Ablauf und Rechte der Autofahrer

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Es ist die Horrorvorstellung vieler Autofahrer: Sie kommen in eine Alkoholkontrolle und müssen ins Röhrchen pusten. Danach ist der Führerschein im schlimmsten Falle weg. Sieht so aber wirklich die Realität aus? Wie laufen Alkoholkontrollen ab und was sind Ihre Rechte als Autofahrer? Wir klären auf und geben einige rechtliche Hinweise.

Wie läuft die Alkoholkontrolle ab?

Der Polizei ist natürlich daran gelegen, die Alkoholkontrollen derart zu gestalten, dass sie auch juristisch gesehen Bestand haben. Daher läuft die Prozedur immer ähnlich ab und es ist möglich, sich darauf vorzubereiten. Wichtig zu wissen: Die Polizei muss strenge Richtlinien einhalten, damit solche Kontrollen am Ende auch rechtlich gesehen in Ordnung sind.

Die ermittelten Werte sind nur dann vor Gericht verwendbar, wenn sie ordnungsgemäß erhoben wurden. Daher muss auch das Gerät zur Messung des Atemalkoholwerts strengen Anforderungen genügen – so muss eine Bauartzulassung für den Tester vorliegen, die sich an den Regelungen zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs orientiert.

Außerdem ist eine Eichung alle sechs Monate vonnöten. Sofern die Eichung bereits abgelaufen ist, ist das erhobene Ergebnis vor Gericht anfechtbar, denn zumindest theoretisch hätte es zu Messfehlern kommen können. Zwischen dem Ende des Trinkens und der Messung müssen mindestens zwanzig Minuten vergangen sein, damit das Ergebnis realistisch ist.

Daher wird in der Regel die Frage gestellt, wann Sie denn das letzte Mal getrunken haben. Außerdem muss die Polizei nachfragen, ob Sie in den letzten zehn Minuten etwas gegessen oder getrunken haben. Diese Zeitspanne wird auch als Kontrollzeit bezeichnet. Sofern die Kontrollzeit nicht eingehalten wird, ist das Ergebnis der Testung anfechtbar bzw. von vornherein für ungültig zu erklären.

Die offizielle Vorschrift besagt, dass zur Messung mindestens 1,5 Liter Atemvolumen in das Testgerät gepustet werden müssen. Der Zeitraum dafür muss drei Sekunden betragen. Über die tatsächliche Menge des Atemvolumens wird Protokoll geführt. Der angezeigte Wert über den Alkoholgehalt wird natürlich ebenso festgehalten, allerdings ist dieser laut Verkehrsrecht nur bis zur zweiten Stelle nach dem Komma relevant. Es darf weder auf- noch abgerundet werden. Des Weiteren wird die dritte Stelle nach dem Komma nicht mehr berücksichtigt.

Als Autofahrer hat man nicht nur Pflichten , sondern auch Rechte

Als Autofahrer hat man nicht nur Pflichten , sondern auch Rechte (#01)

Ihre Rechte als Autofahrer

Viele Fahrer wissen gar nicht, dass die Polizei niemanden zur Alkoholkontrolle zwingen darf. Vielfach wird davon ausgegangen, dass die Polizisten jeden anhalten und zu Alkoholkontrollen veranlassen dürfen. Dem ist nicht so und auch ein Blutalkoholtest darf nicht ohne Weiteres angeordnet werden. Vor diesem Test ist es nötig, den zuständigen Richter zu kontaktieren.

Sofern Sie also getrunken haben und in eine Kontrolle geraten, sieht das Verkehrsrecht sogar noch Schutzmöglichkeiten für Sie vor. Allerdings gilt in der Regel, dass die Zusammenarbeit mit den Polizisten der bessere Weg sein dürfte, denn dann haben Sie die besten Chancen, gut durch die Kontrolle zu kommen. Sie können die Tests verweigern, wenn Sie wirklich getrunken haben und der Alkoholkontrolle aus dem Weg gehen wollen.

