Arbeitszeugnis: Formulierungen & Floskeln, Urteile & Gerichte

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Jeder Arbeitnehmer hat per Gesetz das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn er aus dem Unternehmen, in dem er bisher beschäftigt war, ausscheidet. Das Arbeitszeugnis muss in schriftlicher Form erstellt werden und gleichzeitig zwei wichtige Bedingungen erfüllen.

Unterschiede werden auch zwischen Arbeitszeugnissen für Arbeitnehmer und für Top-Manager gemacht. Diese variieren unter anderem im Umfang und in den gewählten Formulierungen. Lesen Sie jetzt, worauf es beim Zeugnis für Arbeitnehmer und Angehörige der Führungsriege ankommt.

Rechtliche Regelungen zum Arbeitszeugnis

Für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist es unerheblich, ob das Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig oder durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgt. Im § 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung wird der Anspruch auf ein Zeugnis geregelt.

Dieses muss der Wahrheit entsprechen, soll aber auch wohlwollend sein. Der Arbeitnehmer muss damit die Chance haben, sich in einem anderen Unternehmen bewerben zu können. Formulierungen oder Bemerkungen, die eine negative Aussage über den Arbeitnehmer beinhalten, dürfen nicht im Zeugnis vorkommen.

Eine offene Kritik durch den Arbeitgeber ist somit nicht zulässig. Das Problem dabei ist aber, dass eine solche Kritik dennoch im Arbeitszeugnis erscheint – gut verpackt in wohlklingenden Worten. Ein Beispiel für eine Formulierung in der Geheimsprache der Arbeitszeugnisse:

Herr Meier besitzt ein gutes Einfühlungsvermögen gegenüber der Belegschaft.

Das klingt doch gut? Doch in der Sprache der Arbeitszeugnisse meint es nichts anderes, als dass Herr Meier gern mit Flirten beschäftigt war – die Arbeit kam hier oft zu kurz. Ein anderes Beispiel:

Herr Schmidt fiel durch seine Geselligkeit auf, die das Betriebsklima deutlich verbesserte.

Auch das ist kein Satz, auf den man stolz sein kann. Denn er bedeutet, dass Herr Schmidt sich während der Arbeitszeit gern einmal den einen oder anderen Schnaps gönnte.

Ihr ehemaliger Chef wünscht Ihnen abschließend im Arbeitszeugnis Alles Gute und viel Gesundheit? Diese Schlußformel ist nicht nett gemeint, denn er gibt einem anderen Arbeitgeber damit zu verstehen, dass Sie oft krank sind.

Bei all diesen Formulierungen ist auch der rechtliche Anspruch sehr dehnbar, es kommt immer wieder zu Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten, weil ein Arbeitnehmer meint, durch sein Zeugnis schlecht beurteilt worden zu sein, der Arbeitgeber dies jedoch nicht einsehen mag. Wichtige Verjährungs-Frist: Drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet übrigens der Anspruch auf die Ausstellung des Arbeitszeugnisses.

Üblich ist das qualifizierte Arbeitszeugnis: Hier finden Sie Angaben zu Ihrer Position im Unternehmen, zu den üblichen Aufgaben und es erfolgt eine Bewertung von Sozialverhalten und Leistung. (#01)

Üblich ist das qualifizierte Arbeitszeugnis: Hier finden Sie Angaben zu Ihrer Position im Unternehmen, zu den üblichen Aufgaben und es erfolgt eine Bewertung von Sozialverhalten und Leistung. (#01)

Verschiedene Formen des Zeugnisses

Es gibt drei unterschiedliche Formen, die für ein Arbeitszeugnis verwendet werden können. So darf der Arbeitgeber das einfache Arbeitszeugnis ausstellen, in dem nicht viel mehr als Art und Dauer der Tätigkeit im Unternehmen zu finden ist.

Üblich ist das qualifizierte Arbeitszeugnis: Hier finden Sie Angaben zu Ihrer Position im Unternehmen, zu den üblichen Aufgaben und es erfolgt eine Bewertung von Sozialverhalten und Leistung.

Wechselt der bisherige Vorgesetzte oder gibt es einen anderen triftigen Grund, können Sie auch ein Zwischenzeugnis verlangen. Dieses kann als einfache oder qualifizierte Variante ausgestellt werden. Ein Zwischenzeugnis kann sogar später noch positiv sein: Wenn die Zusammenarbeit nicht friedlich endet, so weichen die wenigsten Arbeitgeber massiv von dem früher ausgestellten guten Arbeitszeugnis ab. So haben Sie die Chance, auch nach einem Streit ein positives Zeugnis zu erhalten.

