Die Frage nach dem Jahresurlaubsanspruch bewegt Arbeitnehmer vor allem dann, wenn sie kurz vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages stehen. Auch wenn der Anspruch rechtlich definiert ist, haben Unternehmen die Möglichkeit, diesen noch anzupassen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Anpassungen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein dürfen.
Inhaltsverzeichnis: das erwartet Sie in diesem Artikel
- Die wichtigsten Regelungen zum Jahresurlaubsanspruch in der Übersicht
- Das Bundesurlaubsgesetz: so regelt es den Jahresurlaub
- Der Jahresurlaubsanspruch
- Urlaubsberechnung des Jahresurlaubsanspruch
- Jahresurlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigungen
- Ab wann habe ich den vollen Jahresurlaubsanspruch?
- Kann ich den Urlaub nehmen, wann ich möchte?
- Kann ich an den Brückentagen meinen Urlaub nehmen?
- Was passiert mit meinem Jahresurlaubsanspruch bei Kündigung?
- Geht der Jahresurlaubsanspruch im Todesfall auf die Erben über?
- Kann ich Urlaub auch mit in das neue Jahr nehmen?
- Darf ich im Urlaub auch arbeiten?
- Wer bekommt mehr Jahresurlaub?
- Wieviel Urlaubsentgelt steht mir zu?
- Habe ich einen Jahresurlaubsanspruch auch in der Elternzeit?
- Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer
- Fazit
1. Die wichtigsten Regelungen zum Jahresurlaubsanspruch in der Übersicht
- Der Jahresurlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz festgehalten und liegt bei 24 Werktagen bzw. 20 Arbeitstagen.
- Bei der Aufteilung des Jahresurlaubes müssen Arbeitnehmer sich mit dem Arbeitgeber kurzschließen. Sie haben jedoch einen Anspruch auf wenigstens 12 zusammenhängende Werktage Urlaub im Jahr.
- Die Urlaubstage aus dem Jahresurlaub sind durch den Arbeitgeber zu bezahlen.
- Die Bezahlung orientiert sich an dem Gehalt der Wochen vor dem Urlaub.
- Ein Unternehmen kann den Urlaub eines Mitarbeiters aus dringenden betrieblichen Gründen verschieben.
- Ein Teil vom Jahresurlaub kann aus dringenden Gründen mit in das neue Kalenderjahr genommen werden.
2. Das Bundesurlaubsgesetz: so regelt es den Jahresurlaub
Damit ein Arbeitnehmer auch den Jahresurlaub bekommt, der ihm zusteht, wurde 1963 das Mindesturlaubsgesetz ins Leben gerufen. Heute wird es meist als Bundesurlaubsgesetz bezeichnet und ist als Grundlage für die Berechnung des Jahresurlaub heranzuziehen. Jeder Arbeitgeber ist in der Pflicht, den Mindestanspruch an Jahresurlaub seinen Mitarbeiter zu gewähren. Dabei gelten die festgelegten Zeiten im Bundesurlaubsgesetz für:
- Arbeiter
- Angestellte
- Praktikanten und Auszubildende
Zusätzlich dazu kommen noch die arbeitnehmerähnlichen Personen. Diese agieren zwar als selbstständige Unternehmer, stehen allerdings in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zu einem Auftraggeber. Daher haben sie ebenfalls einen Anspruch darauf, einen Jahresurlaub nach Gesetz zu erhalten.
Sondergesetze in Bezug auf den Urlaub gelten lediglich für Beamte, Selbstständige und für Soldaten.
3. Der Jahresurlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
Der Jahresurlaubsanspruch für Arbeitnehmer ist im § 3 des Bundesurlaubsgesetzes festgehalten. Hier ist vermerkt, dass der Arbeitnehmer einen Grundanspruch auf 24 Werktage Urlaub pro Jahr hat. Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer frei, mit seinem Arbeitgeber eine andere Anzahl an Urlaubstagen zu vereinbaren. Hier ist zu berücksichtigen, dass dieser jedoch nicht unter dem gesetzlichen Jahresurlaubsanspruch liegen darf. Grundlage dafür ist das Prinzip der Unabdingbarkeit.
Bei dem Prinzip der Unabdingbarkeit handelt es sich um die Festlegung, dass gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch als Grundlage zu sehen sind. Es wird von einem Mindesturlaub gesprochen. Bei einer Vereinbarung, die eine andere Anzahl an Urlaubstagen enthält, darf der Mindestanspruch nicht unterschritten werden.