Im Sinne der Strafprozessordnung § 81a darf ein Alkoholtest nicht erzwungen werden, dies ist nur für körperliche Untersuchungen möglich. Die Verweigerung des Tests ist damit nicht strafbar, auch wenn viele Verkehrsteilnehmer immer noch der Meinung sind, dass sie sich schon strafbar machen würden, wenn sie sich nur den Polizisten widersetzen würden. Damit ergibt sich allerdings das Problem, dass die Polizisten annehmen werden, dass Sie etwas zu verbergen haben müssten.

Warum weigern Sie sich sonst, in das Röhrchen zu pusten, wenn Sie reinen Gewissens sind? Der nächste Schritt der Ordnungshüter wird dann sein, eine Blutkontrolle beim zuständigen Richter zu beantragen. Sie können sich zwar mit der Kontrolle des Blutalkoholwertes einverstanden erklären, jedoch wird das natürlich niemand machen, der sich schon gegen das Pusten wehrt.

Wichtig: Unterschreiben Sie nichts, was die Polizisten Ihnen vorhalten und was darauf hinausläuft, dass Sie selbst auf einer Blutuntersuchung bestehen. Vor Gericht würde das als Einverständniserklärung ausgelegt werden. Sie brauchen eigentlich nur ein einfaches „Nein“ benutzen, um sich nicht mit der Untersuchung einverstanden zu erklären.

Begründen müssen Sie das nicht. Liegt die Erlaubnis des Richters vor, darf die Blutprobe genommen werden und es wird der Alkoholgehalt im Blut gemessen. Eine nicht genehmigte Blutprobe ist ungültig und darf vor Gericht nicht verwendet werden.

Wie verhalten Sie sich am besten bei Alkoholkontrollen?

Im ersten Moment sind Sie vielleicht geschockt, wenn Sie als Autofahrer zur Seite gewunken und zur Kontrolle des Alkoholwertes gebeten werden. Allerdings ist eine solche Kontrolle gar nicht so schlimm, wie es sich zuerst anhören mag. Es lohnt sich nicht, sich aufzuregen, zu schimpfen und wie Rumpelstilzchen herumzuspringen. Zeigen Sie besser die Bereitschaft zur Kooperation mit der Polizei und bleiben Sie höflich und verständnisvoll. Letzten Endes sitzen die Polizisten am längeren Hebel und es nutzt Ihnen gar nichts, sich die Ordnungshüter zum Feind zu machen.

Ist eine Alkoholwertüberprüfung angesagt, kommen Sie ohnehin nicht drum herum. Zeigen Sie sich hingegen aggressiv, werden Sie auch nicht mit einem freundlichen Entgegenkommen der Polizisten rechnen brauchen. Und: Wenn Sie nicht zu tief ins Glas geschaut haben, ist die Kontrolle ja auch nicht schlimm, denn dann haben Sie doch nichts zu befürchten. Zeigen Sie sich höflich, nett und rücksichtsvoll. Natürlich haben Sie immer das Recht, die Alkoholkontrollen zu verweigern und nicht mit den Polizisten zu kooperieren.

Alkoholtest: Je nachdem was dieser Test anzeigt, folgt noch ein Bluttest

Alkoholtest: Je nachdem was dieser Test anzeigt, folgt noch ein Bluttest (#02)

Was ist der Handalkomat?

Polizisten sprechen nicht mehr vom Pusten ins Röhrchen, sondern sie verwenden einen Handalkomaten, der auch als Alcotest-Gerät bezeichnet wird. Dieser gibt einen ersten Anhaltspunkt über den tatsächlichen Alkoholwert im Atem und das gezeigte Ergebnis ist für den weiteren Verlauf der Kontrollen relevant.

Ergibt sich ein Wert, der sich in der Nähe der laut Verkehrsrecht zulässigen Grenzen befindet, wird der Fahrer mit aufs Revier müssen, denn die Polizisten haben nun einen sogenannten Anfangsverdacht. Ob eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, muss erst noch geklärt werden.

