Marktüblicher Zinssatz Arbeitgeberdarlehen 2020

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Soll ein marktüblicher Zinssatz Arbeitgeberdarlehen für das Unternehmen attraktiv machen? Angestellte wenden sich immer häufiger an den Chef, wenn sie ein Darlehen benötigen, nicht wissend, dass es bessere Alternativen gibt.

Geldwerten Vorteil berücksichtigen

Soll ein marktüblicher Zinssatz Arbeitgeberdarlehen für den Kreditnehmer uninteressant werden lassen? Zinsvorteile liegen hier jedenfalls kaum noch vor, wie ein Vergleich der Zinssätze für Konsumentenkredite zeigt. Auch den geldwerten Vorteil, der monatlich anfällt, sollten Arbeitnehmer bedenken.

Sie berechnen den geldwerten Vorteil nach dem Unterschiedsbetrag, der sich zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer wirklich zahlen muss, ergibt. Hierbei wird auch von „zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen“ gesprochen.

Um den marktüblichen Zinssatz für Arbeitgeberdarlehen zu ermitteln, darf auf die Daten zurückgegriffen werden, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden und die die letzten Effektivzinssätze darstellen. Von diesen Zinssätzen kann ein Abschlag in Höhe von vier Prozent vorgenommen werden. Für den Arbeitgeber bedeutet das eine Vereinfachung. Er nutzt die verschiedenen Angebote der Direktbanken im Internet und findet damit einen marktüblichen Zinssatz heraus. Danach zieht er von diesem vier Prozent ab. Dies lässt das Arbeitgeberdarlehen für den Angestellten durchaus attraktiv werden, denn er wird in der Regel das günstigste Angebot nutzen wollen. Hier hat das kreditgebende Unternehmen gute Chancen, das beste Angebot zu machen!

Wichtig: Die Ermittlung des geldwerten Vorteils darf sich nur auf Arbeitgeberdarlehen beziehen und nicht auf andere Vergünstigungen, die der Angestellte durch seinen Arbeitgeber erhält.

Um den marktüblichen Zinssatz für Arbeitgeberdarlehen zu ermitteln, darf auf die Daten zurückgegriffen werden, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden und die die letzten Effektivzinssätze darstellen. ( Foto: Shutterstock-VadosLoginov )

Um den marktüblichen Zinssatz für Arbeitgeberdarlehen zu ermitteln, darf auf die Daten zurückgegriffen werden, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden und die die letzten Effektivzinssätze darstellen. ( Foto: Shutterstock-VadosLoginov )

Welche Alternativen zum Arbeitgeberdarlehen gibt es?

Angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen ist es empfehlenswert, sich nicht nur beim Arbeitgeber um ein Darlehen zu bemühen. Beziehen Sie die Angebote der Filial- und vor allem der Direktbanken ein, denn diese sind oftmals noch weitaus günstiger. Dies wird auch deutlich, wenn Sie einen Kreditrechner für den Sofortkredit nutzen. Der Rechner zeigt die aktuell gültigen Zinssätze und kann entsprechend der geplanten Laufzeit des Kredits konfiguriert werden.

Die Deutsche Bundesbank zählt zu den Konsumentenkrediten sowohl Ratenkredite als auch Dispositionskredite, also alles Kredite, die der Verbraucher für die Finanzierung persönlicher Güter nutzt. Baukredite sind hier nicht mit inbegriffen. Interessant: Im Dezember 2019 belief sich die Summe, die per Konsumentenkrediten vergeben worden war, auf rund 201,5 Mrd. Euro. Die folgende Übersicht zeigt die Zinssätze und ist der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank entnommen:

  • Konsumentenkredite mit variabler oder bis einjähriger Zinsbindung: 8,59 %
  • Konsumentenkredite mit Zinsbindung zwischen ein und fünf Jahren: 4,38 %
  • Konsumentenkredit mit Zinsbindung von mehr als fünf Jahren: 6,26 %

Interessant ist dabei, dass Wohnungsbaukredite deutlich niedriger verzinst wurden. Hier lagen die Zinssätze bei gleichen Konditionen bei 1,81 %, 1,37 % und 1,14 %. Bei Krediten mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren wurden die Zinssätze mit durchschnittlich 1,27 Prozent angegeben.

Marktüblicher Zinssatz beim Arbeitgeberdarlehen: Ein Beispiel

Das folgende Beispiel soll helfen, die Problematiken zum geldwerten Vorteil und zum marktüblichen Zinssatz durch Arbeitgeberdarlehen besser zu verstehen:

Ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Unternehmen ein Darlehen in Höhe von 20.000 Euro gewährt, wobei dieses Darlehen nicht zum Wohnungsbau eingesetzt werden darf. Der Zinssatz wird auf ein Prozent festgelegt. Das Darlehen soll mit monatlich 500 Euro zurückgezahlt werden. Zinsen und Tilgung werden mit dem Arbeitslohn verrechnet, der entsprechend niedriger ausfällt.

Wie kann man den geldwerten Vorteil berechnen?

