Der DTCO 4.0 ist das Modell des digitalen Tachographen der vierten Generation aus dem Hause VDO. VDO ist hier der erste Anbieter mit Typengenehmigung. Der DTCO 4.0 bietet eine ebenso einfache wie hochleistungsfähige Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen an die Aufzeichnung der Fahrer- und der Fahrzeugdaten nachzukommen. Fahrer müssen jedoch in der Anwendung des digitalen Tachographen geschult werden. Darauf haben sie zudem einen gesetzlich verankerten Anspruch. (Hier klicken)
Inhalt
- Kein DTCO 4.0 vorhanden: Fahren dennoch möglich?
- DTCO 4.0: Einfache Anwendung für den Fahrer
- DTCO 4.0: Datensicherheit für Spedition wie Fahrer
- Welche Daten werden von den Kontrollbehörden im Vorbeifahren ausgelesen?
- Automatische Positionsbestimmung mit dem DTCO 4.0
- Bonussysteme mit DTCO 4.0 möglich
DTCO 4.0: Vorgaben der EU-Verordnung
Maßgeblich für alle Speditionen und damit auch für die dort angestellten Fahrer ist die EU-Verordnung 165/2014 und hier insbesondere der Artikel 4. Er gibt vor, dass sämtliche Fahrtenschreiber mit den zugehörigen Komponenten hohe technische Anforderungen zu erfüllen haben, da nur so die Verordnung inhaltlich umgesetzt werden kann. Dementsprechend müssen alle relevanten Daten zuverlässig aufgezeichnet werden, die den Fahrer und das Fahrzeug betreffen. Ebenfalls muss die Sicherheit gewährleistet werden, denn die Herkunft der Daten muss klar und unveränderbar sein. Die abgerufenen Daten müssen den gespeicherten Daten entsprechen.
Inhaltsverzeichnis
Werden verschiedene Generationen von Fahrtenschreibern genutzt, müssen diese mit den jeweiligen Fahrzeugeinheiten interagieren, außerdem muss ein digitaler Fahrtenschreiber die folgenden Daten speichern:
- Wegstrecke und gefahrene Geschwindigkeit des Lkw
- Angaben zu gefahrenen Zeiten
- Standortbestimmung
- Identität des Fahrers
- Lenk- und Ruhezeiten
- Daten zu erfolgten Kontrollen, Kalibrierungen und Reparaturen des Fahrtenschreibers
- Fehler und relevante Ereignisse
Die Speicherung der Daten ist kein Mittel, mit dem der Spediteur seine Fahrer überwacht, sondern gilt von Amts wegen. Dies bedeutet, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden, die sicherlich auch eine gewisse Erziehungsmaßnahme führ den Fahrer darstellen können. Wichtig für den Fahrer: Mithilfe des Fahrtenschreibers und auch durch den modernen DTCO 4.0 werden auch persönliche Daten gespeichert, deren Freigabe aber über den Privacy Button erfolgen muss.
Das Fuhrunternehmen liest die gespeicherten Daten spätestens alle 28 Tage aus (Info zum Download Key) und archiviert diese ein Jahr lang. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt nimmt eine Speicherung der übertragenen Daten vor.
Für den Fahrer ergeben sich zahlreiche Vorteile durch den Fahrtenschreiber. Mit seiner Hilfe soll eine zuverlässige Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten möglich sein. Es wird offenkundig, wenn der Fahrer den Vorschriften zu Ruhezeiten nicht nachgekommen ist. Ständiger Termindruck seitens des Arbeitgebers bei gleichzeitig hohem Verkehrsaufkommen oder beim Auftreten von Verkehrshindernissen setzt den Fahrer nicht selten so unter Stress, dass dieser länger als erlaubt hinter dem Steuer sitzt. Durch das Nichteinhalten der Ruhezeiten wird allerdings die Sicherheit des Fahrers, der Ladung und der anderen Verkehrsteilnehmer teils erheblich gefährdet. Der DTCO 4.0 soll dies verhindern, denn das Nichteinhalten der Ruhezeiten kann nachgewiesen werden und zieht teils empfindliche Strafen nach sich.
1. Kein DTCO 4.0 vorhanden: Fahren dennoch möglich?
Ohne einen Digitalen Tachographen wie dem DTCO 4.0 ist das Führen eines Fahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nicht erlaubt. Ein Fahrtenschreiber muss die gesetzlich geforderten Daten aufzeichnen und nachweisen können. Der digitale Tachograph lässt die Aufzeichnungspflichten allerdings zum Kinderspiel werden und sowohl Spediteur als auch Fahrer den gesetzlichen Anforderungen nachkommen.
