Ferialjob & Ferialpraktikum: Unterschiede, Möglichkeiten und Tipps & Tricks

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Viele Jugendliche in Österreich nutzen die langen Sommerferien und treten einen Ferialjob oder ein Ferialpraktikum an, um erste Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln. Nicht jeder Job wird lukrativ entlohnt oder begründet ein Dienstverhältnis.

Worin unterscheidet sich ein Ferialjob von einem Ferialpraktikum?

Beide Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Leute unterliegen speziellen Regelungen, die von den Unternehmen und Ferialjobbern beachtet werden müssen.

Ein Ferialjob dient in erster Linie dazu, Geld zu verdienen, um sich selbst größere Wünsche erfüllen zu können. Das Ferialpraktikum wird zwar ebenfalls entlohnt, allerdings nur mit einem auszuhandelnden Taschengeld. Hauptsächlich wird ein Praktikum jedoch absolviert, um theoretische Kenntnisse aus der Ausbildung in der Praxis einzusetzen. Beim Ferialjob steht also die Erwerbstätigkeit und beim Ferialpraktikum die Ausbildung im Vordergrund.

Beim Ferialjob steht also die Erwerbstätigkeit und beim Ferialpraktikum die Ausbildung im Vordergrund. (#01)

Beim Ferialjob steht also die Erwerbstätigkeit und beim Ferialpraktikum die Ausbildung im Vordergrund. (#01)

Ferialjob: In den Ferien das erste Geld verdienen

Für eine Reise oder den Führerschein sparen, etwas Geld auf die hohe Kante legen oder sich einfach mal etwas kaufen, ohne die Eltern oder Großeltern um Geld zu bitten. Es gibt viele Gründe, um im den Sommerferien einen Ferialjob anzutreten. Bei dieser Art der Ferienbeschäftigung steht kein Ausbildungsziel im Vordergrund, sondern die Erwerbstätigkeit.

Da passt es gut, dass viele Unternehmen genau im Sommer dringend Aushilfen benötigen, um den reibungslosen Betriebsablauf in der Urlaubszeit zu gewährleisten. Auf Jobbörsen findet man Angebote für diese Jobs und kann sich meist direkt per Mail bewerben.

Wann darf ein Jugendlicher einen Ferialjob antreten?

Erst wenn ein Jugendlicher seinen 15. Geburtstag gefeiert hat und seine Schulpflicht beendet ist, darf er einen Ferialjob annehmen. Die Schulpflicht endet mit dem letzten Tag des neunten Schuljahres.

Der Geburtstag muss also vor Beginn der Sommerferien, die nach der neunten Schulstufe folgen, liegen. Der Jugendliche unterliegt dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, das für einen besonderen Schutz sorgt.

Es ist wichtig, dass ein Jugendlicher seine Rechte kennt, da in den Unternehmen meist keine klaren Regeln für diese Jobs aufgestellt werden.Der Gesetzgeber hat einige Ausnahmen definiert, bei denen Jugendliche auch vor dem 15. Geburtstag eine Tätigkeit aufnehmen dürfen:

  • Lehrverhältnisse
  • Praktika, die dem Nachholen versäumten Schulunterrichts dienen
  • Pflichtpraktika gemäß des Schulorganisationsgesetzes
  • Ausbildungsverhältnisse im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung
Erst wenn ein Jugendlicher seinen 15. Geburtstag gefeiert hat und seine Schulpflicht beendet ist, darf er einen Ferialjob annehmen.

Erst wenn ein Jugendlicher seinen 15. Geburtstag gefeiert hat und seine Schulpflicht beendet ist, darf er einen Ferialjob annehmen.

Ferialjob: Was sind die Besonderheiten?

Der Ferialjob ist ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis, für das die allgemeinen Regeln des Kollektivvertrages gelten. Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gilt somit für den Ferialjobber genauso wie für einen unbefristet angestellten volljährigen Arbeitnehmer. Daraus ergibt sich, dass die Jugendlichen in der Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.

Der Anspruch auf Vollversicherung entsteht, wenn die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (438,05 Euro im Jahr 2018) überschritten wird. Der Kollektivvertrag regelt den Entgeltanspruch. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie Urlaub oder entsprechende Urlaubsersatzleistungen.

