Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob? Spannend ist beides. Die kurzfristige Beschäftigung eignet sich perfekt für alle die, die sich eine überdurchschnittliche Bezahlung und größtmögliche Flexibilität wünschen. Wie wäre es, heute in München zu arbeiten, morgen in Hamburg und übermorgen in Berlin? Mit der Personalvermittlungsagentur Blaumond wird genau das möglich, mit allen Vorteilen der kurzfristigen Beschäftigung!
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Minijob und kurzfristige Beschäftigung: Vorteile eines Nebenjobs
Alles wird teurer, das normale Gehalt reicht bald nicht mehr, um sich mehr als Lebensmittel und Kraftstoff für das Auto zu leisten. Ein Nebenjob kommt da gerade recht, werden sich viele denken. Wie wäre es da mit einem Job, der zeitliche Flexibilität und eine gute bis herausragende Bezahlung bietet?
Die Agentur Blaumond bietet genau solche Nebenjobs an. Doch ehe sich jemand Hals über Kopf in die zusätzliche Arbeit stürzt, sollten die Vorteile sowie die wenigen Nachteile eines Nebenjobs bekannt sein. Wichtig zu wissen: Eine kurzfristige Beschäftigung ist für eine befristete Zeit möglich, ein Minijob ist zeitlich unbefristet.
Regelungen zu kurzfristiger Beschäftigung und Minijob
Eine kurzfristige Beschäftigung kann als Nebenjob aufgenommen werden und ist eigentlich seitens des Gesetzgebers für die Erbringung temporärer und hier vor allem saisonaler Leistungen gedacht. Pro Jahr darf ein Arbeitnehmer für insgesamt 70 Tage kurzfristig beschäftigt sein.
Dabei darf dieser Nebenjob kein Hauptberuf sein. Vor allem Schüler, Studenten und Rentner nehmen gerne Beschäftigungen in der Sommersaison gern an. Außerdem ist uns geiles Personal für besondere Aufgaben wie Evenbetreuung (Festivals), Messen, Gastro, Promo herzlich willkommen.
Auch Berufstätige können in dieser Form einen Nebenjob ausführen. Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht beitragspflichtig. Im Arbeitsvertrag muss ein Befristungsgrund genannt werden.
Der Minijob hingegen wird auch als 450-Euro-Job bezeichnet und ist zeitlich nicht befristet. Das heißt, dass der Arbeitnehmer in diesem Job auch ein ganzes Jahr oder länger tätig sein darf. Dafür ist der Minijob aber auch beitragspflichtig, was bedeutet, dass Sozialabgaben abzuführen sind.
Vorteile des Nebenjobs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der größte Vorteil der kurzfristigen Beschäftigung liegt auf der Hand: Hier wird ein zusätzliches Einkommen generiert, welches nicht der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben unterliegt. Das Einkommen ist aber steuerpflichtig und muss in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das wiederum bewirkt, dass sich das steuerpflichtige Einkommen erhöht.
Minijobs können, da sie zeitlich nicht befristet sind, eine dauerhafte Zusatzeinnahmequelle darstellen.
Sie bieten auch noch weitere Vorteile für Arbeitnehmer:
- keine Lohnsteuer
- gleiche Ansprüche aus arbeitsrechtlicher Sicht wie versicherungspflichtig Beschäftigte
- keine Beiträge zur Sozialversicherung seitens des Arbeitnehmers nötig
- viele Minijob sind auch ohne Fachkenntnisse auszuüben
Allerdings ergeben sich für den Arbeitnehmer auch Nachteile durch den Minijob. Er muss sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern und hat, wenn er oder sie den Job verliert, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Viele Arbeitnehmer zahlen auch nicht in die Rentenkasse ein, wenn sie nur einen 450-Euro-Job haben. Das wirkt sich später nachteilig aus, denn die Altersrente wird anhand der Beiträge bemessen. Sind diese geringer, fällt auch die Rente niedriger aus.
Arbeitgeber setzen gern auf die Vergabe von Minijobs oder Nebenjobs zur kurzfristigen Beschäftigung. Sie können damit Auftragsspitzen oder saisonale Mehrbelastungen abfedern, ohne die betreffende Person langfristig beschäftigen zu müssen. Die dauerhafte Belastung durch Personalkosten entfällt damit.
Auch weitere Vorteile sind für den Arbeitgeber drin:
- geringer Verwaltungsaufwand, da Abrechnung über Minijob-Zentrale
- Vereinbarung von Arbeit auf Abruf
- Weiterbeschäftigung von Ruheständlern möglich
- rasche Reaktion auf Mehr- oder Minderbedarf an Arbeitnehmern möglich
Auch der Arbeitgeber kann Nachteile durch die kurzfristige Beschäftigung eines Arbeitnehmers oder durch den Minijob haben. Die Beiträge, die der Arbeitgeber zur Sozialversicherung zahlen muss, sind höher als bei den übrigen Angestelltenverträgen, die über eine normale Lauf- und Arbeitszeit verfasst sind. Eine geringe Stundenanzahl bewirkt, dass sich der betreffende Arbeitnehmer nur schwer einarbeitet. Außerdem sind die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber durchaus nachteilig.
Tipp: Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber sollten bekannt sein, wenn sich ein Unternehmen damit trägt, statt normal Beschäftigter Minijobber im Nebenjob einzustellen.