4. Urlaubsberechnung des Jahresurlaubsanspruch
Im Bundesurlaubsgesetz ist der Jahresurlaubsanspruch in Form von Werktagen angegeben. Für die Berechnung spielt es jedoch eine Rolle, welche Wochentage bei einem Angestellten gewertet werden und was die vertraglichen Vereinbarungen vorsehen. Bei der Urlaubsberechnung muss allerdings auch geprüft werden, ob eine gleichmäßige oder aber flexible Arbeitszeitgestaltung vorliegt. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen Werktagen und Urlaubstagen. Abhängig vom Berufsbereich ist es möglich, dass sowohl die Sonn- und Feiertage als auch die Samstage, die jedoch als Werktage gelten, mit in die Berechnung einbezogen werden müssen.
Bei der Urlaubsberechnung werden jedoch bestimmte Grundregeln aufgerufen, die zu berücksichtigen sind:
- Im § 3 BUrlG wird ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch von 24 Werktagen festgehalten. Für die Berechnung werden ausschließlich Werktage herangezogen. Soll die Umrechnung auf Arbeitstage oder Kalendertage erfolgen, müssen die Werktage als Basis genutzt werden.
- Bei den Werktagen sind die Kalendertage enthalten, bei denen es sich nicht um Sonntage und nicht um gesetzliche Feiertage handelt. Samstage jedoch gehören dazu.
- Wenn ein Arbeitnehmer vertraglich nicht verpflichtet ist, an den Samstagen zu arbeiten, muss die Umrechnung auf Arbeitstage erfolgen.
Wie berechne ich den Jahresurlaub?
Um die Umrechnung durchführen zu können, ist eine Division der Urlaubstage mit der Ziffer Sechs notwendig. Im Bundesurlaubsgesetz sind die sechs Werktage die Grundlage für die Berechnung. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen zugesteht, der Arbeitnehmer jedoch nur an fünf Wochentagen arbeitet, muss die Berechnung mit der folgenden Formel durchgeführt werden:
Jahresurlaub = (Basis an Werktagen für den Urlaub / 6) * 5
Das Ergebnis ist der Anspruch an Urlaubstagen für den Arbeitnehmer. Bei einem Anspruch auf 24 Werktage und einer 5-Tage-Woche, liegt der Jahresurlaubsanspruch bei 20 Arbeitstagen Urlaub.
Auch wenn im Bundesurlaubsgesetz von Werktagen die Rede ist, so arbeiten Unternehmen eher mit Arbeitstagen in ihren Verträgen. So ist es nicht notwendig, eine Umrechnung durchzuführen.
Interessant: Bei der Samstagsregelung wird kein Unterschied gemacht, ob der Arbeitnehmer regelmäßig an einem Samstag beschäftigt wird oder nur teilweise einspringen muss. In dem Fall zählen auch die Samstage als Arbeitstage. Eine Ausnahme kann nur dann angeführt werden, wenn es sich bei dem Samstag auch um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Ein Urlaubstag muss dann nicht eingereicht werden.
5. Jahresurlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigungen
Im Bundesurlaubsgesetz ist der Jahresurlaubsanspruch auf Vollzeitkräfte ausgelegt. Natürlich haben aber auch Teilzeit-Arbeitskräfte den vollen Anspruch, wenn sie täglich auf der Arbeit erscheinen müssen. Wer jedoch beispielsweise nur drei Tage die Woche arbeitet, bekommt eine Neuberechnung von seinem Anspruch. Die Reduzierung basiert dann auf den Arbeitstagen des Mitarbeiters.
Wieviel Jahresurlaub habe ich bei Teilzeit?
Wenn ein Unternehmen seinen Angestellten in Vollzeit beispielsweise einen Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen zur Verfügung stellt, die Teilzeit-Kräfte aber nur an vier Arbeitstagen arbeiten müssen, erfolgt eine Berechnung nach der folgenden Formel:
( 30 Tage Urlaubsanspruch x 4 Arbeitstage pro Woche ) / 5 = 24 Tage Jahresurlaubsanspruch
Als Basis für die Neuberechnung werden also die tatsächlichen Arbeitstage herangezogen.
6. Ab wann habe ich den vollen Jahresurlaubsanspruch?
Mit dem Einstieg in ein Unternehmen hat der Arbeitnehmer nicht direkt einen vollen Jahresurlaubsanspruch. Im § 4 Bundesurlaubsgesetz ist festgehalten, wie hier zu verfahren ist. So kommen Wartezeiten zum Einsatz. Nachdem ein Arbeitnehmer sechs Monate in der Firma angestellt ist, hat er einen Anspruch auf den Jahresurlaub.