Übliche Geheimcodes im Arbeitszeugnis (Video)

Wer sich mit der Sprache der Arbeitszeugnisse befasst, kommt rasch zu dem Schluss, dass es sich hier um einen Geheimcode handeln muss. Das ist auch gar nicht so falsch, allerdings kann mit einigem Fachwissen jede Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.

Für eine sehr gute Leistung spricht die Formulierung:

Frau A hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Hier kann auch die „größte oder äußerste Zufriedenheit“ angesprochen werden.

  • Gut ist die Leistung, wenn nur von der vollsten Zufriedenheit die Rede ist. Der Arbeitnehmer liegt hier zwischen einer 1 und einer 2, wenn Schulnoten als Basis herangezogen werden würden.
  • Wer stets zur vollen Zufriedenheit gearbeitet hat, bekommt die Note 2. Teilweise wird diese Formulierung aber auch schon für die Note 3 verwendet, wobei auf das „vollen“ oftmals auch verzichtet wird.
  • Mit der Note 4 schließen Sie Ihr Arbeitsverhältnis ab, wenn Sie zur Zufriedenheit gearbeitet haben. War der Arbeitgeber aber nur insgesamt zufrieden oder haben Sie im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit gearbeitet, bekommen Sie nur noch die Note 5.

Video: Welche Note gilt im Arbeitszeugnis als Durchschnitt? | Kanzlei WBS

Arbeitszeugnis fälschen: Vorsicht Straftat!

Im Grunde klingen all diese Formulierungen gar nicht schlecht – sind es aber in den genannten Abstufungen bis auf die ersten beiden Noten. Nicht selten entstehen dadurch Rechtsstreitigkeiten. Wichtig: Änderungen dürfen niemals selbst vorgenommen werden! Ein Arbeitszeugnis gilt als wichtiges Dokument, als Urkunde. Wer dieses fälscht, begeht eine Straftat. Eine fristlose Kündigung und eine Anzeige können die Folgen sein.

Das Arbeitsrecht und die Zeugnisse

Das Arbeitsrecht sagt, dass Arbeitszeugnisse so verfasst sein müssen, dass den Arbeitnehmern wenigstens eine gute Leistung, also die Note 2 bescheinigt wird. Sind die Zeugnisse schlechter, muss der Arbeitgeber dies begründen können. Vom Arbeitnehmer kann nicht erwartet werden, dass er die Begründung dafür liefern muss, warum er zu der schlechter bewerteten Gruppe zählt, die nur ungefähr 13,4 Prozent der Arbeitnehmer und ihrer Zeugnisse umfasst. Dies urteilte das Arbeitsgericht Berlin in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 28 Ca 18230/11.

Außerdem dürfe das Arbeitszeugnis nichts Selbstverständliches beinhalten. Der Hintergrund: Wer selbstverständliche Aufgaben oder Leistungen besonders betont, suggeriert damit, dass der Arbeitnehmer eben nicht in der Lage war, eine bessere Leistung als die übliche zu erbringen.

Versteckte Hinweise im Arbeitszeugnis: No Go !

Versteckte Hinweise dürfen in Arbeitszeugnissen nicht zu finden sein. Wer dem zukünftigen Arbeitgeber anbietet, für Nachfragen über die Leistung des ehemaligen Arbeitnehmers erreichbar zu sein, teilt diesem damit indirekt mit, dass im Arbeitszeugnis nicht alles erwähnt wurde und dass die Leistung des Betreffenden tatsächlich schlechter war als beschrieben.

Erhebliche Ausfallzeiten: dürfen genannt werden

Erwähnt werden darf hingegen die in Anspruch genommene Elternzeit, denn „erhebliche Ausfallzeiten“ dürfen genannt werden. Das ist vor allem für die Branchen interessant, in denen es auf Schnelligkeit und Dynamik ankommt. Der zukünftige Arbeitgeber bekommt so die Möglichkeit, einzuschätzen, ob das Fachwissen des Bewerbers auf dem neuesten Stand ist oder sein kann.

Dank und Wünsche in der Schlussformel

Außerdem hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sich der Arbeitgeber nicht zwingend beim Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit bedanken muss. Er muss ihm auch nicht alles Gute wünschen, denn das Zeugnis muss lediglich Angaben zu Leistung und Verhalten beinhalten.

