Viele namenhafte Unternehmen in Deutschland arbeiten börsennotiert. Der Gang zur Börse ist allerdings nicht einfach und mit strengen Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Der Börsengang bringt für die Unternehmen zahlreiche Vorteile mit sich, kann sich aber auch nachteilig auswirken.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Vorzüge eines börsennotierten Unternehmens
Unter einem Start an der Börse wird das erstmalige Angebot von Aktien eines Unternehmens auf dem Kapitalmarkt verstanden. Die Unternehmen haben dank diesem Schritt einige Vorteile, von denen sie profitieren können. Dazu zählt zunächst einmal das damit verbundene Kapital, das sich erzielen lässt. Dieses Kapital kann dabei helfen, die Firma als solche zu sichern und die Arbeitsplätze zu erhalten.
Hierbei können nicht nur Manager und Geschäftsführer, sondern auch die Mitarbeiter an dem Börsengang teilhaben. Aus diesen Gründen ist ein börsennotiertes Unternehmen für viele Mitarbeiter attraktiv. Unternehmen, die an der Börse sind, erhöhen ihren Bekanntheitsgrad auf nationaler und internationaler Ebene. Mit dem erwirtschafteten Eigenkapital wiederum wächst das Unternehmen und kann in neue Standorte, Forschung oder Technik investieren.
Video: Warum gehen Unternehmen an die Börse? – #FragLars
Notwendiger Schritt: Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
Damit das Eigenkapital anteilig an der Börse gehandelt werden kann, ist es notwendig, aus dem Unternehmen eine Aktiengesellschaft zu machen – unabhängig davon, ob es ein familiengeführter Betrieb ist oder nicht. Anleger, die in die Aktien investieren, sind künftig Miteigentümer des Unternehmens. Der Weg zu einer Aktiengesellschaft vollzieht sich dabei entweder über eine Neugründung oder einen Formwechsel der Rechtsform. Eine solche Umwandlung ist in dem Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt.
Der Vorteil dieser Gesetzeslage ist, dass die rechtliche Identität des Unternehmens bestehen bleibt und es keine Auswirkungen auf den Ertrag und die Umsatzsteuer gibt. Damit ein Unternehmen in eine Rechtsform der Aktiengesellschaft wechseln kann, benötigt es das erforderliche Startkapital und ist auf die dementsprechenden Rücklagen angewiesen. Der Formwandel vollzieht sich in mehreren Schritten und schließt mit einer Eintragung in das Handelsregister ab.
Die Vorteile für die Aktionäre eines börsennotierten Unternehmens
Für Aktionäre bietet ein börsennotiertes Unternehmen viele Vorteile und ist somit ein attraktiver Arbeitgeber. Es fallen zum einen jährliche Dividenden an, zum anderen haben die Aktionäre ein Stimmrecht in der jährlich stattfindenden Versammlung der Aktiengesellschaft. Die vorhandenen Aktien lassen sich sehr schnell und unkompliziert übertragen, sodass keine Beglaubigung notwendig ist. Dies ermöglicht den Aktionären wie Brokern gleichermaßen Flexibilität und Freiheit. Gleichzeitig sind die Unternehmen unabhängig von Kreditinstituten, da die Kapitalerhöhung ja von dem Verkauf der Aktiendepots abhängt.
Was macht ein börsennotiertes Unternehmen für Mitarbeiter attraktiv?
Auch Mitarbeiter, die selbst keine Aktionäre sind, profitieren von einem börsennotierten Arbeitgeber. Neben dem damit einhergehenden Bekanntheitsgrad des Unternehmens und der Möglichkeit, selbst anteilig von den Aktiendepots zu profitieren, steht die wirtschaftliche Stabilität der Firma im Vordergrund. Unternehmen, die an der Börse handeln, verzeichnen auch im Falle eines Gesellschafterwechsels oder dem Tod von Aktionären ein Fortbestehen. Für Mitarbeiter ist dies ein wichtiger Punkt, denn die Stabilität des Unternehmens ist in jedem Falle gewährleistet, da die Aktionäre nicht aktiv in das operative Tagesgeschäft eingreifen können.
Es besteht keine Gefahr, dass ein Mitunternehmer Änderungen in der Firma durchführen kann – für die Mitarbeiter bedeutet dieser Faktor die Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz, der von solchen Einwirkungen unberührt bleibt. Weiterhin wirken börsennotierte Unternehmen in der Öffentlichkeit seriös und transparent – dies kommt zugleich den Mitarbeitern zugute. Kunden haben einen guten Eindruck vom Unternehmen und auch die Arbeitnehmer genießen dadurch zugleich eine höhere Reputation als bei einigen Unternehmen, die nicht an die Börse gehen. Zugleich wirkt sich die direkte Beteiligung auch auf die Arbeitsmoral und das psychologische Wohlbefinden aus.
Eine Unternehmenskultur, in der sich die Mitarbeiter einbringen und selbst Initiative zeigen können, wirkt nach außen hin transparenter und erfüllender als Unternehmen, die nach starren Strukturen funktionieren. Viele Arbeitnehmer fühlen sich auch durch die transparenten Unternehmensstrukturen einer Aktiengesellschaft angezogen, da die Organe einer Aktiengesellschaft getrennt voneinander funktionieren und die Aufgabenverteilung dabei klar definiert und geregelt ist.