Darf jeder eine kurzfristige Beschäftigung ausüben?
Dies ist sicherlich einer der größten Vorteile der kurzfristigen Beschäftigung: Jeder darf sie ausüben! Egal, ob es sich um einen Studenten oder Schüler, um einen Berufstätigen oder Senior handelt. Dennoch gibt es Einschränkungen und Menschen, die sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet haben, dürfen der kurzfristigen Beschäftigung nicht nachgehen.
Der Gesetzgeber nimmt dabei an, dass die Tätigkeit eben nicht kurzfristig, sondern beruflich ausgeführt wird, und das ist nicht erlaubt. Auch in der Elternzeit ist keine kurzfristige Beschäftigung möglich, ebenso wie zwischen dem Studium und der Arbeit.
Wer in einem Jahr seine maximal möglichen 70 Tage bereits kurzfristig beschäftigt war, darf freilich auch nicht mehr auf diese Art einen Nebenjob ausführen. Wichtig dabei ist, dass diese 70 Tage für alle Beschäftigungen gelten. Das heißt, wer zwei verschiedene Nebenjobs annimmt, darf insgesamt diese Höchstgrenze nicht überschreiten.
Bürokratische Notwendigkeiten beim Nebenjob beachten
Die kurzfristige Beschäftigung ist frei von allen Verwaltungsvorgängen? Von wegen, werden Arbeitnehmer feststellen. Spätestens dann, wenn sie ihre Einkommenssteuererklärung anfertigen müssen, zeigen sich die Auflagen. Auch der Arbeitgeber muss den Verwaltungsaufwand berücksichtigen und darf nicht vergessen, zwischen 10 und 30 Prozent des Bruttolohns an das Finanzamt in Form des Lohnsteuervorabzugs abzuführen.
Arbeitnehmer holen sich die Lohnsteuer zurück
In Deutschland gilt der progressive Steuersatz, der umso höher ist, je höher das Arbeitseinkommen ist. Dieses ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht allzu hoch, dennoch müssen auch Minijobber hinnehmen, dass einen Teil ihres Einkommens Vater Staat kassiert. Das Geld, das bei einem Nebenjob verdient werden kann, wird auf ein mögliches Arbeitseinkommen innerhalb von 360 Tagen hochgerechnet.
Damit entsteht ein vergleichsweise hoher Steuersatz, der in keinem realistischen Verhältnis zu dem geringen Jahreseinkommen steht. Die Steuerlast, die tatsächlich vom Arbeitnehmer zu tragen ist, wird daher anhand der Einkommenssteuererklärung festgelegt.
Dort wird angegeben, wie lange der Nebenjob ausgeübt wurde. Ergibt sich hier ein Jahreseinkommen von weniger als 9.000 Euro, kann sogar die gesamte Lohnsteuer zurückerhalten werden.
Und was ist mit den Sozialabgaben?
Wie schon erwähnt wurde, müssen kurzfristig Beschäftigte keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Dies gilt für alle Arten der Versicherung, sodass weder Kranken- noch Pflegeversicherung, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung beitragspflichtig sind. Das bewirkt am Ende mehr Netto vom Brutto!
Der Arbeitgeber hingegen muss die üblichen Umlagen zahlen:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1 % für U1)
- Ausgleich für den Mutterschutz (0,3 % für U2)
- Insolvenzgeldumlage (0,15 % für U3)
Sinnvolle Entscheidung für eine Lohnsteuerklasse
Arbeitnehmer können nur in einem Job mit der Einstufung in Lohnsteuerklasse 1 arbeiten. In weiteren Jobs werden sie automatisch in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft, die weitaus höhere Abzüge bewirkt. Der Job, in dem der oder die Betreffende am meisten verdient, sollte daher in Lohnsteuerklasse 1 eingestuft werden. Das bringt mehr Netto. Demzufolge sollte der Job, der weniger Geld bringt, in die schlechtere Lohnsteuerklasse gestuft werden.
Verheirateten werden meist die Splittungen drei und fünf oder vier und vier empfohlen. Beim Lohnsteuerklassesplitting in Klasse drei und fünf wird der Ehepartner, der weniger verdient, in die fünf eingestuft, wer mehr verdient, wird mit der Lohnsteuerklasse drei besteuert. Die Kombination vier – vier wird gewählt, wenn beide annähernd gleich viel verdienen und gemeinsam veranlagt werden.
Fazit: Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob bringen echte finanzielle Vorteile
Auch wenn keine berufliche Perspektive als Vorteil genannt werden kann, weil eine kurzfristige Beschäftigung kaum dazu taugt, Karriere zu machen, bringen Nebenjobs durchaus Vorteile. Neben den Erfahrungen, die hier gesammelt werden, kommt es vor allem auf das Geld an, denn auch für Minijobber gilt der Mindestlohn.
Unternehmen können kurzfristig und flexibel auf einen möglichen Mehrbedarf setzen, Arbeitnehmer erhalten durch den Nebenjob eine kleine Summe zum regulären Gehalt dazu oder verdienen sich überhaupt erst einmal eigenes Geld, wie es bei einem Schüler der Fall ist. Bei kurzfristigen Minijobs spielt das Gehalt übrigens keine Rolle für die Abgabe von Sozialbeiträgen, wichtig ist hier nur die maximale Arbeitszeit von 70 Tagen im Jahr.