Video: Zibb – Arbeitszeugnis – Jedes Wort ist wichtig

Zum Aufbau des Arbeitszeugnisses

Die folgenden Punkte muss das Arbeitszeugnis erfüllen:

  1. Ausdruck
    Das Arbeitszeugnis wird schriftlich verfasst und auf Papier ausgedruckt an den Arbeitnehmer überreicht. Eine Übermittlung per E-Mail oder das Verfassen per Hand ist nicht gestattet. Verwendet wird dafür sauberes Firmenpapier, der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf nicht geknitterte und fleckenfreie Ausdrucke.
  2. Individualität des Arbeitszeugnis
    Jeder Arbeitnehmer muss ein persönliches und individuelles Zeugnis erhalten. Vermutet er, dass das Zeugnis nur abgeschrieben wurde, muss er dies zwar nachweisen, hat dann aber das Recht, eine Neufassung zu verlangen.
  3. Personalien des Mitarbeiters
    Die Personenangaben im Arbeitszeugnis müssen korrekt sein. Außerdem müssen Tätigkeitszeitraum und ausgeführte Tätigkeiten genau aufgeführt werden. Die Zeiten, in denen der Arbeitgeber Urlaub hatte oder wenn er bedingt durch eine Erkrankung ausgefallen ist, werden nicht erwähnt. Werden die Arbeitszeugnisse für Führungskräfte ausgestellt, so sollte eine Leistungssteigerung in der Beschreibung von Position und Aufgaben erkennbar sein. Es geht dabei nicht um die Beförderung, sondern um die Verbesserung des Unternehmenserfolg.
  4. Schlusssatz und Schlussformel
    Ein Schlusssatz kann, muss aber nicht eingebracht werden. Der Arbeitgeber kann sich beim Arbeitnehmer in der Schlussformulierung für dessen Leistungen bedanken, ist dazu aber nicht verpflichtet. Er muss ihm auch keinen weiteren Erfolg wünschen oder das Ausscheiden bedauern.
  5. Unterschrift
    Das Arbeitszeugnis wird durch den Personaler unterschrieben. Bei Zeugnissen für Vorstandsmitglieder unterzeichnet der Vorsitzende des Aufsichtsrates, bei Ausfertigungen für Geschäftsführer unterschreibt ein Gesellschafter oder ein Vertreter desselben.
  6. Kündigungsgrund
    Der Arbeitnehmer muss ausdrücklich zustimmen, wenn der Grund für das Ausscheiden aus dem Unternehmen im Arbeitszeugnis erwähnt werden soll.

Arbeitszeugnis: Nachbesserung oder Neufassung

Sind wesentliche Punkte, die für die Form und den Inhalt des Arbeitszeugnisses gelten, nicht eingehalten worden, so dürfen Sie eine Nachbesserung oder die Neufassung verlangen. Ein nicht vollständiges oder sehr schlechtes Zeugnis – was es schon ist, wenn es die Leistung nicht mehr mit der Note 2 bewertet – kann zurückgewiesen werden. Auch widersprüchliche Formulierungen oder orthografische Fehler sind Gründe für eine Neuanfertigung des Arbeitszeugnisses.

Arbeitszeugnis: Objektiv oder subjektiv?

Es ist einfach nicht möglich, eine Beurteilung der Leistung komplett objektiv zu gestalten. Das gilt vor allem dann, wenn ein qualifizierendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Es geht ja sogar darum, eine subjektive Einschätzung zu erhalten. Allerdings sind manche Einschätzungen dann bewusst wohlwollend oder gefällig. Der Hintergrund ist, dass viele Arbeitgeber Prozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden wollen.

Stellt der Arbeitnehmer fest, dass das Zeugnis vor glänzenden Beschreibungen nur so strotzt und werden Bestnoten in allen Bereichen vergeben, so wirkt es nicht mehr glaubwürdig. Der zukünftige Arbeitgeber kann sich aus einem solchen Arbeitszeugnis kein Bild über den Bewerber machen. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die verwendete Sprache ausgewogen ist.

Frist: Sie wünschen eine Korrektur des Zeugnisses? Dann sprechen Sie Ihren Arbeitgeber binnen einer Frist von fünf bis 15 Monaten an. Danach verfällt Ihr Anspruch auf eine Änderung.

Video: Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis? | Betriebsrat Video

Zeugnisse für die Führungsebene

Für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen für Angehörige der Führungsetage gelten ganz besondere Regelungen. Die einfachen Muster, die im Internet für normale Zeugnisse verwendet werden können, sind hier in der Regel nicht anwendbar.

Wenn sich zum Beispiel Aufsichtsräte oder der Inhaber einer Firma dazu herablassen, einen scheidenden Manager über alle Maßen zu loben, so bedeutet das meist, dass das Arbeitszeugnis nicht viel wert ist. Die hier verwendeten Worte spielen im Grunde keine Rolle, sagen sie doch nur die Unwahrheit über die gezeigten Leistungen und den Nutzen des Betreffenden für das Unternehmen.