Die möglichen Nachteile eines börsennotierten Unternehmens
Vor allem für die Geschäftsführer und Gründer bedeutet der Gang an die Börse einen hohen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten sind hoch. Für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bedarf es ein Grundkapital von 50.000 Euro. Der Eintrag in das Handelsregister ist ebenfalls mit einigen Aufwendungen verbunden und es kommen zusätzliche Kosten für einen Notar hinzu. Ein möglicher Vorteil, die Dreiteilung einer Aktiengesellschaft, wirkt sich zudem in manchen Fällen nachteilig aus. Alle Abstimmungsprozesse dauern in der Regel länger als bei Unternehmen, die nicht an der Börse sind.
Die Offenlegung von verschiedenen Informationen kann sich ebenfalls nachteilig auswirken, da sich konkurrierende Unternehmen über die Zahlen des Jahresabschlusses genau informieren können. Für Arbeitnehmer in diesen Unternehmen hat dies erst einmal keine allzu negativen Auswirkungen. Nachteile sind hier eher in den möglichen Kapitalverlusten zu sehen, wenn die Arbeitnehmer zu Aktionären werden. Steht die Firma wirtschaftlich schlecht dar, so verliert auch der Arbeitnehmer sein investiertes Kapital. Die Verluste sind dabei jedoch generell nicht hoch einzustufen und betragen bei einer sehr schlechten Jahresbilanz höchstens ein paar Prozent.
Zudem hat jeder Arbeitnehmer in einer Aktiengesellschaft die Möglichkeit, seine Beteiligung am Aktiendepot mit einer halbjährlichen Frist zu kündigen. Ein weiterer Nachteil ist die Gefahr einer vollkommenen Übernahme der Aktien durch ein anderes Unternehmen. Falls sich staatliche Investoren dazu entschließen, sämtliche Anteile der Aktiengesellschaft aufzukaufen, hätte dies in erster Linie den vollständigen Wechsel der Gesellschafter zur Folge. Damit verbinden sich weitere Konsequenzen in der Zusammenarbeit zwischen den Vorständen und Gesellschaftern.
Die „Aufkäufer“ könnten die Beschlüsse des Vorstands blockieren und die angestellten Mitarbeiter austauschen. Seit dem Jahr 2002 überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Übernahmeverfahren von börsennotierten Unternehmen. Hierbei prüft die Behörde die Anträge auf ihre Richtigkeit und schaut nach offenkundigen Verstößen gegen das geltende Wettbewerbsrecht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist dabei befugt, ein Angebot zu verbieten. Sie schreibt weiterhin vor, welche Pflichten die Bieter erfüllen müssen, damit sie berechtigt sind, ein entsprechendes Angebot abzugeben.
Mittel und Wege eines börsennotierten Unternehmens, um den Kapitalbetrag zu erhöhen
Das Kapital lässt sich in einer Aktiengesellschaft auf verschiedene Arten erhöhen. Eine mögliche Option ist die Investition in die Aktiengesellschaft, indem das Unternehmen neue Geldmittel bereitstellt. Diese Erhöhung kommt entweder dadurch zustande, dass die Gesellschafter in die Aktiengesellschaft einzahlen oder indem sie das Geld für neue Aktien ausgeben, die einen Gewinn abwerfen. Diese Vorgänge tragen die Bezeichnung „ordentliche Kapitalerhöhung“. Ein weiterer Weg besteht in der „bedingten Kapitalerhöhung“. Hierbei erfolgt die Erhöhung des Kapitals aufgrund von besonderen Situationen.
Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein Zusammenschluss von Unternehmen eintritt oder in die Ausgabe von Belegschaftsakten investiert wird. Eine andere, etwas vereinfachte Form der ordentlichen Kapitalerhöhung stellt die „genehmigte Kapitalerhöhung“ dar. Diese unterliegt gewissen Einschränkungen. Die Kapitalerhöhung gewinnt die Aktiengesellschaft in diesem Fall aus den Gesellschaftsmitteln. Die Rücklagen investieren die Gesellschafter hier in Kapital. Dieser Einsatz ist jedoch nur als passiver Tausch anzusehen und dient meist dazu, um den Kurs der Aktien zu senken oder einen Anreiz für einen Kauf zu schaffen.
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Wer wachsen möchte, für den ist ein börsennotiertes Unternehmen attraktiv
Arbeitnehmer sollten sich vor der Zusammenarbeit mit einem börsennotierten Unternehmen informieren, welche Vor – und Nachteile diese mitbringt. Wer sich an den Aktiendepots beteiligen möchte, bekommt so eine Chance geboten, sich aktiv wirtschaftlich in das Unternehmen einzubringen. Ein börsennotiertes Unternehmen hält für Arbeitnehmer zudem oftmals eine international ausgerichtete Firmenpolitik bereit, die zur Investition und zum Austausch anregt. Einen Überblick zu zahlreichen Brokern ermöglicht dabei das Portal www.brokervergleich.net. Hier können sich Interessierte über die Konditionen der einzelnen Anbieter informieren.
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