unabdingbar. Welche Entscheidungskriterien hierbei heranzuziehen sind, haben wir in diesem Artikel eingehend thematisiert. Dennoch ist es generell sinnvoll, bereits bei der eigenen Patentrecherche einen Experten oder Fachanwalt zu konsultieren.

Dieser kann im Rahmen der Patentrecherche für Sie feststellen, ob es sich bei Ihrer Idee lediglich um einen gewissen „Einfall“ handelt und ob dieser auch als professionelle technische Neuerung anzusehen ist. Gerade im europäischen Patentrecht und bei europäischen Patentverfahren sind zudem für den Laien einige Vorschriften und Richtlinien nur schwer zu verstehen.

Eine professionell ausgearbeitete Recherche hilft bei der Patentanmeldung, vor allem auch um gegenüber dem Patentamt genau zu begründen, warum Ihre Erfindung die entscheidenden Kriterien erfüllt und somit ein rechtsgültiger Anspruch auf ein Patent besteht.

Unterläuft Ihnen bei der Ausformulierung ein Fehler oder eine Ungenauigkeit, kann dies ungünstigstenfalls zu einer Ablehnung durch das Patentamt führen. Möglicherweise hätte aber eine solche negative Bescheidung durch eine sorgfältigere Ausarbeitung verhindert werden können.

Insbesondere bei biologischen Erfindungen oder Entwicklungen in Kombinationen aus Software und Technik ist eine Patentanmeldung oftmals schwierig und detailbasierend – hier kann Sie ein Fachanwalt für Patentrecht nachhaltig unterstützen.


Bildnachweis: © fotolia Titel: fotodo, #1: vege, #2: adrian_ilie825

Lassen Sie eine Antwort hier