Diesen Rechten stehen auch Pflichten gegenüber. Der Ferialjobber muss sich an die Arbeitszeiten des Betriebs halten und die vereinbarten Arbeitsleistungen erbringen. Außerdem müssen die Jugendlichen die Anweisungen ihrer Vorgesetzten befolgen. Während des Ferialjobs ist der Jugendliche vollständig in den Betrieb eingegliedert und ersetzt dort, zumindest teilweise, eine reguläre Arbeitskraft.

Daraus ergibt sich wiederum, dass diese Jobs keinem primären Ausbildungszweck dienen. Dennoch sammeln die Jugendlichen während dieser Zeit wertvolle Erfahrungen in der Berufswelt und erweitern sowohl ihre Sozialkompetenzen als auch ihre fachlichen Fähigkeiten. Das ist aber eher ein positiver Nebeneffekt.

Ferialpraktikum: Wertvolle praktische Erfahrungen innerhalb der Ausbildung

Im Gegensatz zum Ferialjob steht bei einem Ferialpraktikum nicht die Entlohnung im Mittelpunkt des Interesses, sondern der Ausbildungszweck. Ein Ferialpraktikum bietet Schülern und Studenten während ihrer Ausbildung die Möglichkeit, theoretisch erworbenes Wissen in der Praxis umzusetzen und zu vertiefen. Bei einem Pflichtpraktikum wird also die schulische oder universitäre Ausbildung um die wichtige praktische Komponente ergänzt. Derartige Pflichtpraktika sind deshalb auch im Lehrplan der Schule oder der Studienordnung vorgesehen.

Im Gegensatz zum Ferialjob steht bei einem Ferialpraktikum nicht die Entlohnung im Mittelpunkt des Interesses. (#03)

Im Gegensatz zum Ferialjob steht bei einem Ferialpraktikum nicht die Entlohnung im Mittelpunkt des Interesses. (#03)

Ferialpraktikum: Worin besteht der Unterschied zu einem Ferialjob?

Der im Vordergrund stehende Ausbildungszweck impliziert, dass keine Arbeitsverpflichtung besteht. Dementsprechend ist der Praktikant nicht an Weisungen oder Arbeitszeiten des Unternehmens gebunden. Ein Praktikum dient außerdem nicht dazu, dass der Jugendliche während seiner Zeit im Betrieb eine Arbeitskraft ersetzt. Aus diesen Merkmalen folgt, dass ein Praktikum kein Dienstverhältnis begründet und deshalb auch keine Sozialversicherungspflicht besteht. Die Jugendlichen sind während des Praktikums lediglich über den Betrieb unfallversichert.

Auch hinsichtlich der Bezahlung besteht ein wesentlicher Unterschied. Da keine Arbeitsleistung gefordert wird, entfällt die Pflicht des Unternehmens, den Jugendlichen gemäß Kollektivvertrag zu entlohnen. Meist wird ein Taschengeld ausgehandelt, das allerdings auf freiwilliger Basis gezahlt wird. Es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Branchen. So wird beispielsweise ein Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe entsprechend des Kollektivvertrages als normales Arbeitsverhältnis behandelt und gemäß Lehrlingsentschädigung vergütet.

Video: Ferienjob im Sommer? Diese Tipps solltest du kennen!

Spezialfall Volontariat

Ein Volontariat wird ähnlich wie ein Pflichtpraktikum behandelt. Es handelt sich dabei also eher um ein Ausbildungsverhältnis und nicht um ein Arbeitsverhältnis. Volontäre/Volontärinnen sind über eine begrenzte Zeit in einem Unternehmen tätig, um ihre Ausbildung durch praktische Erfahrungen abzurunden.

Auch ein Volontariat dient dazu, theoretische Kenntnisse in der Praxis zu erproben und dadurch zu erweitern. Anders als ein Pflichtpraktikum unterliegt das Volontariat jedoch keiner Schul- oder Studienordnung. Von dieser Tatsache abgesehen, gelten für das Volontariat die gleichen Bedingungen und Regeln wie für ein Ferialpraktikum.

Ferialjobs: Tipps für Jugendliche

Jobs in der Ferienzeit sind eine hervorragende Möglichkeit, um das erste eigene Geld zu verdienen und gleichzeitig auch erste Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln. Für viele Jugendliche bietet ein Ferialjob eine Orientierung bei der Berufswahl und stellt Weichen für die Zeit nach Beendigung der Schule. Leider treten in der Praxis auch immer wieder Probleme auf. Mit den folgenden Tipps gelingt es, Konflikten vorzubeugen oder diese auszuräumen.

