Was braucht der Ingenieur, um selbstständig am Markt tätig zu sein? Neben den fachlichen Voraussetzungen muss die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen, des Weiteren sind passende Versicherungen und so einiges an Organisatorischem für den Start wichtig.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Selbstständig als Ingenieur: Das kann schiefgehen!
Wie kann ein Ingenieur selbstständig arbeiten und eigenes Planungsbüro eröffnen? Der Weg dorthin ist leicht, wenn der Abschluss als Ingenieur vorliegt. Denn nur mit diesem Abschluss und dem zugehörigen Titel in der Tasche darf ein eigenes Ingenieurbüro eröffnet werden.
Möglich ist allerdings im eigenen Büro einen entsprechend ausgebildeten Ingenieur zu beschäftigen, der die nötigen Voraussetzungen erfüllt und mit seinem Fachwissen dafür sorgt, dass die akquirierten Aufträge zur Zufriedenheit des Kunden erfüllt werden. Was aber, wenn etwas schiefgeht?
Selbstständige Ingenieure und die nötige Versicherung
Nur allzu oft starten junge Ingenieure nach dem Studium frohen Mutes in die Arbeitswelt. Sie melden sich wie vorgeschrieben beim Finanzamt an und werden fortan dank ausreichender Ausbildung und vorliegender Qualifikation als Freiberufler geführt.
Doch eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit wird gern vergessen und die bezieht sich auf die nötigen Versicherungen. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird oft als weniger wichtig angesehen, zu groß ist die Angst vor den Kosten, wenn noch nicht genügend Aufträge vorliegen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Was kann die so wichtige Ingenieur-Versicherung aber leisten?
Wichtig ist sie zuerst einmal für alle Ingenieure, egal, ob diese als
- Bauingenieure,
- Stadtplaner oder
- Energieberater
tätig sind. Allen ist gemeinsam, dass sie ihre Aufträge in der vorgesehenen Zeit beenden müssen, was wiederum bedeutet, dass bestimmte vertraglich festgelegte Fristen einzuhalten sind. Ist das nicht der Fall, können die betreffenden Freiberufler juristisch belangt werden.
Das gilt auch, wenn zum Beispiel bei Zeichnungen Normen nicht eingehalten werden oder wenn bei Berechnungen kleine Fehler unterlaufen, die das Projekt gefährden oder zur fehlerhaften Bauausführung führen. Hohe Schadenersatzforderungen können die Folge sein.
Die Ingenieur-Versicherung ist somit unverzichtbar, denn sie schützt vor hohen Zahlungen, die existenzbedrohend sein können. Zugleich ist sie teilweise sogar als Voraussetzung zum Erhalt der gewünschten Aufträge wichtig.
Ein Schutz besteht zum Beispiel vor diesen Risiken:
- Planungsirrtum
- Personenschäden
- Schäden an der Büroausstattung durch z. B. einen Wasserrohrbruch
- Vermögensschäden
- Cyberangriffe
- Betriebsausfälle
Als Ingenieur selbstständig arbeiten: Welche Voraussetzung muss vorliegen? (Video)
Die wichtigste Voraussetzung für einen Ingenieur ist, dass dieser ein abgeschlossenes Ingenieurstudium z. B. im Maschinenbau, in der Elektrotechnik oder im Bauwesen vorweisen kann.
Nur derjenige, der nach deutschem Ingenieurrecht den Titel „Ingenieur“ tragen darf, kann auch ein eigenes Planungsbüro eröffnen. Ansonsten muss wenigstens ein Mitarbeiter im Ingenieurbüro beschäftigt werden, der diesen Titel rechtmäßig führen darf.
Selbstständig als Ingenieur: Alles eitel Sonnenschein?
Der selbstständige Ingenieur genießt alle Freiheiten, die ein Selbstständiger in Bezug
- auf die Auswahl der Aufträge,
- auf Arbeitszeiten
- und Geschäftsbeziehungen
hat. Dennoch ist ein hoher Leistungsdruck mit der Tätigkeit verbunden und es gibt durchaus Schattenseiten, die hier genannt werden müssen.
Selbstständige Ingenieure nennen vor allem diese negativen Aspekte:
- bei unsicherer Auftragslage kein regelmäßiges Gehalt
- lange Arbeitszeiten von meist ca. 60 Stunden pro Woche
- hohes Maß an Selbstdisziplin nötig
- finanzielles Risiko
- starke psychische Belastung bis hin zum Burn-out
Und warum möchte man dann als Ingenieur arbeiten? Die wachsende Zahl der Freiberufler in technischen Berufen zeigt, dass es durchaus Gründe dafür gibt, in dem Job selbstständig tätig zu sein. Vor allem die gebotene Abwechslung wird als Vorteil der Selbstständigkeit gesehen, außerdem können in verschiedenen Bereichen umfassende Erfahrungen gesammelt werden.
Außerdem kann sich der freiberuflich tätige Ingenieur seinen Kundenstamm aussuchen, sofern dies die Auftragslage zulässt. Vor allem diejenigen, die eine bestimmte Spezialisierung vorzuweisen haben und damit angesichts des beständigen Fachkräftemangels nur wenig Konkurrenz befürchten müssen, sind nicht darauf angewiesen, mit allen Kunden zusammenzuarbeiten.
Video: Selbstständig als Ingenieur / Wirtschaftsingenieur
Welche Rechtsform sollte gewählt werden?
Ingenieure zählen nicht zu den Gewerbetreibenden, sondern sie sind Freiberufler. Genau genommen zählen sie zu den Katalogberufen, die im Einkommenssteuergesetz explizit genannt werden. Sie genießen damit einige Privilegien, die anderen Selbstständigen verwehrt bleiben.
Sie brauchen zum Beispiel
- keine Gewerbesteuern zahlen ,
- müssen sich nicht beim Gewerbeamt melden,
- müssen nicht als Mitglied in die IHK eintreten,
- brauchen keine Bilanz zur Gewinnermittlung zu erstellen. Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist völlig ausreichend.
Dementsprechend stehen verschiedene Rechtsformen zur Wahl, wobei die jeweilige Rechtsform immer eine Einzelentscheidung sein muss.
Infrage kommen die folgenden Möglichkeiten:
-
Einzelunternehmen
Hier haftet der Ingenieur mit seinem gesamten Vermögen und braucht kein Mindestkapital. Er haftet aber auch mit seinem Privatvermögen!
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Schließen sich Partner zu einem Ingenieurbüro zusammen, kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Mindestkapital ist nicht nötig, die Teilhaber haften sowohl mit dem Gesellschafts- als auch mit dem Privatvermögen.
-
Partnergesellschaft (PartG)
Die Partnergesellschaft ist sinnvoll, wenn mit anderen Ingenieuren kooperiert werden soll, wobei hier eine beschränkte Haftung besteht. Das heißt, dass die Partner nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften. Dies gilt zumindest dann, wenn eine Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet wurde. Die einfache PartG lässt die Partner auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Wichtige Tipps zur Gründung
Soll ein Ingenieurbüro gegründet werden, muss die Anmeldung des neuen Büros beim Finanzamt erfolgen. Dieses wird überprüfen, ob der gewünschte Status so rechtens ist, wofür wiederum die geforderte Qualifikation des Ingenieurs vorliegen muss. Danach ist die Vergabe der Steuernummer möglich.
Wenn das Finanzamt allerdings der Meinung ist, dass hier der Status als Freiberufler nicht anzuerkennen ist, so ist die Anmeldung beim Gewerbeamt nötig. Dann jedoch muss das Planungsbüro auch Gewerbesteuern zahlen und genießt die Freiheiten der freien Berufe nicht mehr.
Tipp:
Ingenieure, die selbstständig arbeiten wollen, sollten einem Berufsverband beitreten. Dieser kann als Netzwerk genutzt werden, denn regelmäßige Netzwerktreffen und Veranstaltungen wie zum Beispiel beim VDI sind eine nützliche Quelle neuer Kontakte.
Ebenfalls wichtig: Ingenieure arbeiten eigenverantwortlich und niemand schreibt ihnen vor, wie und wo sie zu arbeiten haben.
Dennoch ist es schon rein aus Marketinggründen empfehlenswert, in die Miete eines Büros zu investieren und die Arbeit nicht vom heimischen Schreibtisch aus zu erledigen, auch wenn dies theoretisch möglich wäre. Doch Kunden schauen sehr genau auf das Umfeld und vertrauen einem Ingenieur, der in einem festen Büro sitzt und hier seine Kunden empfängt, eher als jemandem, der zu Hause am Küchentisch arbeitet und dort seine Planungsunterlagen ausbreitet.
Wenigstens ein separates Arbeitszimmer sollte vorhanden sein. Der Vorteil beim Büro im eigenen Haus: Sollte es mit der Selbstständigkeit nicht klappen und das eigene Gehalt auf Dauer zu niedrig bleiben, ist keine zusätzliche Miete zu zahlen. Die Kosten für das Arbeitszimmer können natürlich im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Unterschied zwischen den Ingenieuren und Informationen zum Gehalt
Selbstständige arbeiten unabhängig von einem Arbeitgeber, sie sind auf eigene Rechnung tätig. Welche Rechtsform sie für ihre Selbstständigkeit gewählt haben, spielt erst einmal keine Rolle. Es gibt dennoch Unterschiede zwischen den einzelnen Selbstständigen, zu denen eben auch freiberufliche Ingenieure zählen.
Freelancer oder Freiberufler: Wo ist der Unterschied?
