Effizient Arbeiten: Homeoffice im Garten einrichten

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Abseits traditioneller Büros gewinnen außergewöhnliche Arbeitsorte an Beliebtheit. Gartenhäuser und Bauwagen werden von Arbeitnehmern genutzt, um ihrem Arbeitsalltag eine erfrischende Wendung zu geben. Dies kann nicht nur die Produktivität steigern, sondern auch steuerliche Anreize bieten.

Arbeitnehmer können Bauwagen-Homeoffice steuerlich geltend machen

Die Arbeitswelt erfährt eine originelle Neuerung: Beschäftigte können nun ihre Homeoffice-Umgebung in malerischen Gartenhäusern oder charmanten Bauwagen einrichten. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) betont die steuerlichen Vorteile dieser Wahl. Die Verbindung von Arbeitsstätte und Natur verleiht nicht nur frische Impulse, sondern erlaubt auch das gezielte Absetzen von Kosten.

Wandelnde Arbeitskultur: Attraktive Alternativen entstehen

Eine klare Entwicklung zeichnet sich ab: Immer mehr Hersteller stellen nun Gesamtpakete für Bürogebäude zur Verfügung, inklusive Innenausstattung und Elektroinstallationen. Diese Möglichkeit erfreut sich besonders bei finanziell gut aufgestellten Arbeitnehmern mit eigenem Grundstück und der Bereitschaft, in zusätzliche Annehmlichkeiten zu investieren, großer Beliebtheit.

Arbeitnehmer profitieren: Steuerersparnis durch neue Regelungen

In der Welt der Telearbeit öffnen sich für bestimmte Berufsgruppen wie IT-Experten und Journalistinnen und Journalisten neue steuerliche Perspektiven. Die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice gewinnt an Beliebtheit. Die Kosten für den Arbeitsraum können ohne Einschränkungen von der Steuer abgesetzt werden, sofern dieser Raum als zentraler Ort der beruflichen Tätigkeit gilt. Dies betrifft nicht nur die genannten Berufsfelder, sondern auch Lehrkräfte ohne festen Arbeitsplatz.

Steuernews: Klassisches Arbeitszimmer wieder absetzbar

Kosten für Arbeitszimmer in eigenen vier Wänden absetzen: Sowohl Mietanteile als auch Energiekosten wie Strom und Heizung können bei Privatwohnungen als Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung eigenständig abzusetzen.

Kosten für Gartenhäuser können abgesetzt werden

Die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice ermöglicht eine direkte Kostenzuweisung, wenn separate Strom- und Wasserzähler vorhanden sind. Kontinuierliche Ausgaben wie Energie und Reinigung können bis zu 1.260 Euro oder in vollem Umfang von der Einkommensteuer abgesetzt werden, abhängig von einem vorbestehenden Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Im Falle der Verwendung des Hauptzählers für Strom und Wasser ist eine Berechnung vonnöten.

Die steuerliche Abschreibung von Gartenbauwerken variiert stark. Ein mobiler Bauwagen kann über einen Zeitraum von zwölf Jahren abgeschrieben werden. Ein fest im Boden verankertes Gartenhaus hingegen über eine Periode von 50 Jahren. Wenn es als Schuppen deklariert wird, beträgt die Abschreibungsdauer 16 Jahre.

Auflagen im Wandel: Blick in die Zukunft

Vor der Einrichtung eines Homeoffice im Gartenhaus ist es wichtig zu überprüfen, ob eine Genehmigung notwendig ist. Ab der Steuererklärung 2023 sind Arbeitszimmerkosten nur absetzbar, wenn das Zimmer den Hauptarbeitsort darstellt. Alternativ können Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale nutzen, die ab 2023 bis zu 210 Arbeitstage sechs Euro pro Tag beträgt.

Die steuerlichen Aspekte des Homeoffice erfahren eine Neuerung: Gartenhäuser und Bauwagen dienen zunehmend als attraktive Arbeitsräume. Diese Optionen bieten nicht nur Abwechslung, sondern auch steuerliche Vorteile. Zukünftige Modifikationen der Absetzungsoptionen sind ab 2023 geplant.

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