Da das Fahren ohne Fahrtenschreiber nicht erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie vorzugehen ist, wenn der digitale Tachograph defekt sein sollte. Wichtig ist dabei, dass jeder Tachograph, der digital arbeitet, alle zwei Jahre durch eine lizenzierte Werkstatt kontrolliert werden muss. Hier wird die gesamte Funktionsfähigkeit unter die Lupe genommen und es erfolgt eine neue Kalibrierung. Dennoch kann der Fahrtenschreiber eine Fehlermeldung anzeigen.
Möglich ist die Weiterfahrt bis zu 15 Tage nach Auftreten eines Fehlers der Fahrerkarte. Währenddessen ist der Fahrer aber dazu verpflichtet, einen Ausdruck des Massenspeichers im Fahrzeug anzufertigen und diesen eigenhändig zu unterschreiben. Außerdem müssen sein Name, die Nummer der Fahrerkarte und des Führerscheins auf dem Ausdruck vermerkt werden. Ist der Tachograph aber selbst defekt, darf die Fahrt gar nicht erst angetreten werden. Zuerst ist der Tachograph zu reparieren.
Ist der digitale Tachograph im Fahrzeug nicht vorhanden, trifft den Fahrer kein Bußgeld. Der Unternehmer hingegen muss mit bis zu 1500 Euro Strafe rechnen. Wird der Tachograph aber nicht richtig benutzt, muss der Fahrer 150 Euro Bußgeld zahlen, auf den Unternehmer kommen noch einmal 300 Euro Strafe zu. Vorrangig wird aber dem Fahrer in den meisten Fällen unterstellt, dass er das Gerät nicht richtig bedient hat. Kann der Unternehmer eine entsprechende Einweisung in die Gerätefunktionen nachweisen, wird das Bußgeld oft nur vom Fahrer erhoben.
2. DTCO 4.0: Einfache Anwendung für den Fahrer
Der Fahrer hat selbst nur einen stark eingeschränkten Einfluss darauf, welcher digitale Tachograph im Fahrzeug verwendet wird. Er kann aber darauf dringen, dass er eine umfassende Einweisung in die Funktionen des DTCO 4.0 erhält. Der Fahrer kann zur Umgehung der genannten Strafen beitragen, indem er sich mit der Funktionsweise des Fahrtenschreibers auseinandersetzt und diesen bei jeder Fahrt konsequent benutzt. Hinzu kommt die Nutzung der Fahrerkarte, denn auch diese muss einwandfrei funktionieren und darf keine Beschädigungen oder Verschmutzungen aufweisen.
Für jeden Fahrer sollte erkennbar sein, welchen Nutzen der DTCO 4.0 für ihn hat. Die bereits erwähnte Zeitersparnis dank automatischer Kontrollen ist ein wichtiger Punkt: Hierbei wird die DSRC-Schnittstelle des DTCO 4.0 genutzt und die Daten werden per Funk an die Kontrollbeamten übertragen. Die Beamten erhalten bereits im Vorbeifahren Informationen zum Fahrzeug, aber auch zu Verletzungen der Sicherheit und zu aufgetretenen Fehlern. Der Lkw wird nur noch angehalten, wenn es Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomente gibt. Im Sinne einer pünktlichen Auslieferung der zu transportierenden Güter sollte es für den Fahrer daher selbstverständlich sein, den Fahrtenschreiber korrekt zu bedienen.
3. DTCO 4.0: Datensicherheit für Spedition wie Fahrer
Lkw-Fahrer sorgen sich beim Thema Datenabfrage zumeist um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten. Dies berührt vor allem die Frage, welche Daten gespeichert und ausgelesen werden können. Zum werden die Daten des DTCO 4.0 kryptologisch verschlüsselt. Über den Privacy Button können Daten durch den Fahrer bewusst freigegeben werden, denn nur 18 der insgesamt 72 Datensätze sind nicht zustimmungspflichtig bzw. betreffen keine persönlichen Daten.
4. Welche Daten werden von den Kontrollbehörden im Vorbeifahren ausgelesen?
Sogar während der Fahrt können Daten aus dem DTCO 4.0 und per DSRC-Schnittstelle an das vorbeifahrende Fahrzeug der Kontrollbehörden übermittelt ausgelesen werden. Nicht alle Daten werden so übermittelt. Welche Daten genau übertragen werden, kann auf der Webseite von VDO nachgelesen werden.