Zuerst einmal gilt es, den Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Selbstständigen zu klären.
Der Freiberufler gehört zu den Katalogberufen und übt eine
- wissenschaftliche,
- unterrichtende,
- erzieherische,
- künstlerische oder
- schriftstellerische
Tätigkeit aus. Außerdem trägt seine Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit bei und es findet kein Austausch von Waren statt. Ein Freelancer wird als freier Mitarbeiter gesehen und ist für verschiedene Unternehmen tätig.
Dabei kann er projektbezogen arbeiten und ist hier meist für einen festen Zeitraum mit bestimmten Aufträgen betraut. Der Freiberufler hingegen arbeitet meist ebenfalls projektbezogen, hat aber nicht den Status eines Mitarbeiters. Es gibt einen Werk- oder Dienstvertrag, der die Basis für die Anstellung und Vergütung des Freelancers ist.
Der Freiberufler wird mit der Bearbeitung eines Auftrags betraut, er fordert dafür sein Honorar.
Freelancer sind unter anderem in diesen Bereichen zu finden:
- Social Media
- Informationstechnik
- Suchmaschinenoptimierung
- Musik und Kunst
- Lektorat, Korrektorat
- Beratung und Coaching
Video: Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit anmelden? DAS sind die Unterschiede Freiberufler & Gewerbe
Was verdient ein Ingenieur im eigenen Ingenieurbüro?
Natürlich bekommt der freiberufliche Ingenieur kein Gehalt in dem Sinne, sondern er rechnet seine Leistungen als Honorar ab. Dabei wird dieses durch seine Ausbildung und Berufserfahrung, durch die jeweilige Branchen sowie durch den Standort seines Unternehmens maßgeblich beeinflusst.
Wer sich nach dem Studium selbstständig macht, hat dementsprechend ein niedrigeres Einkommen als jemand, der schon längere Zeit in dem Ingenieursberuf tätig ist. Im Jahr 2019 lagen die Bruttogehälter der Ingenieure bei rund 61.100 Euro, was einen Anstieg von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutete.
Je nach Branche ergeben sich deutliche Unterschiede:
- Elektroingenieur: rund 55.300 Euro pro Jahr
- Energieingenieur: rund 68.980 Euro im Jahr
- Maschinenbauingenieur: rund 50.000 Euro pro Jahr
- Vertriebsingenieur: rund 64.550 Euro pro Jahr
- Ingenieur im Fahrzeugbau: rund 73.100 Euro im Jahr
- Chemieingenieur: rund 79.115 Euro im Jahr
- Wirtschaftsingenieur: rund 49.000 Euro im Jahr
Das Einkommen lässt sich maßgeblich durch das eigene Engagement und durch die Akquirierung gut dotierter Aufträge beeinflussen. Nicht beeinflussen allerdings kann der Ingenieur äußere Einflüsse wie zum Beispiel eine wirtschaftliche Krise, in der Unternehmen mit der Auftragsvergabe zurückhaltend sind. Hier können längere Durststrecken entstehen und das Gehalt der Ingenieure, die freiberuflich tätig sind, ist keinesfalls sicher.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Beruf des Ingenieurs
Was verdient ein selbstständiger Ingenieur?
Im Rahmen von Umfragen wurde der durchschnittliche Verdienst von selbstständigen Ingenieuren ermittelt. Dieser beträgt 89,87 Euro pro Stunde, wobei es sich um den Nettoverdienst handelt. Die Mehrwertsteuer muss noch hinzugerechnet werden.
Wie kann man sich als Ingenieur selbstständig machen?
Wer sich als Ingenieur selbstständig machen möchte, muss seine Tätigkeit nicht dem Gewerbeamt melden. Es reicht, sich beim Finanzamt anzumelden, dann wird eine Steuernummer vergeben. Wichtig ist dafür die Angabe der voraussichtlichen Einnahmen, daran wird festgelegt, in welchem Turnus Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind. Wichtig für die Anmeldung als Freiberufler ist die Angabe der vorhandenen Kenntnisse, diese werden bei der Anmeldung in groben Zügen erfragt.
Wer darf ein Planungsbüro eröffnen?
Werden in dem Planungsbüro Leistungen eines Ingenieurs angeboten, darf es nur dann eröffnet werden, wenn der Inhaber selbst oder ein verantwortlicher Angestellter den Titel „Ingenieur“ führen darf. Der Grund: Der Ingenieur haftet für seine Planungen und muss daher die entsprechende Fachkenntnis mitbringen.
Wer kann ein Ingenieurbüro eröffnen?
Ein Ingenieurbüro eröffnen darf nur derjenige, der die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ laut deutschem Ingenieurgesetz tragen darf. Möglich ist auch die Anstellung eines Ingenieurs. Ohne den Nachweis dieser verlangten Fachkenntnis darf kein Ingenieurbüro eröffnet werden.