Die Private Krankenversicherung (PKV) unterstützt generell das Vorhaben der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu steigern. Dennoch sieht der Verband deutliche Mängel im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die potenziell den Erfolg der Reform gefährden könnten.
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Vorhaltevergütung keine Garantie für flächendeckende Versorgung, warnt PKV
Die PKV hat ein zentrales Anliegen zur geplanten Vorhaltevergütung, die ihrer Meinung nach zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keine der bestehenden Probleme im Bereich der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize geben. Darüber hinaus ist die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung. Spezialisierte Kliniken könnten zukünftig weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Die PKV schlägt vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es auch von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.
PKV lehnt Mitfinanzierung von Schließungskosten ab
Die PKV kritisiert die geplante Finanzierung des Transformationsfonds durch Beitragsgelder der Versicherten. Sie sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme, da die Finanzierung der Krankenhaus-Struktur eine Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln erfolgen sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten lehnt die PKV ab, da dies zu Verfassungsklagen führen könnte. Die PKV fordert eine alternative Finanzierungsquelle für den Transformationsfonds.
PKV-Verband fordert Mitwirkung bei Reform der Krankenhausversorgung
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist ein bedeutender Akteur in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus trägt sie maßgeblich zur Finanzierung bei. Trotz dieser zentralen Rolle fehlt ihre angemessene Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine gerechte Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unverzichtbar.
PKV fordert Beteiligung bei Entscheidungsprozessen der Krankenhausreform
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Jedoch weist der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes nach Ansicht der Private Krankenversicherung (PKV) deutliche Schwächen auf, die den Erfolg der Reform gefährden könnten. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds lösen Bedenken aus. Die PKV fordert daher eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Es ist entscheidend, dass diese Anliegen bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten.