Zur Bewerbung um einen Studienplatz wurde eine Checkliste berücksichtigt und alle Termine wurden eingehalten. Und doch hat es nicht geklappt? Eventuell hilft nun eine Studienplatzklage über einen darauf spezialisierten Anwalt.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Bewerbung um einen Studienplatz: Ablauf ist vorgegeben
Die meisten Hochschulen und auch das Bewerbungs- und Informationsportal hochschulstart.de verlangen, dass die Bewerbung um einen Studienplatz online eingeht. Diese Bewerbung wird dann durch die per Post übermittelten Unterlagen gesichert, andernfalls ist sie nicht gültig.
Einige Hochschulen akzeptieren sogar nur die Online-Bewerbung und benötigen keinerlei weitere Dokumente. Der Ablauf unterscheidet sich bei zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen.
Bewerbung um einen Studienplatz bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Viele Studiengänge sind stark gefragt und es gibt weniger Plätze als Bewerber. Der Numerus Clausus wird zum Tragen kommen und gibt die Anzahl der Studienplätze vor. Ausgewählt werden dann nur die Bewerber, die in dem betreffenden Jahr die Abi-Note 1,4 oder 1,7 vorweisen können.
Die nötige Grenznote kann sinken, wenn mehr Studienplätze vorhanden sind oder wenn sich generell zu wenig Einserkandidaten bewerben. Eventuell werden weitere Plätze aufgrund der Wartezeit vergeben.
Wer zum Beispiel bereits seit zwei Semestern auf seinen Studienplatz wartet, braucht statt der gefordert 1,4 nur noch eine 1,6 als Durchschnittsnote. Eventuell werden zusätzlich Auswahlgespräche oder Eignungsverfahren durchgeführt. Kurz vor Beginn des Semesters wird die Mitteilung über Aufnahme oder Ablehnung an der Uni verschickt.
Dieses Schreiben enthält im besten Fall die Aufforderung zur Immatrikulation. Erst dann, wenn sich der angehende Student auch eingeschrieben hat, ist der Studienplatz wirklich sicher.
Bewerbung um einen Studienplatz bei zulassungsfreien Studiengängen
Hierbei wird meist keine formale Bewerbung gebraucht, die Einschreibung kann direkt erfolgen. Bitte vorher erkundigen, die Hochschulen handhaben dies unterschiedlich! Eignungsverfahren können dennoch durchgeführt werden.
Tipp:
Teilweise wird ein Vorpraktikum erwartet, das zum Zeitpunkt der Einschreibung bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Studienbeginns nachgewiesen werden muss.
Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Info darüber, wann die Einschreibung zu erfolgen hat. Hier muss sich jeder selbst erkundigen und darauf achten, eventuelle Fristen wirklich einzuhalten. Die Schwierigkeit besteht darin, dass bei einigen Hochschulen eine Bewerbungsfrist bis Mitte Juli festgelegt ist, bei anderen hingegen kann die Immatrikulation ohne vorherige Bewerbung erfolgen.
Fristen bei der Bewerbung um einen Studienplatz
Die Fristen bei einer Bewerbung um einen Studienplatz sind unterschiedlich und sollten unbedingt beachtet werden, wenn es mit dem Studienplatz klappen soll.
Folgende Regelungen gelten:
- Medizin und Pharmazie:
Teilweise ist die Teilnahme an Eignungstests vorgeschrieben (TMS und HAM). Diese finden nur einmal im Jahr statt, die Anmeldung dafür ist bis zum 15.01. nötig.Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 31.05., wenn das Abitur bis 15.01. oder vorher abgelegt worden ist. - Bewerbung für das Wintersemester: Bewerbungsschluss ist der 15.07.
- Bewerbung für das Sommersemester: Bewerbungsschluss ist der 15.01.
Einklagen des Studienplatzes: Klage und Voraussetzungen für eine Klage
Artikel 12 des Grundgesetzes setzt den rechtlichen Rahmen für das Einklagen eines Studienplatzes. Im Gesetz ist das Recht auf die freie Berufswahl verankert, eingeschränkt wird dieses Recht aber durch den Numerus Clausus.
Dieser ist nur dann zulässig und konform der Verfassung, wenn die Hochschulen die Studienplatzkapazität ausschöpfen. Wenn die Bewerbung um einen Studienplatz nicht erfolgreich war, muss das somit noch lange nicht heißen, dass es wirklich keinen Studienplatz mehr gibt! Die Klage zielt darauf ab, aufzuzeigen, dass die Hochschule die möglichen Kapazitäten eben nicht voll ausgeschöpft hat.
Innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienplatzklage
Ein Studienplatz kann inner- oder außerkapazitär eingeklagt werden. Dabei bezeichnet ein Urteil in einer Klage um einen außerkapazitären Studienplatz, dass seitens des Gerichts Studienplätze freigegeben werden, die die Universität oder Hochschule bei den eigenen Berechnungen fälschlicherweise nicht einbezogen hat. Außerkapazitäre Studienplätze werden im Rahmen des Verfahrens aufgezeigt und müssen an die Studenten verteilt werden bzw. an den Kläger.
Auch innerkapazitäre Studienplätze können eingeklagt werden, wobei hier häufig die Eignung des Studenten im Vordergrund steht. Das heißt, dass die Hochschule ihre Kapazitäten vielleicht ausgeschöpft hat, dass aber ein besser geeigneter Student im Rahmen der Klage eine Möglichkeit bekommt, einen Studienplatz zu bekommen.
Wichtig ist in jedem Fall die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der die Klage individuell vorbereitet und maßgeschneiderte Gründe für diese aufzeigt.
Voraussetzungen für die Studienplatzklage(Video)
Wenn die Bewerbung um einen Studienplatz nicht von Erfolg gekrönt war, wollen viele Studenten mit einer Klage erreichen, dass sie doch noch einen Platz an der begehrten Hochschule bekommen.
Mit der Studienplatzklage wird aber nicht einfach ein beliebiger Platz eingeklagt, sondern es geht vielmehr um das Erreichen eines entsprechenden Gerichtsurteils, das besagt, dass die Hochschule noch Kapazitäten frei hat.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen für die Klage gegeben sein:
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Verstoß gegen die freie Berufswahl
In Artikel 12 des Grundgesetzes ist geregelt, dass allen Menschen das Recht auf die freie Berufswahl zusteht. Darauf basiert die Klage, welche erfolgreich sein kann, wenn die Hochschulen die möglichen Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft haben.
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Erfüllung persönlicher Voraussetzungen
Damit eine Klage erfolgreich sein kann, muss der abgewiesene Beinahe-Student einige persönliche Voraussetzungen erfüllen. Er muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die Fachhochschulreife oder das Abitur. Außerdem müssen eventuell geforderte Testnachweise beigebracht worden sein (Sprachtest, Sporttest, Kunstwerke etc.).
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Keine Zulassung zum Studium vorhanden
Wenn der Betreffende bereits eine Zulassung zu seinem Studium an einer anderen Hochschule erhalten hat, ist keine Klage mehr möglich. Das Einklagen in eine bestimmte Hochschule wird nicht zugelassen.
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Reguläre Bewerbung ist erfolgt
Eine Studienplatzklage basiert auch darauf, dass alle nötigen Voraussetzungen für die Einschreibung und das Studium vorliegen. Wer keine reguläre Bewerbung abgegeben hat, kann auch nicht klagen, wenn er oder sie nicht zugelassen wird. Hierbei sind die nötigen Unterlagen einzureichen.
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Keine abgelaufenen Fristen
Wer abgelehnt wird, weil Fristen nicht eingehalten wurden, kann auch keinen Studienplatz einklagen!
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Test für Medizin oder Pharmazie nicht erfolgt
Soll Medizin oder Pharmazie studiert werden, ist ein Test nötig, für den die Anmeldung bereits im Januar erfolgen muss. Wer diese verpasst oder nicht am Test teilnimmt, kann keine Klage einreichen.
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Geld vorhanden
Eine Klage kostet Geld, das sollte jedem klar sein. Daraus kann sich ergeben, dass bei nicht ausreichender Deckung der Anwaltskosten die Klage keinen Sinn macht und das Warten bis zum nächsten Jahr sinnvoller ist. Eventuell übernimmt die Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten.
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Anwalt vorhanden
Wer sich allein mit der Uni seiner Wahl anlegen möchte, wird oft den Kürzeren ziehen. Es sollte daher ein Anwalt beauftragt werden, eine maßgeschneiderte Klage einzureichen.
Wichtig:
Der Anwalt sollte auf Studienplatzklagen spezialisiert sein und daher bisherige Gerichtsurteile ebenso kennen wie die verschiedenen Möglichkeiten, um zum Ziel zu kommen. Er sollte aber auch einschätzen können, wenn eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.
Video: Wie DU einen Platz bekommst || Studienplatzklage und generelles Aufnahmeverfahren
FAQs zur Studienplatzklage (Video)
Wie funktioniert eine Studienplatzklage?
Im Rahmen der Studienplatzklage wird geprüft, ob die betreffende Hochschule ihre Kapazitäten ausgeschöpft hat oder ob es noch weitere Studienplätze gibt. Dabei wird zwischen der inner- und der außerkapazitären Studienplatzklage unterschieden, wobei Letztere deutlich häufiger ist.
Warum strebt jemand eine Studienplatzklage an?
Meist ist der Bewerber am gesetzten Numerus Clausus gescheitert, der für besonders beliebte Studiengänge sehr hoch gesetzt ist. Durch den NC könnte das Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt sein, dies liefert die Grundlage zur Klage.
Der Anwalt wird hier vor allem auf die persönliche Eignung und Motivation des Klägers hinweisen, wozu Noten und damit der NC nichts aussagen können.
Ist das Einklagen in alle Studiengänge möglich?
Grundsätzlich ist das Einklagen in alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an den Hochschulen möglich, meist richten sich Klagen an Hochschulen, die Medizin, Psychologie und Soziale Arbeit anbieten. Generell sind es meist die sehr gefragten Studiengänge, für die sich ein Kläger einen Platz erkämpfen möchte.
Wie kann eine Studienplatzklage angestrebt werden?
Wer eine Studienplatzklage anstreben möchte, sollte sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der in der Regel eine kostenlose Erstberatung anbietet.
Wichtig ist, dass geltende Fristen beachtet werden: Für eine Klage gilt meist der 15. Januar oder der 15. Juli als Frist für das jeweils folgende Sommer- oder Wintersemester. Wer wartet, bis der reguläre Ablehnungsbescheid eintrifft, hat die Frist für eine Klage meist schon verpasst.
Sind die Chancen für eine Studienplatzklage gut?
Kein Anwalt wird eine Garantie für den Erfolg der Studienplatzklage geben, denn nicht nur die Anzahl möglicher freier Plätze, sondern auch die Anzahl der Kläger spielt eine Rolle. Die besten Chancen bestehen in weniger gefragten Studiengängen. Wichtig für den Erfolg ist vor allem das rechtzeitige Klagen, damit keine Fristen versäumt werden.
Was kostet die Studienplatzklage?
Eine Studienplatzklage kostet viel Geld, wobei sich die genaue Summe nach dem Gegenstandswert der Klage richtet. Gerichtskosten, Kosten für den eigenen Anwalt und ggf. Kosten für den gegnerischen Anwalt und die Auslagen der Hochschule fallen an. Eventuell ist die Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung möglich.
Es hängt davon ab, wie viele Verfahrensschritte man eingeht. Die Kosten beginnen bei etwa 50 Euro (noch ohne Anwalt) und können auch über 1000 Euro betragen. Wer gegen mehrere Hochschulen klagt, kann so auch auf fünfstellige Kosten kommen. Manche Rechtsanwälte bieten an, dass nur im Erfolgsfall ein sogenanntes Erfolgshonorar gezahlt werden muss – das vorher festgelegt wird.
Video: Bewerbung an der Uni – meine 5 Tipps [VLOG]
Checklisten zur Bewerbung um einen Studienplatz
Die wichtigste Checkliste beinhaltet die Fristen, bis zu denen die Bewerbung um einen Studienplatz möglich ist.
Auch die folgenden Listen sind wichtig, damit bis zum Studienbeginn alles reibungslos läuft.
Checkliste 1: Die Basics der Bewerbung um einen Studienplatz
- Studienfach wählen
- Anmeldungen für Aufnahmeprüfungen rechtzeitig vornehmen
- Praktikum nötig (vorgegebene Dauer beachten)?
- wenn nötig: Motivationsschreiben und Sprachnachweis beibringen
- Einschreibetermine beachten
- BAföG beantragen
- Wohnung vor Ort suchen
Checkliste 2: Termine, Fristen und Wichtiges
Januar
- 15. Januar: Bewerbungsfrist für Test für Medizinische Studiengänge (TMS) oder Hamburger Auswahlverfahren für Medizinische Studiengänge (HAM), nur nötig für Studiengänge Medizin und Pharmazie
Mai
- Teilnahme an TMS
- Öffnung Bewerbungsportale – Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich
- frühere Bewerbung bis 31.05. nötig für Alt-Abiturienten mit Abi vor dem 15.01.
Juni
- Beginn Einschreibungen für zulassungsfreie Studiengänge
- Bewerbung um Wohnheimplatz
- Infos zu Finanzierungsmöglichkeiten einholen (BAföG)
Juli
- Ende Bewerbungsfrist: 15. Juli
- Zusammentragen Nachweise für Beantragung BAföG
August
- Öffnung Studienplatzbörse auf hochschulstart.de am 1. August
- Beginn Nachrückverfahren
- Neubewerbung für Losverfahren
- Immatrikulation
- BAföG-Antrag abgeben
- Anmeldung für Vorkurse
- evtl. Zimmer in WG suchen
September
- Semesterbeginn an Fachhochschulen
- späteste Abgabe BAföG-Antrag
- Durchführung Losverfahren
Oktober
- Semesterstart an der Uni
- Orientierungswoche für Erstsemester
- Stundenplan zusammenstellen