Wichtig zu wissen ist, dass der Jahresurlaubsanspruch auch dann nicht entfällt, wenn es im Urlaub zu einer Erkrankung kommt. In dem Fall muss der Arbeitnehmer einfach ein Attest einreichen. Seinen Urlaub kann er später nehmen. Die rechtzeitige Krankmeldung ist ebenfalls eine Voraussetzung.
7. Kann ich den Urlaub nehmen, wann ich möchte?
Die Urlaubsplanung steht, jetzt muss der Jahresurlaub nur noch eingereicht werden? Ganz so einfach ist es nicht. Natürlich haben Arbeitnehmer den Anspruch auf ihren Erholungsurlaub und sie können diesen auch für bestimmte Zeiten beantragen. Im § 7 Bundesurlaubsgesetz ist jedoch festgehalten, wie es um die Urlaubswünschen bestellt ist. Der Arbeitnehmer kann entscheiden, wann er seinen Urlaub nehmen möchte. Der Arbeitgeber muss dies berücksichtigen. Allerdings ist es möglich, dass aus betrieblichen Belangen heraus der Anspruch nicht erfüllt werden kann. Der Arbeitgeber ist dann in der Nachweispflicht. Neben den betrieblichen Belangen kann auch der Anspruch anderer Mitarbeiter an die Urlaubszeit mit einfließen. Soziale Aspekte werden für die Entscheidung dann hinzugefügt.
Wenn mehrere Arbeitnehmer Urlaub einreichen, der zur selben Zeit stattfinden soll, muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung durchführen. Mehrere soziale Aspekte werden hier berücksichtigt. Dazu gehören:
- Hat der Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder?
- Wie alt ist der Arbeitnehmer?
- Wie lange ist er schon im Betrieb?
- Liegt eine Erkrankung vor?
- Ist der Partner berufstätig und muss hier ein Abgleich stattfinden?
Oft überschneiden sich die Wünsche vor allem dann, wenn es um die Ferienzeit geht. Eine weitere Möglichkeit ist es, dass die Arbeitnehmer sich untereinander absprechen und so entscheiden, wer wann seinen Urlaub nehmen kann. Eine Bestätigung vom Arbeitgeber ist natürlich dennoch notwendig.
Bei den betrieblichen Belangen können nicht alle Punkte einfach vorgebracht werden. Der Arbeitgeber darf den Urlaubsantrag jedoch ablehnen, wenn mit dem Urlaub des Arbeitnehmers möglicherweise Beeinträchtigungen beim Unternehmen zu erwarten wären. In der Produktion kann es zu Ausfällen kommen oder es ist nicht mehr ausreichend Personal vorhanden – dies sind wichtige betriebliche Belange. Der Arbeitnehmer kann zwar dennoch darauf bestehen, dass ein Urlaub bestätigt wird, allerdings kann dies das Betriebsklima stark stören.
Bleibt eine Genehmigung für den Jahresurlaub aus, der Arbeitnehmer geht aber dennoch in den Urlaub, wird von einer sogenannten Selbstbeurlaubung gesprochen. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, den Mitarbeiter fristlos zu entlassen.
Beim Einreichen der Urlaubsplanung entscheidet der Arbeitnehmer erst einmal selbst darüber, wie viele Urlaubstage am Stück er nehmen möchte. Bis zu 12 Werktage am Stück muss der Arbeitgeber einmal pro Jahr genehmigen.
8. Kann ich an den Brückentagen meinen Urlaub nehmen?
Grundsätzlich kann natürlich auch ein Antrag gestellt werden, an den Brückentagen Urlaub zu erhalten. Hier ist der Arbeitnehmer jedoch meist nicht allein, denn diese Möglichkeit, lange Urlaub mit wenigen Urlaubstagen zu haben, nutzt jeder gerne. Der Arbeitgeber kann den Urlaub dennoch ablehnen, wenn auch hier betriebliche Gründe vorliegen. Mögliche Gründe sind, dass dann nicht ausreichend Personal vor Ort ist oder andere Arbeitnehmer einen höheren Anspruch auf die Urlaubstage an Brückentagen haben.
9. Was passiert mit meinem Jahresurlaubsanspruch bei Kündigung?
Wenn die Kündigung eingeht, der Jahresurlaubsanspruch aber noch nicht abgegolten ist, entsteht Unsicherheit darüber, was mit den restlichen Urlaubstagen passiert. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass die noch offenen Urlaubstage genommen werden. Oft ist das aber gar nicht möglich. Daher gibt es noch die Möglichkeit, den Urlaub auszuzahlen. Hier wird von einem Urlaubsentgelt gesprochen.
