Außerordentliche Kündigung: Was gibt es zu beachten?

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Die außerordentliche Kündigung ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wann ist es zulässig, eine fristlose Kündigung auszusprechen? Welche Möglichkeiten haben Angestellte, um darauf zu reagieren? Muss vorab eine Abmahnung ausgesprochen werden oder kann ohne diese fristlos gekündigt werden?

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlässt. Damit dieser Schritt rechtlich nicht anfechtbar ist, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die dem Angestellten im Rahmen des Kündigungsschreibens mitgeteilt werden.

Übrigens gilt auch bei einer fristlosen Entlassung, dass vorab der Betriebsrat dazu angehört werden muss, sofern das Unternehmen einen Betriebsrat hat. Damit unterscheidet sich die außerordentliche Kündigung von einer ordentlichen Entlassung. Bei ihr wird mit Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beendet. Hierfür müssen keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind vielseitig und daher für einen Laien nicht unbedingt zu erfassen.(#01)

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind vielseitig und daher für einen Laien nicht unbedingt zu erfassen.(#01)

Welche Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt es?

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind vielseitig und daher für einen Laien nicht unbedingt zu erfassen. Grundsätzlich gibt es vier Themenbereiche, die dazu führen können, dass ein Mitarbeiter außerordentlich gekündigt wird:

  • den Vertrauensbereich
  • den betrieblichen Bereich
  • den Leistungsbereich
  • den Unternehmensbereich

Wird aufgrund eines Vorkommnisses im Vertrauensbereich fristlos gekündigt, handelt es sich meistens um Vorkommnisse im Bereich der Beleidigung oder Belästigung von Kollegen oder Vorgesetzten. Auch ein Diebstahl wird diesem Bereich zugeordnet. Mit dem Leistungsbereich sind mehrfaches Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fernbleiben gemeint.

In den betrieblichen Bereich fallen vor allem Verstöße gegen die Betriebsordnung. Nur in seltenen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Vorkommnissen im Unternehmensbereich zulässig. Die Insolvenz eines Konzerns berechtigt beispielsweise nicht dazu, Mitarbeiter fristlos zu entlassen. Arbeitgeber und Insolvenzverwalter sind in solchen Fällen an das Arbeitsrecht gebunden.

So reagieren Arbeitnehmer richtig, wenn sie außerordentlich gekündigt werden

Spricht ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus, haben Angestellte verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Ein möglicher Schritt ist der Gang zum Betriebsrat. Auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Betroffenen weiterhelfen. Das gilt besonders dann, wenn Zweifel an der Zulässigkeit bestehen. Außerdem muss einem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, zu den Vorwürfen und dem Grund der Entlassung Stellung zu nehmen.

Hierbei kann es sinnvoll sein, dies mit Beistand des Betriebsrates oder eines Fachanwalts zu tun. Bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit ist das Arbeitsgericht zuständig. Der Betroffene kann hier Kündigungsschutzklage einreichen.

Dabei ist zu beachten, dass eine Frist von drei Wochen besteht. Sie gilt ab dem Datum der Kündigungszustellung. In einer Verhandlung wird dann nach geltendem Arbeitsrecht über die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens entschieden.

Spricht ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus, haben Angestellte verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Ein möglicher Schritt ist der Gang zum Betriebsrat. (#02)

Spricht ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus, haben Angestellte verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Ein möglicher Schritt ist der Gang zum Betriebsrat. (#02)

Kann ein Arbeitnehmer außerordentlich kündigen?

Auch ein Angestellter hat die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung einzureichen. Hierzu ist es ebenfalls erforderlich, dass ein schwerwiegender Grund vorliegt. In der Regel ist der Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen, in der ein Fehlverhalten angemahnt wurde.

Einige Gründe, die einen Arbeitnehmer auch ohne vorherige Abmahnung zu diesem Schritt veranlassen, sind:

  • unregelmäßige oder ganz ausbleibende Lohnzahlungen
  • wiederholte Beleidigung durch Vorgesetzte
  • Belästigung am Arbeitsplatz durch Kollegen oder Vorgesetzte
  • Verletzungen des Arbeitsschutzgesetzes

Ist der Grund für die fristlose Kündigung rechtens, muss ein Angestellter die Kündigungsfrist nicht einhalten und kann sofort aus dem Unternehmen ausscheiden.


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