Zuerst wird der marktübliche Zinssatz berechnet, wobei Darlehen mit ähnlichen Konditionen als Maßgabe verwendet werden müssen. Außerdem muss der Ausgabeort ähnlich sein. Von den marktüblichen Zinsen wird der Abschlag von vier Prozent berechnet.

Zur Berechnung des geldwerten Vorteils müssen allgemein zugängliche Angebote von Direktbanken oder Finanzdienstleistern berücksichtigt werden, wobei hier kein Bewertungsabschlag vorzunehmen ist. Dieser wiederum wird aber bei der Verwendung der Effektivzinssätze, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, vorgenommen.

Der zuletzt veröffentlichte Zinssatz der Deutschen Bundesbank bezieht sich auf den Oktober 2019, wenn das oben angenommene Darlehen im Dezember aufgenommen worden ist. Konsumentenkredite waren hier mit 4,39 angegeben, davon wurden 0,18 Prozent abgezogen. Der Maßstabzinssatz betrug also 4,21 Prozent. Zieht man nun hier den vereinbarten Zinssatz von ein Prozent ab, ergeben sich Zinsvorteile von 3,21 Prozent.

Daraus wiederum lässt sich auf den geldwerten Vorteil schließen: Es werden 3,21 Prozent von 20.000 Euro ermittelt, das sind 642 Euro. Dieser Betrag wird auf ein Jahr aufgerechnet, er muss demnach durch zwölf dividiert werden. Nun ergeben sich monatlich 53,50 Euro. Diesen geldwerten Vorteil gewährt so niemand, denn er überschreitet die Freigrenze von monatlich 44 Euro. Auf die Frage, ob der Angestellte diese Zinsvorteile versteuern muss, bleibt also nur ein klares „Ja“.

Angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen ist es empfehlenswert, sich nicht nur beim Arbeitgeber um ein Darlehen zu bemühen. Beziehen Sie die Angebote der Filial- und vor allem der Direktbanken ein, denn diese sind oftmals noch weitaus günstiger. ( Foto: Shutterstock- Jack Frog)

Angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen ist es empfehlenswert, sich nicht nur beim Arbeitgeber um ein Darlehen zu bemühen. Beziehen Sie die Angebote der Filial- und vor allem der Direktbanken ein, denn diese sind oftmals noch weitaus günstiger. ( Foto: Shutterstock- Jack Frog)

Zur Klärung einer Grundsatzfrage: Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Zuerst eine Information vorab: Das Arbeitgeberdarlehen ist nicht an das Unternehmen gebunden und steht auch nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag des Kreditnehmers. Zur Erklärung: Das Darlehen stellt eine freiwillige Leistung dar, die der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer erbringt.

Es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der in keinem direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht und auch keine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellt. Das Arbeitgeberdarlehen muss daher von der eigentlichen Vergütung abgegrenzt werden.

Der Arbeitgeber erreicht damit eine stärkere Bindung des Angestellten an sein Unternehmen, dieser wiederum kann davon ausgehen, dass seiner Weiterbeschäftigung nichts im Wege steht. Die Zinsvorteile stellen einen geldwerten Vorteil dar, der nicht an einer Gehaltserhöhung hängt.

Hat das Arbeitgeberdarlehen auch Nachteile?

Dennoch hat das Arbeitgeberdarlehen auch Nachteile. Ist der Vertrag nicht rechtlich sicher, kann ein Darlehen im schlimmsten Fall als Arbeitslohn gelten und ist entsprechend zu versteuern. Bei einer Privatinsolenz des Arbeitnehmers ist das Geld für das Unternehmen meist verloren, denn dieses besitzt keine stärkere Rechtsposition als ein anderer Gläubiger.

Zuerst eine Information vorab: Das Arbeitgeberdarlehen ist nicht an das Unternehmen gebunden und steht auch nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag des Kreditnehmers. ( Foto: Shutterstock-goodluz _)

Zuerst eine Information vorab: Das Arbeitgeberdarlehen ist nicht an das Unternehmen gebunden und steht auch nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag des Kreditnehmers. ( Foto: Shutterstock-goodluz _)

Welche Regelungen gelten für das Arbeitgeberdarlehen?

Die einzuhaltenden Regelungen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, welche sich auf den Verbraucherdarlehens- und den Darlehensvertrag stützen. Die Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag sind für Mitarbeiter relevant, deren Darlehensbetrag über 200 Euro netto liegt und bei denen die Rückzahlung auf mehr als drei Monate festgelegt worden ist.

Solche Verträge sind entgeltlich zu vereinbaren, das heißt, dass hier eine Gegenleistung vorliegen muss. Diese besteht in der Regel aus der Rückzahlung der Darlehenssumme und der Zahlung von Zinsen. Es gilt die Schriftform, der Arbeitnehmer muss eine Kopie des Vertrags erhalten. Wird ein niedrigerer als der marktübliche Zinssatz für Arbeitgeberdarlehen vereinbart, gilt der Vertrag nicht als Verbraucherdarlehensvertrag.

