Nebenbeschäftigung: das muss man unbedingt wissen!

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Für Arbeitnehmer, die mit dem Gedanken spielen, eine Nebenbeschäftigung zu ihrer eigentlichen Hauptbeschäftigung auszuüben, ergeben sich meist viele Fragen: Wie viel darf ich in meiner Nebentätigkeit arbeiten? Wie lässt sich die Nebenbeschäftigung mit den Kindern vereinbaren? Muss ich meinen Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung informieren? Und welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, einen Nebenjob auszuüben? Wir haben uns die wichtigsten Fragen genauer ansehen – die Antworten finden Sie hier

Nebenbeschäftigung auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers

Um gleich zu Beginn mit einem häufigen Missverständnis aufzuräumen: Wer als Arbeitnehmer zu seiner normalen Hauptbeschäftigung noch eine Nebenbeschäftigung aufnehmen möchte, muss dazu nicht das Einverständnis seines Arbeitgebers einholen – so sehen es jedenfalls die meisten Arbeitsverträge vor. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist oder aber gar der Tarifvertrag der jeweiligen Branche vorsieht, dass der Haupt-Arbeitgeber informiert werden muss, sobald der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit plant.

Was Arbeitnehmer, die einen Nebenjob planen außerdem beachten sollten ist folgendes: Die Hauptbeschäftigung darf unter dem Nebenjob nicht leiden. Das bedeutet, dass alles zu vermeiden ist, was den Arbeitnehmer in seiner Arbeitsfähigkeit derart einschränken könnte, dass er nicht mehr in der Lage ist, in seinem Hauptjob 100% zu geben.

Eine weitere Einschränkung betrifft das Arbeitszeitgesetz, danach dürfen Arbeitnehmer regelmäßig wöchentlich nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Für einen Arbeitnehmer, der in seinem Hauptberuf in Vollzeit arbeitet bedeutet das, dass er in seinem Nebenjob maximal 8 Stunden pro Woche arbeiten darf. Besonders beachten sollte man dabei jedoch auch, dass es bei beiden Tätigkeiten zu ungeplanten Mehrarbeit kommen könnte.

Ein weiterer wichtiger Punkt berührt die sogenannte Treuepflicht des Arbeitnehmers. Damit meint man im Allgemeinen, dass der Arbeitnehmer in seinem Nebenjob nicht in einem Konkurrenzunternehmen tätig sein darf. Das gilt auch, wenn es sich nur um eine indirekte Konkurrenz handelt.

Wer als Arbeitnehmer zu seiner normalen Hauptbeschäftigung noch eine Nebenbeschäftigung aufnehmen möchte, muss dazu nicht das Einverständnis seines Arbeitgebers einholen – so sehen es jedenfalls die meisten Arbeitsverträge vor. (#01)

Wer als Arbeitnehmer zu seiner normalen Hauptbeschäftigung noch eine Nebenbeschäftigung aufnehmen möchte, muss dazu nicht das Einverständnis seines Arbeitgebers einholen – so sehen es jedenfalls die meisten Arbeitsverträge vor. (#01)

Was der Arbeitgeber über den Nebenjob wissen muss

Es herrscht meist einige Verunsicherung darüber, wie viele und vor allem welche Informationen man seinem Arbeitgeber über den geplanten oder aktuellen Nebenjob geben muss. Leider gibt es zu dieser Thematik keine abschließende Beantwortung. Hier kommt es auch wieder auf bestehende Tarif- oder Arbeitsverträge an. Finden sich dort nämlich entsprechende Klauseln, dass der Haupt-Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung informiert werden muss oder sollte, muss man dieser Auskunftspflicht auch nachkommen. Schließlich haben Sie mit dem Arbeitsvertrag eine entsprechende Willenserklärung abgegeben.

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich ein Bild über die Nebenbeschäftigung zu machen, das geht auch, indem Sie ihm das Stellenangebot des Nebenjobs zeigen, denn hier sind bereits alle wichtigen Informationen aufgeführt.

Da wahrscheinlich jedem Arbeitnehmer daran gelegen ist, ein gutes Verhältnis zu seinem Haupt-Arbeitgeber zu haben, sollte man den Fragen seines Arbeitgebers aufgeschlossen begegnen. Falls Sie das Gefühl haben, die Fragen könnten zu indiskret sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Beantwortung der Frage oder Fragen auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.

Was der Arbeitgeber nicht wissen muss

Viele Arbeitnehmer haben das Problem, dass ihr Arbeitgeber zu detaillierte Informationen über den Nebenjob haben möchte. Dazu zählt auch, die Frage, wie viel der Arbeitnehmer in seinem Nebenjob verdienen kann. Hier gilt in der Regel, dass Arbeitnehmer Fragen zum Verdienst nicht beantworten müssen.

Eine Ausnahme stellen jedoch Staatsbedienstete dar. Für sie gelten besondere Regelungen, die es rechtfertigen, danach gefragt zu werden, wie viel sie in ihrer Nebentätigkeit verdienen. Grundsätzlich ist es ratsam, seinem Haupt-Arbeitgeber das Stellenangebot seiner Nebenbeschäftigung vorzulegen. So kann er sich einen Eindruck über die Tätigkeit verschaffen.

