Angestellt und Selbstständig: Krankenkassenbeiträge nicht unterschätzen!

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Wer von einer Anstellung in die Selbstständigkeit wechselt, sollte die Krankenkassenbeiträge nicht aus den Augen verlieren. Während Angestellte von ihrem Arbeitgeber unterstützt werden, tragen Selbstständige die Kosten oft vollständig selbst. Doch welche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe, welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, und welche Kostenfallen sollten vermieden werden? Hier erfahren Sie, worauf es wirklich ankommt!

Nebenberufliche Selbstständigkeit: Wichtige Aspekte und Überlegungen

Für viele Menschen, die mit dem Gedanken spielen, sich beruflich selbstständig zu machen, ist dies ohne eine Absicherung durch den Hauptberuf oft nicht realisierbar. Aus diesem Grund starten viele zunächst mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Eine solche liegt vor, wenn jemand seinen regulären Job weiterhin ausübt und parallel ein eigenes Geschäft aufbaut. Ob die Selbstständigkeit später zum Haupterwerb wird oder nicht, bleibt dem Einzelnen überlassen, da der Hauptberuf nicht aufgegeben werden muss, um ein eigenes Unternehmen zu starten.

Allerdings bringt diese Flexibilität oft auch ein höheres Arbeitspensum mit sich. Wer versucht, nebenberuflich ein eigenes Unternehmen aufzubauen oder ein neues Produkt erfolgreich zu machen, hat oft wenig Zeit, sich intensiv mit allen Aspekten zu beschäftigen. Trotzdem sind solche Unternehmen meist nur dann erfolgreich, wenn man sich wirklich mit Engagement und Ernsthaftigkeit mit dem Vorhaben auseinandersetzt.

Das nebenberufliche Modell erfordert also genauso viel Einsatz wie eine Vollzeit-Gründung. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist dabei die Frage der Krankenversicherung, denn Fehler in diesem Bereich können ebenso wie Fehler bei der Kommunikation mit dem Finanzamt oder dem Arbeitgeber schnell zu Problemen führen.

Für die meisten Personen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, ist dies in der Regel nicht ohne Absicherung über den Hauptberuf möglich. (#01)

Für die meisten Personen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, ist dies in der Regel nicht ohne Absicherung über den Hauptberuf möglich. (#01)

 

Wer muss über meine nebenberufliche Selbstständigkeit informiert werden?

Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es nicht nur steuerliche Aspekte zu beachten, sondern auch mehrere formelle Anforderungen, die ähnlich wie bei einer regulären Unternehmensgründung geregelt sind, etwa die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Beantragung einer Steuernummer. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Krankenkasse, die ebenfalls informiert werden muss.

Die Kriterien, nach denen eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, sind in der Regel:

  • maximal 18 Stunden Arbeitszeit pro Woche im Nebenjob
  • das Nebeneinkommen übersteigt nicht das reguläre Arbeitsgehalt

Die Krankenkasse muss über eine nebenberufliche Selbstständigkeit in Kenntnis gesetzt werden. Dies ist nicht nur einmalig erforderlich, sondern es müssen regelmäßig (meist jährlich) Angaben zu Arbeitszeiten und Einkünften gemacht werden. Der Grund dafür ist, dass die Krankenkasse prüft, ob der Anteil des Einkommens aus der Selbstständigkeit den Verdienst aus der Hauptbeschäftigung übersteigt. Sollte dies der Fall sein, wird der Status auf „Selbstständiger“ geändert, was Auswirkungen auf die Berechnung der Beiträge hat.

Deshalb ziehen viele Selbstständige eine private Krankenversicherung in Erwägung, da dort die Beiträge oft anders berechnet werden und möglicherweise günstiger ausfallen. Es kann jedoch problematisch werden, wenn Änderungen bei der Arbeitszeit oder dem Einkommen nicht rechtzeitig gemeldet werden. In solchen Fällen kann es zu Nachzahlungen kommen, falls die selbstständige Tätigkeit die Haupttätigkeit übersteigt.

Versicherungspflicht bei der Gründung einer Selbstständigkeit

Im deutschen System gibt es unterschiedliche Regelungen zur Krankenversicherung für Selbstständige und Angestellte. Wer als Selbstständiger tätig wird, stellt sich oft die Frage, wie die Krankenversicherungspflicht in diesem Fall aussieht. Arbeitnehmer sind in der Regel automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und zahlen ihre Beiträge entsprechend der festgelegten Höhe, wobei die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden.

