Aus der Kirche austreten: Gründe, Konsequenzen und welche Vorgehensweise ideal ist
Video: Warum immer mehr Menschen aus der Kirche austreten:
Diese Folgen kann der Kirchenaustritt haben
Wer aus der Kirche austreten möchte, muss mit diesen Konsequenzen leben:
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Bürokratischer Aufwand
Der Austritt aus der Kirche muss beim Standes- oder Einwohnermeldeamt beantragt werden. Teilweise ist es auch nötig, einen Termin beim Amtsgericht zu vereinbaren. Dort gibt es ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Dieses wird zusammen mit der Bearbeitungsgebühr übergeben, wobei diese Gebührnicht in jedem Bundesland erhoben wird. Meist beträgt sie zwischen 10 und 60 Euro.
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Keine kirchliche Bestattung
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann keine kirchliche Bestattung mehr beanspruchen. Dies ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Eine individuelle Vereinbarung mit dem zuständigen Pfarrer ist nötig. Auch andere kirchliche Zeremonien sind nicht mehr möglich. Wer kirchlich heiraten möchte, muss erst wieder die Aufnahme in die Kirche beantragen.
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Keine Jobs bei kirchlichen Trägern
Vor allem Krankenschwestern und –pfleger, Sozialarbeiter und Pädagogen sollten sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Kirchenaustritts stellen. Ihre Jobchancen sind danach geringer, da die Arbeitgeber, die an eine Kirche gebunden sind, wegfallen.
Video: Mein Kirchenaustritt – der Brief vom Pfarramt und meine Antwort darauf
So ist die Vorgehensweise zum Austritt aus der Kirche
Wer aus der Kirche austreten möchte, muss folgende Unterlagen mit zum Amt nehmen:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Meldebescheinigung
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder und des Lebenspartners, wenn diese ebenfalls austreten wollen
- Geld zum Zahlen der Gebühren
Video: Rekord-Austritte: Zahlen wir ohne Kirche bald alle mehr Steuern? | Possoch klärt | BR24
In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin ist das örtliche Amtsgericht die richtige Anlaufstelle, wenn jemand aus der Kirche austreten möchte. In allen anderen Bundesländern ist das Standesamt oder das Einwohnermeldeamt zuständig.
Wichtig: Online ist der Kirchenaustritt nicht zu erklären, ein persönliches Erscheinen ist nötig. Neben dem Ausfüllen des Austrittsformulars ist es auch möglich, eine Austrittserklärung schriftlich zu verfassen und durch einen Notar beglaubigen zu lassen.
Wirksam wird der Austritt erst, wenn die Bearbeitung durch die jeweilige Behörde abgeschlossen ist. Das schließt die Zahlung der fälligen Gebühr mit ein.
Tipp: Die Bescheinigung über den Kirchenaustritt sollte unbedingt aufbewahrt werden. Sie ist der Nachweis, der zur Klärung noch offener Fragen zur Kirchensteuer gegenüber dem Finanzamt benötigt wird.