Emanzipation: Definition, Anfänge und wie es damit weiterging
Definition: Was ist Emanzipation?
Aus dem Lateinischen übersetzt bedeutet Emanzipation so viel wie „eigenständig werden“. Im Allgemeinen wird der Begriff angewendet, wenn es um die Rechte der Frauen und deren Gleichstellung mit Männern geht.
Diese bezieht sich nicht nur auf die gesellschaftliche Stellung der Frauen, sondern auch auf deren wirtschaftliche und politische Rechte. Die Gleichberechtigung beider Geschlechter ist zwar im Grundgesetz festgehalten, doch eine Verwirklichung ist immer noch nicht in allen Bereichen selbstverständlich.
Neben der Verbesserung der Situation von Frauen geht es bei dem Begriff der Emanzipation auch um spezielle Personengruppen, die sich aus einer Unterdrückung und damit aus der Herrschaft durch einzelne Personen oder Personengruppen befreien.
Vor allem in Bezug auf afrikanische, asiatische und lateinamerikanische Völker und deren Kolonialisierung wird der Begriff verwenden, wenn es darum geht, dass sich diese Völkergruppen aus der Unterdrückung der Kolonialmächte befreien.
Die Anfänge der Emanzipation
Im frühen 19. Jahrhundert setzte die erste Frauenrechtsbewegung in Deutschland ein. Eines der wichtigsten Ziele war das Erlangen des Wahlrechts für Frauen, welches sie seit November 1918 in aktiver und passiver Form besitzen.
Die Einführung des Wahlrechts war der erste Zeitpunkt, zu dem eine staatsbürgerliche Gleichstellung beider Geschlechter galt. Rund 90 Prozent der Frauen gingen damals an die Wahlurne und so zogen schon bald 37 Damen in das Abgeordnetenhaus der Weimarer Nationalversammlung ein.
Video: Frauen in den 1920er-Jahren | musstewissen Geschichte
Dennoch mussten die Frauen damals viele Grenzen einhalten, denn es galt zwar das Wahlrecht, gleichzeitig aber auch das Familienrecht. Dieses besagte, dass der Ehemann die alleinige Entscheidungsgewalt über alle Eheangelegenheiten hatte und festlegen konnte, ob seine Frau arbeiten gehen kann oder nicht.
Auch das gemeinsame Vermögen wurde nur vom Mann verwaltet. In den 1920er Jahren entwickelte sich die Lage der Frauen positiv, doch das war mit der Machtergreifung Hitlers zu Ende. In der Zeit des Dritten Reichs waren Frauen auf ihre Rolle als Mutter beschränkt.
Fortführung der Emanzipation
Mit Ausarbeitung der Verfassung für die westlichen Besatzungszonen nahm der Parlamentarische Rat Artikel 3 auf und formulierte dort dank Elisabeth Selbert, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Eine Umsetzung dieses Gesetzes wurde allerdings erst 1958 mit dem Gleichberechtigungsgesetz vorgenommen.
Damit war das alleinige Entscheidungsrecht des Mannes im Zusammenleben mit seiner Frau gekippt worden, doch die sogenannte Hausfrauenehe bestand weiterhin fort. Der Grund: Die Frau war für den Haushalt zuständig. Ein Wandel dieser traditionellen Werte vollzog sich erst im Rahmen der Studentenproteste der 1968er Jahre.
Video: Frauenrecht in Deutschland: Der lange Weg der Emanzipation
Der Wertewandel war der Grundstein für eine neue Frauenbewegung, in deren Fokus der Paragraf 218 („Abtreibungsparagraf“) stand. Das Familienrecht wurde in dieser Zeit gründlich überarbeitet, eine Reform konnte 1977 in Kraft treten.
Von dieser Zeit an galt das partnerschaftliche Prinzip statt der Hausfrauenehe. Die Frau brauchte nun weder eine Erlaubnis ihres Mannes, um ein Konto zu eröffnen, noch für die Aufnahme einer bezahlten Arbeit.