5. Automatische Positionsbestimmung mit dem DTCO 4.0
Der DTCO 4.0 erfüllt auch die Anforderungen in Bezug auf die automatische Positionsbestimmung per Satellit. Das bedeutet, dass auf den Standort des Fahrzeugs zugegriffen werden kann. Die aktuellen Positionsdaten von Start und Ende der Fahrt bzw. des Arbeitstages werden automatisch übermittelt. Der DTCO 4.0 nutzt dafür GNSS, die globale Satellitenarchitektur und greift auf verschiedene Satellitensysteme zu. Mit dabei ist das europäische System Galileo, auch GLONASS (russische Förderation) und NAVSTAR GPS aus den USA sind hier vertreten. Durch die Positionsbestimmung der Spediteur sogar in der Lage, dem Fahrer einen Parkplatz zuzuweisen oder ihn an einem Stau vorbeizuführen. In dem Zusammenhang sei auf Trusted Data hingewiesen, die mithilfe einer App für die Park- und Rastplatzsuche des Fahrers eingesetzt werden könnten. Dem Fahrer erspart dies viel Zeit bei der Suche nach entsprechenden Haltepunkten, wobei durch eine längere Suche nicht selten die erlaubte Fahrzeit überschritten wird.
6. Bonussysteme mit DTCO 4.0 möglich
Durch den DTCO 4.0 lässt sich ein Bonussystem entwickeln, von dem der Fahrer profitiert. Schaltet er so, dass Getriebe und Umwelt geschont werden, fährt er Kraftstoff sparend und setzt er auf eine überlegte Fahrweise und Pünktlichkeit, können dafür Boni gezahlt werden. Ohne DTCO 4.0 wären fundierte Rückmeldungen zu diesen Themen nicht möglich und entsprechend würde das Bonussystem keine Basis haben. Von diesem profitiert aber der Fahrer und letzten Endes auch der Spediteur.
Datenschutz, Verschlüsselung und Manipulationssicherheit mit dem DTCO 4.0
Noch einmal zum Punkt Datenschutz: Durch DTCO 4.0 sind alle Vorgaben zum Datenschutz eingehalten, selbst wenn ein umfassender Austausch von Daten innerhalb verschiedener Systeme möglich ist. Es lassen sich einzelne Daten aus dem Tachographen auslesen, diese Informationen werden danach dem System zum Flottenmanagement zur Verfügung gestellt. Auch mobile Endgeräte können mit dem Tachographen kommunizieren. Der Datenschutz ist dabei aber jederzeit gewährleistet, zumal die meisten Daten als persönliche Daten gelten und eine entsprechende Freigabe zum Weiterleiten benötigen. Der Fahrer selbst gibt durch den Privacy Button kund, welche Daten übermittelt werden können. Einen besonderen Schutzstatus erleben die Daten, die auf der Fahrerkarte gespeichert sind. Die Datenspeicherung und –verarbeitung trägt damit der EU-Richtlinie 2016/679 Rechnung.
Die Kommunikation wird verschlüsselt übertragen, wobei Tachograph und KITAS 4.0 eine besondere Rolle spielen. Durch ein Plombierungsverfahren, das auf modernster Technologie basiert, werden die Daten sicher übertragen und sind vor dem Hacken geschützt.
Der KITAS 4.0 Impulsgeber ist ein relevanter Bestandteil des DTCO 4.0, denn er erfüllt die sehr strengen Regelungen in puncto Datensicherheit. Der Impulsgeber bildet mit dem DTCO 4.0 ein abgeschlossenes System und nutzt das Public Key Verschlüsselungsverfahren. Die Verschlüsselungstechnologie selbst wird durch Karten unterstützt, wobei die vorhandenen Fahrerkarten bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin zu nutzen sind. Danach werden sie durch die neuen Karten ersetzt.
Das gesamte System zeichnet sich durch seine besondere Robustheit und Manipulationssicherheit aus und bietet eine Möglichkeit, eine einheitliche Vorschrift zur Plombierung innerhalb der europäischen Länder. Die Werkstätten müssen die Unversehrtheit der Plombierungen im Rahmen der vorgeschriebenen periodischen Überprüfungen kontrollieren und stets eine neue Plombierung vornehmen. Für den Kauf der Plomben gilt, dass diese nur von zertifizierten Zulieferern stammen dürfen, was die Manipulationssicherheit der Geräte und des ganzen Systems weiter erhöht.
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