Für nebenberuflich Selbstständige bleibt diese Versicherungspflicht zunächst unberührt. Solange das Einkommen aus der Nebentätigkeit nicht höher ist als das Haupteinkommen oder Sie nicht mehr Zeit mit der Selbstständigkeit verbringen als mit Ihrer regulären Anstellung, bleibt alles beim Alten.

Wer jedoch voll selbstständig arbeitet, muss die Beiträge allein übernehmen, da kein Arbeitgeberanteil mehr zur Verfügung steht. Selbstständige haben dann die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern oder auf eine private Krankenversicherung (PKV) umzusteigen.

Besonders für junge Selbstständige kann der Wechsel in die PKV von Vorteil sein, da hier die Beiträge nicht einkommensabhängig sind, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und anderen Faktoren berechnet werden. Die privaten Versicherungen sind besonders dann günstiger, wenn man noch jung und gesund ist. Für ältere Selbstständige kann es jedoch ratsam sein, in der GKV zu bleiben, da die PKV im Alter tendenziell teurer wird.

Bisher sprachen wir von Angestellten, die nebenberuflich selbstständig sind. Aber was ist, wenn jemand bereits hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt und sein Einkommen durch einen Nebenjob mit Angestelltenverhältnis aufbessern möchte? (#02)

Bisher sprachen wir von Angestellten, die nebenberuflich selbstständig sind. Aber was ist, wenn jemand bereits hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt und sein Einkommen durch einen Nebenjob mit Angestelltenverhältnis aufbessern möchte? (#02)

 

Selbstständigkeit und ein zusätzlicher Angestelltenjob: Was gilt für die Krankenkasse?

Bisher haben wir über Angestellte gesprochen, die zusätzlich selbstständig arbeiten. Doch was passiert, wenn jemand hauptberuflich selbstständig ist und zusätzlich einen Nebenjob in einem Angestelltenverhältnis aufnimmt, um sein Einkommen zu erhöhen? Grundsätzlich ist dies möglich und beeinflusst die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht.

Es ist jedoch wichtig, die Krankenkasse über diese Nebentätigkeit zu informieren, da der Beitrag zur Krankenversicherung auf dem gesamten Einkommen basiert. Das bedeutet, dass auch das zusätzlich verdiente Geld aus dem Nebenjob in die Berechnung des Beitrags einfließt.

In der Regel erfolgt die Berechnung auf Grundlage des aktuellen Steuerbescheids, den die Krankenkasse zur Bestimmung des Einkommens anfordert. Zusätzliche Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit werden dabei automatisch berücksichtigt.

Sozialversicherungsregelungen für Selbstständige und Angestellte zugleich

In Deutschland besteht eine gesetzliche Sozialversicherung, die auch Leistungen wie Arbeitslosengeld und Rentenansprüche abdeckt. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit entstehen in der Regel keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge, da diese bereits durch die angestellte Tätigkeit abgedeckt werden. Es ist jedoch wichtig, die Krankenkasse über jede Veränderung Ihres Status zu informieren.

Wechselt die Selbstständigkeit von einer Nebentätigkeit zu einer Hauptbeschäftigung, wirkt sich dies nicht nur auf die Krankenversicherungspflicht aus, sondern auch auf die Sozialversicherungspflicht. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung, wenn kein Hauptjob mehr besteht.

Dennoch sollten Sie unbedingt eine private Altersvorsorge in Betracht ziehen, da diese im Rahmen der Selbstständigkeit von den Steuern abgesetzt werden kann. Besonders bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann es schwierig sein, den richtigen Status zu bestimmen. Eine Klärung des Status durch die Deutsche Rentenversicherung ist daher ratsam, da dies auch steuerliche Auswirkungen haben kann.

Bereits vor Beginn einer Nebentätigkeit sollten Sie eine freiwillige Statusanfrage stellen, um Klarheit über Ihre Sozialversicherungspflichten zu erhalten. Es gibt dabei Unterschiede zwischen Freiberuflern und anderen Selbstständigen, wobei Freiberufler im Gegensatz zu gewerblichen Selbstständigen kein Gewerbe anmelden müssen. Was als freiberufliche Tätigkeit gilt, kann jedoch in einigen Fällen vom Finanzamt geprüft werden. Und vergessen Sie nicht, auch kleine Nebeneinkünfte korrekt zu versteuern.