Um das Urlaubsentgelt berechnen zu können, wird der Verdienst der 13 Wochen als Basis genommen, den der Arbeitnehmer vor dem Urlaub erhalten hat. Es ist unabhängig, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Die Regelung greift immer.
Wenn bei einer Kündigung der gesamte Jahresurlaubsanspruch bereits aufgebraucht ist, ist das auch kein Problem. Zu bedenken ist jedoch, dass bei einer neuen Arbeitsstelle, die im selben Jahr aufgenommen wird, dann auch kein Urlaub mehr in Anspruch genommen werden kann. Gleiches gilt bei einer Auszahlung des Entgeltes. Kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel, der Arbeitnehmer hat noch seinen vollen Jahresurlaubsanspruch, muss der neue Arbeitgeber diesen auch gewähren. In dem Fall ist es möglich, auch in der Probezeit bereits Urlaub zu nehmen. Hier sind jedoch genaue Absprachen zu empfehlen.
Beispiel: Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs bei Kündigung
Pro Monat werden in dem Fall 2,5 Urlaubstage angerechnet. Das heißt:
Der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen im Februar und hat noch gar keinen Urlaub genommen. Er kann nun fünf Urlaubstage entweder nehmen oder sich auszahlen lassen. Anteilig wird dann berechnet, wie viel Jahresurlaub noch vom neuem Arbeitgeber zu gewähren ist. Für eine schnelle Berechnung kann der alte Arbeitgeber eine Bescheinigung über die in Anspruch genommenen Urlaubstage ausstellen.
10. Geht der Jahresurlaubsanspruch im Todesfall auf die Erben über?
Kommt es bei einem Arbeitnehmer zum Todesfall und er hat noch Resturlaub, ist es für Erben wichtig zu wissen, dass sie einen Anspruch auf eine Auszahlung es Urlaubsentgeltes haben. Die Urlaubstage selbst können nicht übertragen werden. Diese Regelung gibt es erst seit 2014. Vorher war es nicht möglich, auf den Resturlaub Anspruch als Erbe zu erheben. Die Ausgleichszahlungen müssen beim Arbeitgeber des Verstorbenen angefordert werden.
Der Europäische Gerichtshof orientiert sich in diesem Zusammenhang am Unionsrecht. Grund ist, dass im deutschen Erbrecht nach wie vor verankert ist, dass ein Resturlaub nicht in die Erbmasse übergeht.
11. Kann ich Urlaub auch mit in das neue Jahr nehmen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht innerhalb des Jahres in Anspruch nehmen kann:
- Betriebliche Gründe durch den Arbeitgeber.
- Lange Krankheit.
- Mutterschaftsurlaub und Elternzeit.
Der Arbeitgeber kann festlegen, dass der Urlaub durch den Arbeitnehmer mit in das nächste Jahr genommen wird. Sind Gründe aus Sicht des Arbeitnehmers der Auslöser für die Mitnahme, kann der Urlaub ebenfalls übertragen werden. Dies ist zwar so im Bundesurlaubsgesetz nicht verankert. Ein Vermerkt dazu, dass eine Mitnahme in seltenen Fällen jedoch möglich ist, gibt es dennoch.
Wer seinen Jahresurlaubsanspruch zu Teilen mit in das neue Kalenderjahr nimmt, muss diesen auch innerhalb der ersten drei Monate in Anspruch nehmen. Funktioniert dies nicht, entfällt sein Anspruch.
12. Darf ich im Urlaub auch arbeiten?
Im Bundesurlaubsgesetz ist klar festgehalten, dass der Urlaub ein Erholungsurlaub ist. Das heißt, Arbeitnehmer dürfen hier dieser Zeit keiner bezahlten Arbeit in nachgehen. Würden sie dies dennoch tun, ist der Zweck des Erholungsurlaubes nicht erfüllt. Diese Regelung gilt für Arbeiten, durch die der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil erhält. Ein ehrenamtliches Engagement ist ebenso möglich, wie Arbeiten im eigenen Garten oder am Haus sowie Gefälligkeitsarbeiten. Auch gemeinnützige Arbeiten dürfen durch den Arbeitnehmer durchgeführt werden.
Wenn ein Arbeitgeber erfährt, dass sei Mitarbeiter während der Urlaubszeit gearbeitet hat, kann er die Zahlung des Urlaubsentgeltes zurückfordern. Zudem kann der Arbeitgeber in dem Fall auch eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung aussprechen.
