Aufenthaltserlaubnis: Verlängerung, Voraussetzungen, „Unbefristet“ beantragen

1

Die Aufenthaltserlaubnis ist der befristete Aufenthaltstitel, den Personen, die keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen, in Deutschland erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis: Voraussetzungen und Unterschiede

Die Aufenthaltserlaubnis wird für den Aufenthalt in Deutschland an Angehörige sogenannter Drittstaaten vergeben. Es handelt sich um einen Aufenthaltstitel, der in unbefristeter Form zur Niederlassungserlaubnis wird.

Welchem Zweck dient die Aufenthaltserlaubnis?

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, von denen es insgesamt sieben gibt. Einzelheiten enthält das Aufenthaltsgesetz und nennt neben der Aufenthaltserlaubnis auch die Niederlassungserlaubnis, die Daueraufenthaltserlaubnis-EU, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum als weitere Titel. Wie auch das Visum ist die Aufenthaltserlaubnis befristet und muss nach Ablauf verlängert werden.

Sie wird für diese Zwecke vergeben:

  • für die Ausbildung
  • für eine Erwerbstätigkeit
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • aus familiären Gründen

Für jeden dieser Zwecke sind eigene Voraussetzungen zu erfüllen.

Wichtig: Die Verlängerung der Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt in Deutschland ist an die gleichen Bedingungen geknüpft wie die erstmalige Vergabe des Titels. Ist der Zweck des Aufenthalts daher nur vorübergehend, kann eine Verlängerung ausgeschlossen sein. Nähere Informationen dazu bietet die zuständige Ausländerbehörde.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für den Aufenthalt in Deutschland an Angehörige sogenannter Drittstaaten vergeben. ( Foto: Shutterstock-Jazzmany)

Die Aufenthaltserlaubnis wird für den Aufenthalt in Deutschland an Angehörige sogenannter Drittstaaten vergeben. ( Foto: Shutterstock-Jazzmany)

Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis: Wann bekommt man was?

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet, die Niederlassungserlaubnis hingegen unbefristet. Letztere beinhaltet immer eine unbefristete Arbeitserlaubnis (auch für Studenten).

EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, auch Hochqualifizierte wie Wissenschaftler oder Lehrbeauftragte müssen keine separate Arbeitserlaubnis vorweisen, selbst wenn sie aus einem Nicht-EU-Land kommen.

Damit ein Ausländer in Deutschland arbeiten kann, braucht er einen Aufenthaltstitel, der eine Nebenbestimmung enthält. Hier kann zum Beispiel stehen „Erwerbstätigkeit gestattet“, dann kann jede angestellte und selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Lautet die Nebenbestimmung auf „Beschäftigung gestattet“, darf keine selbstständige Arbeit aufgenommen werden.

Ist die Beschäftigung laut Aufenthaltstitel „nach Erlaubnis durch die Ausländerbehörde“ möglich, muss erst ein entsprechender Antrag beim Amt gestellt werden. Teilweise ist es für Flüchtlinge und Asylsuchende möglich, eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich oder in einem bestimmten Umfang zu gestatten.

Aufenthaltserlaubnis verloren oder gestohlen?

Ist die Aufenthaltserlaubnis verloren gegangen, muss der Verlust unverzüglich der zuständigen Ausländerbehörde angezeigt werden. Des Weiteren ist die Online-Ausweisfunktion zu sperren, was über die Hotline 0180 1333333 möglich ist.

Danach muss der Betreffende bei der Ausländerbehörde vorstellig werden (nach vorheriger Terminvereinbarung). Es wird eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt. Wurde das Dokument zuvor gestohlen, ist zum Termin mit der Ausländerbehörde die Diebstahlmeldung bei der Polizei mitzubringen. Außerdem wird ein aktuelles Lichtbild benötigt, welches nicht älter als sechs Monate sein darf.

Video: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland – اقامت دائم در آلمان

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Voraussetzungen und Wandel in eine unbefristete Erlaubnis

Flüchtlinge bekommen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, die auf zunächst drei Jahre befristet ist. Dies ist aber erst möglich, wenn der Flüchtlingsstatus anerkannt worden ist. Doch egal, ob Flüchtlinge oder anderweitig Aufenthaltsberechtigte: Der Aufenthaltstitel kann in Deutschland frühestens nach drei Jahren verlängert werden.

Aufenthaltserlaubnis verlängern: So geht’s schneller

Tipp: Zuerst den Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde suchen, denn hier werden alle Informationen gegeben sowie relevante Unterlagen genannt, die für die Verlängerung des erlaubten Aufenthalts in Deutschland nötig sind.

Der Antrag auf Verlängerung muss unbedingt vor Ablauf der Befristung gestellt werden. Nur dann ist es möglich, bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde in Deutschland zu bleiben und nicht ausgewiesen zu werden.