Drei Punkte sind für Arbeitszeugnisse von Top-Managern wichtig:

  1. Einschätzung der Kompetenzen
    Wichtig ist hier, wie die unternehmerischen und strategischen Kompetenzen eingeschätzt werden. Wird darauf nicht eingegangen, kann vermutet werden, dass der Betreffender weder besonders innovativ denkt noch überhaupt einen Nutzen für das Unternehmen hatte.
  2. Einschätzung des Führungsverhaltens
    Das Verhalten zu anderen Führungsmitgliedern und den untergeordneten Mitarbeitern wird hier bewertet. Wird darauf im Zeugnis nicht eingegangen, heißt das nichts anderes, als dass der Betreffende keine oder nur eine geringe soziale Kompetenz besitzt.
  3. Begründung für den Wechsel
    Die Begründung, warum das ehemalige Führungsmitglied eine berufliche Veränderung wünscht, sollte nachvollziehbar und logisch sein. Neue Herausforderungen oder eine nicht gewünschte strategische Änderung des Unternehmens können mögliche Gründe sein. Wird kein Grund angegeben, bedeutet das, dass der Ausscheidende wohl gefeuert werden musste, weil er absolut unbrauchbar ist.
Jeder Arbeitnehmer hat per Gesetz das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn er aus dem Unternehmen, in dem er bisher beschäftigt war, ausscheidet. Das Arbeitszeugnis muss in schriftlicher Form erstellt werden und gleichzeitig zwei wichtige Bedingungen erfüllen. (#02)

Jeder Arbeitnehmer hat per Gesetz das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn er aus dem Unternehmen, in dem er bisher beschäftigt war, ausscheidet. Das Arbeitszeugnis muss in schriftlicher Form erstellt werden und gleichzeitig zwei wichtige Bedingungen erfüllen. (#02)

Was nicht erwähnt wird

Bei (ehemaligen) Mitgliedern der Führungsriege eines Unternehmens ist es oft wichtiger, was nicht im Arbeitszeugnis erwähnt wird als das, was am Ende darin steht. Scheinbare Unwichtigkeiten und Nebensächlichkeiten bekommen die vollste Aufmerksamkeit der Headhunter. Wurde das Zeugnis auf dem Firmenpapier gedruckt, welches immer verwendet wird? Oder hat der Aufsichtsratsvorsitzende sein privates Briefpapier verwendet? Ist Letzteres der Fall, so ist von einem glaubwürdigeren Zeugnis auszugehen.

Floskeln, Persönliche Worte, Wiedereinstellung

Das gilt auch für die Leistungen, die im Arbeitszeugnis dargestellt werden. Sind diese eher nüchtern und neutral beschrieben und verliert sich der Schreiber in Floskeln? Das ist nicht gut und bedeutet nichts weiter, als dass das Zeugnis schlecht ist. Persönliche Worte, eine Wertschätzung der Zusammenarbeit und der bisherigen Leistung sowie die Möglichkeit, Referenzen zu erfragen, sind ungleich bessere Inhalte für ein Arbeitszeugnis eines Managers.

Vielleicht wird auch betont, dass der Betreffende jederzeit wieder eingestellt werden würde? Dies ist natürlich ebenfalls sehr positiv zu bewerten. Stets gilt, dass die fehlende persönliche Note im Zeugnis auf ungenügende Leistungen hindeutet.

Umfang des Zeugnisses

Auch der Umfang des Zeugnisses wird beachtet. Ist dieser sehr gering, so können hier kaum detaillierte Leistungsbeschreibungen vorhanden sein. Weniger als eine halbe Seit ist daher kaum sinnvoll. Eine aussagekräftige Beurteilung sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen. Das heißt, dass eine Länge zwischen einer und zwei Seiten für das Arbeitszeugnis ideal ist. Ist das Zeugnis zu lang, wird dem Manager gern unterstellt, er habe selbst in die Tasten gehauen und sein Zeugnis erstellt. Offenbar ist er narzisstisch veranlagt und fand bei der Beschreibung seiner Person und seiner Leistungen kein Ende …

Dieser Punkt gilt aber auch für die Arbeitszeugnisse, die für normale Arbeitnehmer ausgestellt werden. Auch diese sollten nicht länger als zwei Seiten sein, wobei es sicherlich auch davon abhängig ist, wie lange der Betreffende zum Unternehmen gehört hat, als das Zeugnis ausgestellt wurde. Wer nur ein halbes Jahr in der Firma beschäftigt war, wird sicherlich kaum eine zweiseitige Beurteilung erwarten können.

Wer jedoch viele Jahre im Unternehmen gearbeitet hat, sollte ein etwas umfassenderes und detaillierteres Zeugnis erhalten. Allerdings ist die reine Länge des Zeugnisses kein Grund, eine Änderung beim Arbeitsgericht einzuklagen, sofern alle nötigen Angaben enthalten sind und das Zeugnis mindestens eine halbe Seite umfasst.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: pathdoc -#01: Antonio Guillem -#02: Antonio Guillem

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