Wichtig sind des Weiteren diese Punkte:

  • AGB-Kontrolle
    Vorformulierte Darlehensverträge
    sind als allgemeine Geschäftsbedingungen zu sehen und dürfen keine überraschenden oder benachteiligenden Klauseln enthalten. Sie unterliegen der AGB-Kontrolle.
  • Frei bestimmbare Höhe
    Die Höhe der Darlehenssumme kann frei vereinbart werden. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstsumme.
  • Marktübliche Zinsen
    Wucherzinsen sind nicht erlaubt, sie wären automatisch unwirksam. Es dürfen auch keine höheren Zinsen auferlegt werden, für den Fall, dass der Arbeitnehmer kündigt. Es ist aber möglich, zu vereinbaren, dass im Falle einer Kündigung ein marktüblicher Zinssatz das Arbeitgeberdarlehen begleitet und die Zinsvorteile aufgehoben werden.
  • Steuern
    Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie ein Arbeitgeberdarlehen versteuern müssen. Wenn sie über der Freigrenze von 44 Euro monatlich liegen, müssen sie den geldwerten Vorteil versteuern. Es handelt sich damit um einen steuer- und beitragspflichtigen Lohn.
  • Zweckbindung
    Häufig wird ein Arbeitgeberdarlehen an einen bestimmten Zweck gebunden. So kann es zum Kauf einer Immobilie, zur Finanzierung eines neuen Autos oder zur Fortbildung verwendet werden. Es darf aber keine Vereinbarung darüber getroffen werden, dass firmeneigene Produkte mit dem Kredit zu erwerben sind. Dies wäre ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung.

Wie werden Arbeitgeberdarlehen abgesichert?

Von jeder Kreditverhandlung mit der Bank kennen Kreditnehmer die Frage nach den möglichen Sicherheiten. Auch bei einem Arbeitgeberkredit ist dies nicht anders. Hier werden durch den Arbeitgeber meist nachrangige Darlehen gewährt. Diese werden in das Grundbuch eingetragen. Handelt es sich aber nur um einen kleine oder mittlere Summe für ein Darlehen, erfolgt die Absicherung meist über die Abtretung von Lohn oder Gehalt. Die Sicherheiten müssen der Darlehenssumme angemessen sein.

Gewährt der Chef ein Arbeitgeberdarlehen, kann der Arbeitnehmer in der Regel davon ausgehen, dass seiner Position im Unternehmen keine Gefahr droht.  ( Foto: Shutterstock- Syda Productions)

Gewährt der Chef ein Arbeitgeberdarlehen, kann der Arbeitnehmer in der Regel davon ausgehen, dass seiner Position im Unternehmen keine Gefahr droht. ( Foto: Shutterstock- Syda Productions)

Was passiert bei der Kündigung?

Gewährt der Chef ein Arbeitgeberdarlehen, kann der Arbeitnehmer in der Regel davon ausgehen, dass seiner Position im Unternehmen keine Gefahr droht. Allerdings kann ihm dennoch eine Kündigung überreicht werden oder es besteht seitens des Arbeitnehmers der Wunsch nach beruflicher Veränderung. Der Darlehensvertrag ist nicht von einem Arbeitsverhältnis abhängig, daher sollten im Darlehensvertrag verschiedene Regelungen vorgenommen werden, die den Fall der Kündigung berücksichtigen. Folgende Möglichkeiten stehen dabei offen:

  • Das Darlehen läuft wie gewohnt weiter, der ehemalige Mitarbeiter folgt dem vereinbarten Tilgungsplan.
  • Das Darlehen kann mit einer möglichen Abfindung verrechnet werden und schmälert diese.
  • Das Darlehen wird gegen Gehalts- und Bonuszahlungen aufgerechnet. (Pfändungsgrenzen beachten!)
  • Zinsen erhöhen sich auf marktübliches Niveau.

Muss das Arbeitgeberdarlehen bei Kündigung sofort zurückgezahlt werden?

Viele Arbeitgeber versuchen, eine Vereinbarung im Darlehensvertrag zu treffen, bei der die sofortige Rückzahlung des Darlehens im Falle einer Kündigung verlangt werden kann. Das ist laut Bundesarbeitsgericht nicht möglich, denn es stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar.

Es besteht aber eine Ausnahme: Sollte die Kündigung in einem Fehlverhalten des Mitarbeiters begründet sein und er daher fristlos gekündigt werden, darf der Arbeitgeber die sofortige Rückzahlung verlangen. Das gilt aber nur, wenn eine entsprechende Regelung im Darlehensvertrag vereinbart worden ist.

Warum keinen Bankkredit wählen?

Angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen, die laut Aussage der Deutschen Bundesbank auch solange niedrig bleiben werden, bis eine stabile Inflation von zwei Prozent erreicht ist, kann ein Bankkredit oftmals günstiger kommen. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer zuerst einen Kreditvergleich vornehmen, ehe sie sich per Kredit an das eigene Unternehmen binden.

Die Zinsvorteile, die durch einen Arbeitgeberkredit gewährt werden, bestehen nicht immer und scheinen vor allem bei höheren Kreditbeträgen verschwindend gering. Wer diese Vorteile versteuern muss, kommt nicht selten zu dem Schluss, dass ein Darlehen bei einer Direktbank günstiger gewesen wäre.

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