13. Wer hat einen anderen Jahresurlaubsanspruch als im Bundesurlaubsgesetz festgehalten?
Im Bundesurlaubsgesetz gibt es auch Sonderregelungen in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch. Sowohl bei Arbeitnehmern, die jünger als 18 Jahre sind, als auch bei Arbeitnehmern, die eine Behinderung haben, greifen diese Sonderregelungen.
Hat ein Arbeitnehmer nachweislich eine Behinderung, erhöht sich sein Jahresurlaubsanspruch um fünf Urlaubstage. Dies ist im § 208 Sozialgesetzbuch IX so vermerkt. Arbeitet der Arbeitnehmer verkürzt, muss der Urlaubsanspruch angepasst werden.
Wenn die Behinderung erst im laufenden Kalenderjahr auftritt oder anerkannt wird, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Anspruch auch rückwirkend geltend zu machen. In dem Fall hat er auch Anspruch darauf, den Sonderurlaub in das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Auch bei Jugendlichen gibt es Sonderregelungen. Diese beinhalten die folgenden Aspekte:
- Ist ein Arbeitnehmer jünger als 16 Jahre, hat er einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen.
- Ist ein Arbeitnehmer jünger als 17 Jahre, hat er einen Jahresurlaubsanspruch von 27 Urlaubstagen.
- Ist ein Arbeitnehmer jünger als 18 Jahre, hat er einen Jahresurlaubsanspruch von 25 Urlaubstagen.
14. In welcher Höhe erhalte ich Urlaubsentgelt?
Der Jahresurlaubsanspruch muss durch den Arbeitgeber auch vergütet werden. Im § 11 im Bundesurlaubsgesetz ist dies festgehalten. So kann der Arbeitnehmer sein Urlaubsentgelt einfordern. Wie hoch es ist, hängt von dem Verdienst der 13 Wochen vor dem Urlaub ab. Wenn in dem Zeitraum Überstunden geleistet wurden, zählen diese in die Berechnung nicht mit hinein. Die Grundlage bildet das Arbeitsentgelt. Auch Umsatzprovisionen sowie Gratifikationen haben keine Auswirkung auf das Urlaubsentgelt.
Einige Arbeitgeber zahlen nicht nur das gesetzliche Urlaubsentgelt, sondern auch ein Urlaubsgeld. Dies ist eine freiwillige Zahlung. Auch die Höhe kann der Arbeitgeber selbst festlegen. Wenn ein Urlaubsgeld gezahlt wird, sollte dies im Arbeitsvertrag vermerkt werden.
15. Habe ich einen Jahresurlaubsanspruch auch in der Elternzeit?
Befindet sich ein Arbeitnehmer in Elternzeit, kann er in dieser keinen Urlaub nehmen. Wenn während der Elternzeit einer Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber nachgegangen wird, entsteht jedoch ein Anspruch auf Urlaub. Steht einem Arbeitnehmer noch Urlaub zu, den er vor der Elternzeit aber nicht mehr nehmen kann, verfällt dieser nicht. Er kann dann nach Ablauf der Elternzeit genutzt werden. Diese Regelung gilt für das laufende und auch für das nächste Kalenderjahr. Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer den Urlaub auch erhält, sollte er sich eine Bestätigung durch den Arbeitgeber ausstellen lassen.
16. Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer
Eine Regelung zu Bildungsurlaub gibt es im Bundesurlaubsgesetz nicht. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den Ländern. Ein Anspruch auf einen Bildungsurlaub besteht für den Arbeitnehmer jedoch. Dieser hat normalerweise eine Höhe von fünf Urlaubstagen. In einem Zeitraum von zwei Jahren können bis zu zehn Urlaubstage für die Bildung genutzt werden. Greift der Arbeitnehmer nicht darauf zurück, verfällt sein Anspruch. Er kann die Urlaubstage also nicht über mehrere Jahre hinweg sammeln.
17. Fazit: Der Jahresurlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt
Der Erholungsurlaub steht dem Arbeitnehmer rechtlich zu. Er dient dazu, sich zu entspannen und so eine neue Motivation für die Arbeit zu erhalten. Die rechtlichen Grundlagen werden im Bundesurlaubsgesetz festgehalten. Darüber hinaus sind weitere Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. Es ist durchaus lohnenswert, bei einem Einstellungsgespräch in die Verhandlung zu gehen und die Vereinbarungen für den Urlaub im Vertrag aufzunehmen. Der Urlaub sollte immer rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden, damit dieser ihm zustimmen kann. So umgehen Arbeitnehmer Probleme oder eine Ablehnung des Antrages.
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