Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist auf verschiedenen Wegen möglich. Maßgeblich für die Lerninhalte ist die aktuelle vfdb-Richtlinie. VBG, TÜV, DEKRA und auch die Berufsgenossenschaften bieten entsprechende Ausbildungen an. Während dieser werden alle Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter nötig sind.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Was macht eigentlich ein Brandschutzbeauftragter?
Wer als Brandschutzbeauftragter in einem Unternehmen eingesetzt ist, geht vielfältigen Tätigkeiten nach. Er ist zum Beispiel dafür zuständig, die Brandschutzordnungen im Unternehmen aufzustellen und zu aktualisieren. Gleichzeitig ist er Ansprechpartner für alle Belange und Fragen rund um den Brandschutz und um das Verhalten im Ernstfall. Der Brandschutzbeauftragte überwacht die brandschutztechnischen Einrichtungen und hält diese instand. Sind bauliche Veränderungen im Unternehmen unumgänglich, so werden diese durch den Brandschutzbeauftragten in die Wege geleitet.
Der Brandschutzbeauftragte überprüft regelmäßig Rettungswege und deren Kennzeichnung. Ihm obliegt es ferner, dafür zu sorgen, dass Brandschutzübungen im Unternehmen durchgeführt werden. Er ist zudem Ansprechpartner für die Feuerwehr und setzt gemeinsam mit ihr Brandschutzmaßnahmen um bzw. agiert nach Absprache mit dem Verantwortlichen.
Regelungen zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Die Ausbildung selbst ist nicht verpflichtend geregelt. Wer sich für einen entsprechenden Lehrgang interessiert, sollte unbedingt nach Seminaren suchen, die nach dem CFPA-Europe-Ausbildungsmodell angeboten werden. Auch die oben bereits erwähnte vfdb-Richtlinie sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaften sollten eingehalten werden und können für die Auswahl eines Weiterbildungsangebots hinzugezogen werden.
In all diesen Informationsschriften und Richtlinien geht es um die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten, um dessen Aufgaben und nötige Qualifikationen. Auch die Ausbildung desselben ist hier natürlich eingehend erläutert.
In der Regel umfasst die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten mindestens64 Lehreinheiten, die in der Länge einer üblichen Unterrichtsstunde abgehalten werden. Maximal sollten zehn Lehreinheiten am Tag stattfinden, was bereits eine Dauer von 450 Minuten bedeutet. Insofern ist ein Kurs oft vergleichbar mit einer Vollzeitstelle, denn zu den möglichen 7,5 Stunden Unterricht kommt eine halbe Stunde Pause hinzu.
Abgeschlossen wird der Kurs mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Als Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gilt das Vorhandensein einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Auch eine gleichwertige Ausbildung wird hier akzeptiert.
Brandschutzbeauftragter ohne Ausbildung
Möglich ist die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten auch ohne entsprechende Ausbildung. Dies ist nach aktuellen Richtlinien aber nur für Personen möglich, die eine Ausbildung zum gehobenen oder höheren Feuerwehrdienst abgeschlossen haben. Hierbei wurden die nötigen Inhalte, die für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter wichtig sind, bereits vermittelt und müssen nicht über einen separaten Kurs erneut gelehrt werden.
Auch Menschen, die eine Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst absolviert haben und als hauptamtliche Kräfte eingesetzt werden, können ohne zusätzliche Ausbildung der Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten nachgehen, wenn sie hauptamtlich für das jeweilige Unternehmen tätig sind und die nötigen Kenntnisse, die sie für ihre Position als Brandschutzbeauftragter besitzen müssen, nachweisen können.
Den dritten Personenkreis bilden diejenigen, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit der Fachrichtung Brandschutz vorweisen können. Auch sie müssen keine weitere Ausbildung vorweisen können, damit sie als Brandschutzbeauftragte tätig werden dürfen.
Verkürzung der Ausbildung
Lange Zeit war es möglich, die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu verkürzen. Dies galt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Doch im Rahmen der Ausbildung dieser Fachkräfte wird inzwischen auf Inhalte zum Thema Brandschutz verzichtet. Damit ist die Verkürzung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten aufgrund dieser Reformation nicht mehr möglich.