Oberstes no-go für den Haupt- und Nebenjob ist es, trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im jeweils anderen Job tätig zu werden. Ist man beispielsweise in seinem Hauptjob krankgeschrieben, darf man unter keinen Umständen zur Arbeit in seinem Nebenjob erscheinen, auch wenn man hierfür keine AU haben sollte. (#02)

Oberstes no-go für den Haupt- und Nebenjob ist es, trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im jeweils anderen Job tätig zu werden. Ist man beispielsweise in seinem Hauptjob krankgeschrieben, darf man unter keinen Umständen zur Arbeit in seinem Nebenjob erscheinen, auch wenn man hierfür keine AU haben sollte. (#02)

Das geht nicht bei einem Nebenjob

Oberstes no-go für den Haupt- und Nebenjob ist es, trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im jeweils anderen Job tätig zu werden. Ist man beispielsweise in seinem Hauptjob krankgeschrieben, darf man unter keinen Umständen zur Arbeit in seinem Nebenjob erscheinen, auch wenn man hierfür keine AU haben sollte.

Es könnte natürlich sein, dass man seinen Hauptjob nicht ausüben kann, während man die Arbeit im Nebenjob ohne größere Probleme noch bewältigen könnte, aber sollte der Arbeitgeber im Hauptjob davon erfahren, könnte das das Arbeitsverhältnis langfristig belasten. Man sollte das daher vermeiden.

Ähnlich verhält es sich mit Urlaub oder Ferienzeiten im Hauptjob. Der Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung zahlt den Urlaub als Erholungsurlaub. Er möchte damit gewährleisten, dass Sie als Arbeitnehmer neue Energie tanken und nach dem Urlaub wieder ausgeruht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren – um wieder mit neuem Elan durchzustarten. Das geht nicht, wenn Sie ihren Urlaub dazu nutzen, im Nebenjob Vollzeit zu arbeiten und sich so einiges dazu zu verdienen.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Nebenbeschäftigung in gewohnter Form ausüben dürfen. Haben Sie beispielsweise vor Ihrem Urlaub fünf Stunden wöchentlich in Ihrem Nebenjob gearbeitet, dürfen Sie das auch während Ihres Erholungsurlaubs im Hauptjob weiter tun.

Nebenbeschäftigung – diese Varianten gibt es

Nebenjob ist nicht gleich Nebenjob. Der Gesetzgeber unterscheidet gleich drei voneinander getrennte Nebentätigkeiten, die sich per Definition voneinander abgrenzen lassen:

  • Minijobs, die nur kurzfristig ausgelegt sind. Hierunter fallen die klassischen Saisonbeschäftigungen wie beispielsweise im Weihnachtsgeschäft oder auch zur Spargelzeit
  • geringfügige Nebenbeschäftigungen. Hiermit meint der Gesetzgeber die sehr beliebten 450€-Jobs
  • Minijobs in privaten Haushalten. Unter diese Bezeichnung werden im Grunde alle haushaltsnahen Dienstleistungen subsumiert.
Gerade für Frauen mit kleinen Kindern sind dabei Nebentätigkeiten sehr interessant, die sich von Zuhause, also in Heimarbeit erledigen lassen. So hat man die Möglichkeit, Geld dazu zu verdienen und trotzdem für die Kinder da zu sein. (#03)

Gerade für Frauen mit kleinen Kindern sind dabei Nebentätigkeiten sehr interessant, die sich von Zuhause, also in Heimarbeit erledigen lassen. So hat man die Möglichkeit, Geld dazu zu verdienen und trotzdem für die Kinder da zu sein. (#03)

Heimarbeit – Nebenbeschäftigung, die sich mit Kindern vereinbaren lässt

Gerade für Frauen mit kleinen Kindern sind dabei Nebentätigkeiten sehr interessant, die sich von Zuhause, also in Heimarbeit erledigen lassen. So hat man die Möglichkeit, Geld dazu zu verdienen und trotzdem für die Kinder da zu sein. Stellenangebote gibt es mittlerweile zuhauf im Internet, hier ist jedoch etwas Vorsicht geboten, denn nicht alle Stellenangebote sind auch seriös.

Sehr beliebt ist die Heimarbeit als Produkt-Tester oder Teilnehmer von Online-Befragungen und gerade hier gibt viele schwarze Schafe. Beliebt sind Stellenangebote, die mit dem großen Geld werben, das ganz einfach in Heimarbeit verdient werden kann. Der Haken an der Geschichte ist jedoch, dass man vor Beginn der Heimarbeit in der Regel ein Seminar oder einen Lehrgang absolvieren muss – und dieser geht dann meist richtig ins Geld. Verbraucherschützer warnen davor, dass es Stellenangebote für Heimarbeit gibt, bei denen man mit bis zu 4000€ in Vorlage gehen muss.

Wichtig: Solche Stellenangebote sollte man daher in jedem Fall tunlichst vermeiden.


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild: Kzenon -#01:Robert Kneschke -#02: Peggy Blume-#03: Jürgen Fälchle

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