Gerade bei nebenberuflich selbstständig tätigen Personen stellt sich die Frage nach einer eventuellen Scheinselbstständigkeit. (#03)

Gerade bei nebenberuflich selbstständig tätigen Personen stellt sich die Frage nach einer eventuellen Scheinselbstständigkeit. (#03)

 

Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit!

Gerade für Personen, die nebenberuflich selbstständig arbeiten, ist es wichtig, sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit auseinanderzusetzen. Manche Unternehmen schlagen vor, dass Angestellte ihre Tätigkeit in Form einer selbstständigen Tätigkeit fortsetzen, indem sie eine eigene Firma gründen und als Subunternehmer arbeiten. Dies kann aus Sicht der Krankenkassen und Rentenversicherung problematisch werden, da die Feststellung von Scheinselbstständigkeit meist zu hohen Nachzahlungen führen kann.

Ein Arbeitnehmer gilt nicht als nebenberuflich selbstständig, wenn er zum Beispiel keine Kontrolle über seine Arbeitszeiten hat, ausschließlich Aufträge von einem einzigen Auftraggeber erhält, keine eigenen Büroräume nutzt oder die Preisgestaltung nicht eigenständig vornimmt. Es gibt noch weitere Merkmale, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können.

Wichtige Hinweise im Überblick:

  • Nebenberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit weniger als 18 Stunden pro Woche beträgt und das Einkommen nicht die Einnahmen aus der Haupttätigkeit übersteigt.
  • Solange Sie nur nebenberuflich selbstständig sind, entstehen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge.
  • Bei der Überschreitung der Grenze zur vollen Selbstständigkeit** unbedingt die Krankenkasse informieren.
  • Vollständige Selbstständigkeit kann einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) erforderlich machen.
  • Private Altersvorsorge nicht vergessen, insbesondere bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden, da hier hohe Nachzahlungen an Krankenkassen und Sozialversicherung drohen können.
  • Berücksichtigung von Regelungen zu Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag: Eventuell ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, bevor eine selbstständige Nebentätigkeit aufgenommen wird.

Fazit: Wichtige Hinweise für eine erfolgreiche nebenberufliche Selbstständigkeit

Die Regeln für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erscheinen zunächst relativ unkompliziert. Wer weiterhin in einem Angestelltenverhältnis bleiben möchte, kann dies in der Regel problemlos umsetzen. In den meisten Fällen ist eine Zustimmung des Arbeitgebers nur dann erforderlich, wenn der Arbeitsvertrag spezielle Regelungen zu Nebentätigkeiten enthält. Dennoch ist es ratsam, den Chef über die geplante Nebentätigkeit zu informieren, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig ist, dass die selbstständige Tätigkeit den Hauptberuf nicht negativ beeinflusst, keine direkte Konkurrenz darstellt und klar vom Angestelltenverhältnis getrennt ist.

Es ist jedoch entscheidend, dass Sie keine Arbeitszeit, die für Krankheit oder Urlaub vorgesehen ist, für den Aufbau Ihrer selbstständigen Tätigkeit verwenden. Eine klare Trennung der Tätigkeiten ist notwendig, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Für den Start einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind außerdem einige bürokratische Formalitäten notwendig. Diese variieren je nach Art der Tätigkeit und umfassen unter anderem die Anmeldung beim Gewerbeamt, die Anmeldung bei der Krankenkasse und die korrekte steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Besonders wichtig ist es, sich von einer möglichen Scheinselbstständigkeit fernzuhalten. Solche Modelle sind meist nur für das Unternehmen von Vorteil und führen zu erheblichen Nachzahlungen bei der Kranken- und Sozialversicherung, wenn sie später aufgedeckt werden. Wer sich unsicher ist, sollte rechtzeitig rechtliche Beratung einholen, um keine Risiken einzugehen und die Selbstständigkeit korrekt und ohne unangenehme Überraschungen zu gestalten.

Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Syda Productions -#01: ProStockStudio -#02: Jason Salmon -#03: sebra

Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

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