Für viele Jugendliche bietet ein Ferialjob eine Orientierung bei der Berufswahl und stellt Weichen für die Zeit nach Beendigung der Schule. (#04)

Für viele Jugendliche bietet ein Ferialjob eine Orientierung bei der Berufswahl und stellt Weichen für die Zeit nach Beendigung der Schule. (#04)

Arbeitsvertrag abschließen

Ferialjobber sollten vor Antritt der Arbeit immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. In diesem Vertrag werden folgende Punkte fixiert:

  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • Beginn und Ende der Beschäftigung
  • Arbeitszeiten
  • Entlohnung

Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, sind die Unternehmen verpflichtet, dem Ferialjobber direkt bei Aufnahme seiner Tätigkeit einen Dienstzettel auszuhändigen. Auf diesem Dienstzettel sind die mündlichen Vereinbarungen zusammengefasst, deshalb sollte er auf jeden Fall aufbewahrt werden.

Einige Arbeitsverträge enthalten kleingedruckt Verzichtserklärungen, die der Jugendliche auf keinen Fall unterschreiben sollte. Ansonsten entgeht ihm beispielsweise die Vergütung für geleistete Überstunden.

Arbeitszeiten und Pausenregelung

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Gastgewerbe ist eine tägliche Arbeitszeit von neun und eine wöchentliche von 45 Stunden erlaubt. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mindestens 4,5 Stunden besteht Anspruch auf eine halbstündige Pause. Nach sechs Stunden Arbeit muss spätestens eine Pause eingelegt werden.

Aufzeichnungen helfen im Konfliktfall

Ferialjobber sollten immer genau aufschreiben, wie lange sie an einem Tag gearbeitet haben, wann Pausen eingelegt wurden und welche Tätigkeiten auszuführen waren. Außerdem sollte sich der Jugendliche weigern, Arbeitszeitaufzeichnungen, die nicht der Realität entsprechen, zu unterzeichnen. Bei Streitigkeiten sind die jungen Ferialjobber allerdings sehr schnell überfordert. Die Eltern sollten in diesen Fällen unterstützend eingreifen und das Gespräch mit dem Unternehmen suchen.

Entlohnung, Urlaub und Sonderleistungen

Ein Ferialjob muss mindestens gemäß Kollektivvertrag entlohnt werden. In Branchen, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt, gilt das branchenübliche Entgelt als Maßstab. Der Betrieb überweist die Lohnsteuer ans Finanzamt. Da jedoch 12.600 Euro im Jahr steuerfrei sind, können die Ferialjobber im nächsten Jahr die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge vom Finanzamt zurückfordern.

Wer unter der Verdienstgrenze liegt und dennoch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, kann diese im Rahmen der Negativsteuer zurückholen. Auf diese Weise erhalten Ferialjobber bis zu 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 400 Euro, bei Nutzung der Pendlerpauschale maximal 500 Euro) zurück.

Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld steht den Ferialjobbern zu. Die Höhe ergibt sich aus dem Kollektivvertrag. Anteilig der geleisteten Dienstzeit besteht außerdem ein Anspruch auf Urlaub. Für einen Monat beträgt der Urlaubsanspruch 2,5 Tage. Wird der Urlaub nicht genutzt, erhält der Jugendliche dafür eine Ausgleichszahlung.

Sozialversicherung

Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist der Ferialjobber voll sozialversichert und sammelt somit die ersten Pensionsansprüche. Nach Ende der Beschäftigung erhält der Jugendliche von der Sozialversicherung eine Abmeldungskopie, mit allen relevanten Daten. Jugendliche in Österreich können sich bei der Arbeitkammer per Mail genau darüber informieren, was organisatorisch vor Antritt des Ferialjobs erledigt werden muss.

Ferialjob und Ferialpraktikum: von der Schule in den Betrieb

Ferialjobs oder Ferialpraktika bieten Jugendlichen sehr gute Möglichkeiten, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten. Während beim Ferialjob die Entlohnung im Vordergrund steht, ist beim Praktikum der Erwerb von praktischem Wissen für die Ausbildung zentral. In jedem Fall erweitern Jugendliche mit diesen Jobs ihren Horizont und ihre Sozialkompetenzen und sammeln wichtige Erfahrungen in diesem entscheidenden Lebensabschnitt. Online-Jobbörsen erleichtern die Suche nach einer Stelle und auch Anfragen per Mail bei ortsansässigen Firmen sind erfolgsversprechend.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: wavebreakmedia – #01: nullplus – #02: Venturelli Luca – #03: Kamil Macniak – #04: RossHelen

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