Selbstverwaltungspartner einigen sich auf Krankenhausentgelte für 2024

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Die Selbstverwaltungspartner haben einen Entgeltkatalog für Krankenhäuser für das Jahr 2024 vereinbart. Dieser Katalog legt die Fallpauschalen (DRG) fest und dient als verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Insgesamt werden somatische und psychosomatische Krankenhäuser mit einem Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro unterstützt. Zusätzlich wurde auch der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sicherstellt.

Weitere Vergütungsregelungen für Krankenhäuser 2024 vereinbart

Neben den beiden Katalogen wurden weitere wichtige Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Dabei wurden die Veränderungswerte für 2024 und die Tariferhöhungsraten für 2023 sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich als entscheidende Faktoren für die Preisfestlegung festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und spielt somit eine bedeutende Rolle für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Dadurch sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und für Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhausbehandlungen im kommenden Jahr

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, unterstreicht die Bedeutung der Einigung für die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr. Die Selbstverwaltung zeigt hierbei vorbildlich, wie eine solche Einigung erreicht werden kann, während die Bundesländer weiterhin eine ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen vernachlässigen.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, hebt hervor, dass die Selbstverwaltungspartner trotz schwieriger Vorzeichen ihre Aufgabe und Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllt haben.

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bestätigt, dass die Selbstverwaltungspartner angesichts der bevorstehenden Krankenhausreform eine solide Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden haben.

DRG-Fallpauschalenkatalog regelt Vergütungen für Behandlungsfälle

Der DRG-Fallpauschalenkatalog ist ein Instrument, das die Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle auf der Grundlage von Relativgewichten festlegt. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt wesentlich von den Basisfallwerten ab, die in den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr in die klassische DRG-Fallkostenkalkulation einbezogen. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Einigung auf Krankenhausentgelte sichert Finanzierung von Behandlungen und Operationen

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 stellt einen bedeutenden Meilenstein dar, um eine sichere Finanzierung von Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern zu gewährleisten. Durch die Verantwortungsbereitschaft der Selbstverwaltungspartner wurde eine tragfähige Lösung gefunden, die die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems sicherstellt. Jetzt liegt es in der Verantwortung der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und Stabilität im Reformprozess sicherzustellen. Insgesamt stellt die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland dar.

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