Eventuell kann übergangsweise eine Fiktionsbescheinigung erstellt werden. Daher sollte der neue Titel rund sechs Wochen vor Ablauf der alten Bescheinigung beantragt werden. Je nach Behörde können die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, unterschiedlich sein.

In der Regel werden aber diese Daten und Dokumente erfragt:

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Informationen und Nachweise über: Krankenversicherung, Rentenversicherung, gesicherte Erwerbstätigkeit)
  • Nachweis der Integration: Teilnahmebestätigung für Integrationskurs
  • Nachweis Kenntnis deutscher Sprache und deutscher Gesellschaftsordnung

Studenten benötigen eventuell eine Immatrikulationsbescheinigung. Des Weiteren muss natürlich der ausgefüllte Antrag auf Verlängerung mitgebracht werden. Der Antrag selbst kann auf der Seite der Ausländerbehörde heruntergeladen werden.

Tipp: Eine Verlängerung ist auch bei einer Niederlassungserlaubnis sowie einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU nötig, allerdings erst nach zehn Jahren.

Aufenthaltserlaubnis unbefristet: So bekommt man sie

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann frühestens nach fünf Jahren beantragt werden und nennt sich in Deutschland „Niederlassungserlaubnis“.

Ehegatten deutscher Staatsangehöriger dürfen diese Erlaubnis bereits nach drei Jahren beantragen. Wichtig ist, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, was über entsprechende Einkommensnachweise und eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung nachzuweisen ist. Selbstständige müssen den Gewinn nach Steuern, die Gewerbeanmeldung sowie den Nachweis der Krankenversicherung vorlegen. Des Weiteren müssen für mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein.

Die Altersvorsorge muss bei Ehepaaren jedoch nur für einen Partner nachgewiesen werden. Zusätzlich muss ein Miet- oder Kaufvertrag über einen geeigneten Wohnraum vorgelegt werden. Die für die Integration wichtigen Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Zertifikat B1 entsprechen, was ebenfalls nachgewiesen werden muss. Außerdem wird eine Straffreiheit verlangt.

Die Kosten für eine unbefristete Erlaubnis betragen 135 Euro, Selbstständige zahlen dafür 200 Euro. Hochqualifizierte werden mit 250 Euro belastet. Weitere Informationen dazu gibt die zuständige Ausländerbehörde.

Flüchtlinge bekommen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, die auf zunächst drei Jahre befristet ist. ( Foto: Shutterstock-_Jazzmany)

Flüchtlinge bekommen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, die auf zunächst drei Jahre befristet ist. ( Foto: Shutterstock-_Jazzmany)

Diese Voraussetzungen müssen für die Verlängerung gegeben sein

Wer mit einem Visum eingereist ist und sich nach erfolgreicher Integration für Deutschland als neue Heimat entschieden hat, muss seine Erlaubnis für den Aufenthalt hier verlängern lassen. Nicht immer ist dabei eine unbefristete Verlängerung möglich.

Wichtig ist aber, dass der Antrag auf Verlängerung mindestens sechs Wochen vor Ablauf der eigentlichen Erlaubnis gestellt wird, denn ansonsten hat die Ausländerbehörde das Recht, den Antragsteller bis zur Entscheidung auszuweisen.

Ansonsten gilt, dass die gleichen Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis erfüllt sein müssen. Diese wurden weiter oben bereits ausgeführt. Im Großen und Ganzen geht es darum, dass das Leben hier eigenständig und finanziell abgesichert möglich sein muss, dies soll mit den geforderten Unterlagen nachgewiesen werden. Studenten benötigen eine gültige Immatrikulationsbescheinigung, sie brauchen keinen Nachweis einer Erwerbstätigkeit zu erbringen.

Wichtig: Wird ein Mietvertrag zum Nachweis des geeigneten Wohnraums gefordert, muss dieser unbedingt die Quadratmeterzahl der Wohnung nennen. Denn die Größe der Wohnung spielt eine Rolle bei der Beurteilung, ob es sich um einen geeigneten oder nicht geeigneten Wohnraum handelt.

Häufige Fragen rund um die Aufenthaltserlaubnis und deren Verlängerung

Was brauche ich, um einen Aufenthalt zu verlängern?

Wer seinen Aufenthalt verlängern möchte, hat bereits eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in der Tasche. Der Betreffende muss mit einer Hauptwohnung angemeldet sein und den Antrag auf Verlängerung persönlich stellen.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepasse mit Vermerk zum gültigen Aufenthalt
  • zwei biometrische Passbilder (aktuell)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über den Lebensunterhalt sichernde Einnahmen
  • Nachweis über Zweck des Aufenthalts
  • Nachweis über Teilnahme an Integrationskurs

Weitere Unterlagen sind nach Aufforderung vorzulegen. Zusätzlich sind die Bearbeitungs- und Verlängerungsgebühren in der aktuell geltenden Höhe zu entrichten.