Durchführbar ist jedoch die Anpassung der Inhalte, die bei der Ausbildung gelehrt werden, an das Vorwissen der Teilnehmer. Haben sie entsprechende Vorkenntnisse, können die Inhalte in verkürzter Form vermittelt werden. Auch auf betriebsspezifische Gefahren und Risiken kann gezielt eingegangen werden. Der Brandschutzbeauftragte wird somit für seine Stelle perfekt ausgebildet, die er im jeweiligen Unternehmen bekleidet.
Im Rahmen der Ausbildung ist es überdies üblich, Themenschwerpunkte zu bilden. Auch sie richten sich nach den Vorkenntnissen und Unternehmen, in denen die Teilnehmer tätig sind.
Der Inhalt der Ausbildung
Wer als Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter tätig werden möchte, muss sich mit den Inhalten der Ausbildung vertraut machen. Die vfdb-Richtlinie sieht in den einzelnen Unterrichtseinheiten die im Folgenden beschriebenen Inhalte vor:
Rechtliche Grundlagen
In diesem Themenbereich wird auf die rechtlichen Grundlagen, auf die sich der Brandschutz stützen muss, eingegangen. Es geht um das Baurecht, um Sonderbauvorschriften, um die Landesbauordnungen und um das spezifische Brandschutzrecht. Auch die Musterbauordnung wird behandelt.
Brandlehre
Der Fachbereich Brandlehre wird auch als Löschlehre bezeichnet. Hierbei geht es um den Löschvorgang an sich. Welche Löschmittel sind geeignet? Welche eignen sich gar nicht? Welche chemischen und physikalischen Voraussetzungen müssen zum Löschen erfüllt sein? Diese und weitere Themen werden behandelt.
Brandrisiken und Gefahren
Bei jedem Brand entstehen spezifische Risiken, auf die in diesem Fachbereich eingegangen werden soll. Es geht hier um explosionsfähige Stoffe und solche, die leicht brennbar oder brandfördernd sind. In dem Zusammenhang wird auf Personen, die bei einem Brand besonders gefährdet sind, eingegangen.
Brandschutz am Bau
Wichtig bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist der bauliche Brandschutz. Hierbei werden Begriffe aus dem Bauwesen behandelt und es geht darum, wie sich einzelne Stoffe bei einem Brand verhalten. Außerdem wird auf das Brandverhalten von Bauteilen eingegangen und die DIN 4102 wird besprochen.
Brandschutz der Anlagen
Des Weiteren werden im Rahmen der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten die Brandmeldeanlagen eines Unternehmens besprochen. Es gibt in der Regel verschiedene Löscheinrichtungen, die teilweise stationär eingerichtet sind und teilweise mobil genutzt werden. Außerdem werden bei diesem Lehrgebiet die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen behandelt, auch Ersatzmaßnahmen stehen zur Diskussion.
Manuelle Brandbekämpfung
In der Brandbekämpfung gibt es verschiedene Geräte, die handbetätigt werden müssen. Hier sind zum Beispiel trag- und fahrbare Feuerlöscher zu nennen. Auch Wandhydranten sind in vielen Unternehmen anzutreffen. Diese Möglichkeiten werden im Unterricht besprochen. Darüber hinaus nehmen die Auszubildenden an praktischen Löschübungen teil. Diese können später auch im eigenen Unternehmen angewendet werden.
Organisation des Brandschutzes
Ein weiterer Themenbereich ist die Organisation des Brandschutzes. Welche Aufgaben muss der Brandschutzbeauftragte erfüllen? Welche Genehmigungen muss ein Brandschutzbeauftragter einholen und welche betrieblichen Gefahrenabwehrpläne sind aufzustellen? Außerdem wird eine Gefährdungsanalyse im Unternehmen benötigt. Um diese durchführen zu können, sind die entsprechenden theoretischen Kenntnisse nötig, die im Rahmen der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten vermittelt werden.
Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Ein Brandschutzbeauftragter muss mit Behörden, Versicherern und Feuerwehren zusammenarbeiten. Im Rahmen der Ausbildung wird auf die Stellung des Brandschutzbeauftragten in der Zusammenarbeit mit diesen Gruppierungen eingegangen. Außerdem werden verschiedene Arten von Feuerwehren besprochen. Hier findet meist sogar eine Exkursion statt, bei der die Teilnehmer die Theorie in der Praxis erleben können.
Der Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten findet durch eine Prüfung statt. Die Teilnehmer erhalten dann ein Zertifikat, das von der ausbildenden Stelle herausgegeben wird (DEKRA, TÜV, Berufsgenossenschaft u. a.).
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