Der unbefristete Aufenthalt war ein eigener Aufenthaltstitel bis zum 31.12.2004.  ( Foto: Shutterstock-_Daniel M Ernst )

Der unbefristete Aufenthalt war ein eigener Aufenthaltstitel bis zum 31.12.2004. ( Foto: Shutterstock-_Daniel M Ernst )

Kann man eine Fiktionsbescheinigung verlängern?

Eine Fiktionsbescheinigung lässt sich nicht verlängern. Sie gilt bis zur Entscheidung über die beantragte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und kann sogar bis zu einem Jahr oder länger gelten. Sie kann allerdings jederzeit aufgehoben werden. Die Fiktionsbescheinigung wird auf die Wartezeit für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis angerechnet.

Wie lange dauert es, bis man den Aufenthaltstitel bekommt?

Es dauert zwischen vier und sechs Wochen, bis der elektronische Aufenthaltstitel vorliegt. Zwei Wochen nach der Beantragung werden eine PIN, PUK und Entsperrnummer versendet, die gut aufbewahrt werden müssen.

Rund zwei Wochen später kann das amtliche Dokument bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeholt werden. Auch für die Verlängerung sollte eine ähnliche Zeit eingeplant werden, daher ist es ratsam, rechtzeitig den Kontakt zur Ausländerbehörde zu suchen, damit keine zwischenzeitliche Abschiebung droht.

Was braucht man für einen unbefristeten Aufenthalt?

Der unbefristete Aufenthalt war ein eigener Aufenthaltstitel bis zum 31.12.2004. Danach wurde er durch die Niederlassungserlaubnis abgelöst, die ein unbefristetes und unbeschränktes Aufenthaltsrecht garantiert.

Für die Beantragung werden diese Unterlagen benötigt:

  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über vorhandene Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren (inkl. Fiktionsbescheinigung)
  • kein offenes Strafverfahren
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
  • Nachweis über Teilnahme an Integrationskurs (damit Nachweis der Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung)
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Einzahlung Beiträge Rentenversicherung seit mind. 60 Monaten
  • Hauptwohnsitz in der Stadt, in der der Antrag abgegeben wird
Geht die Aufenthaltserlaubnis verloren, ist dies umgehend der Ausländerbehörde anzuzeigen  ( Foto: Shutterstock-Daniel M Ernst)

Geht die Aufenthaltserlaubnis verloren, ist dies umgehend der Ausländerbehörde anzuzeigen ( Foto: Shutterstock-Daniel M Ernst)

Was tun, wenn man die Aufenthaltserlaubnis verliert?

Geht die Aufenthaltserlaubnis verloren, ist dies umgehend der Ausländerbehörde anzuzeigen (Wiederfinden muss ebenfalls direkt angezeigt werden). Außerdem sollte die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden, was über die Hotline 0180 1333333 rund um die Uhr möglich ist.

Nach der Verlustmeldung muss ein persönlicher Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde vereinbart werden, danach kann der Aufenthaltstitel neu bestellt werden. Dafür ist ein aktuelles Lichtbild mitzubringen, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Die Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde kostet 18 Euro, die direkt per EC-Zahlung oder in bar zu entrichten sind.

Kann man einen vorläufigen Aufenthaltstitel beantragen?

Einen vorläufigen Aufenthaltstitel kann ein Reisender beantragen, wenn die Entscheidung über die endgültige Aufenthaltserlaubnis zu lange dauern würde. Es handelt sich dann um eine Fiktionsbescheinigung, deren Gültigkeit jederzeit widerrufen werden kann.

Diese vorläufige Erlaubnis gilt bis zur Erteilung des endgültigen Titels. Eine solche Fiktionsbescheinigung wird auch bis zur Entscheidung über eine beantragte Verlängerung des bisherigen Aufenthaltstitels vergeben. Eine diesbezügliche Beratung findet beim Kontakt mit der Ausländerbehörde statt.

Wie bekomme ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde (die Behörde, in dessen Ort der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat) beantragt werden. Als Voraussetzung dafür gilt, dass kein offenes Strafverfahren anhängig ist und dass der Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt erbracht werden kann.

Außerdem muss der Zweck des Aufenthalts nachgewiesen werden. Des Weiteren sind die ausreichenden Deutschkenntnisse sowie die Teilnahme an einem Integrationskurs nachzuweisen. Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlen und ausreichend krankenversichert sein.

1 Kommentar

  1. Frank Anklam am

    Wie kann ich onlinie über Internet einen Antrag stellen ,
    zur Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ,
    für verheiratete Ehepartner ?
    Antworten bitte erbeten an meine folgende
    Internetadresse : frank.anklam@rexel.de

Lassen Sie eine Antwort hier