Die Ergebnisse, die der Handalkomat zeigt, geben aber eben nur Anhaltspunkte, vor Gericht verwertbar sind sie nicht. Daher muss einem solchen Verdacht genauer nachgegangen werden. Allerdings ist es interessant zu wissen, dass die Werte, die der Handalkomat zeigt, nur in geringem Maße von den später erhobenen Werten abweichen.

Wenn der Handalkomat sehr hohe Blutalkoholwerte misst, so kommt der Fahrer des Fahrzeugs nicht mehr um die Blutentnahme herum, denn dann liegt wahrscheinlich eine Straftat vor. Die Blutentnahme selbst muss durch einen Arzt vorgenommen werden. Daher wird entweder aufs Revier gefahren oder die Polizisten nehmen den Verdächtigen mit ins Krankenhaus bzw. verständigen einen Mediziner.

Das sagen Anwälte zum Thema Alkoholkontrollen

Das Straßenverkehrsgesetz sieht für Deutschland eine Grenze von 0,5 Promille vor, bei deren Überschreiten ein Fahrzeug nicht mehr geführt werden darf. Dass Sie als Autofahrer das Pusten verweigern können, wird auch von den Anwälten bestätigt. Sie müssen sich nicht aktiv an einer Verfolgung des Verdachts beteiligen und dürfen auch nicht zu einer solchen Untersuchung gezwungen werden. Es ist nicht erlaubt, nach dem Anlegen von Handschellen oder Aussprechen einer Drohung den Alkoholtest durchzuführen.

Sie müssen auch nicht befürchten, dass Sie mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie sich gegen die Untersuchung aussprechen. Ein Alkoholtest gilt generell nicht als körperliche Untersuchung, daher brauchen Sie nicht aktiv mitzuwirken. Wurden die Atemalkoholwerte ermittelt, stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der Ergebnisse.

Hier kommen die oben bereits erwähnten Kriterien zur Bauartzulassung sowie zur Eichung des Geräts wieder zum Tragen. Das Gerät zur Messung muss zwingend eine Zulassung zur amtlichen Überwachung im Straßenverkehr besitzen, andernfalls darf es nicht eingesetzt werden. Die Eichfrist bzw. deren Einhaltung soll zusätzlich dafür sorgen, dass die erhobenen Messungen richtig und sicher sind.

Anwälte wissen aber auch, dass vorbereitende Handlungen für eine Autofahrt nicht strafbar sind, auch wenn sie unter Alkoholeinfluss vorgenommen werden. Dazu zählen etwa das Lösen der Handbremse, das Anlassen des Motors oder das Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung. Strafbar wird die ganze Sache nur, wenn sich das Fahrzeug in Bewegung setzt. Die Vorbereitung zum Fahren ist also möglich, das tatsächliche Rollen aber strafbar – sofern es unter Einfluss von Alkohol geschieht.

Ist also zum Beispiel eine Nacheichung (nötig nach einer Aktualisierung der Software) nicht vorhanden, so stehen die Chancen auf Verwertbarkeit der Messergebnisse schlecht. Wichtig ist zudem, dass die Polizisten zwei Messungen durchführen. Die Werte dürfen eben nicht nur einmalig erhoben werden, sondern es kommt darauf an, diese doppelt zu nehmen.

Der Abstand zwischen den beiden Messungen darf höchstens fünf Minuten betragen. Die bereits angesprochene Kontrollzeit vor der Messung muss ebenfalls tunlichst eingehalten werden, damit die Ergebnisse vor Gericht Bestand haben. Der Zeitpunkt der Messung gilt als Kennwert für das Einhalten der Kontrollzeit – wann das Gerät eingeschaltet wurde, ist dabei völlig unerheblich.

Oberlandesgericht: Wenn man da antreten muss, dann war es zuviel Alkohol

Oberlandesgericht: Wenn man da antreten muss, dann war es zuviel Alkohol (#03)

Das Oberlandesgericht Hamm sagt…

Unter dem Aktenzeichen Az. 3 Ss 31/09 ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm nachlesbar, welches besagt, dass Polizisten keine Blutprobe entnehmen dürfen. Immer ist die richterliche Erlaubnis dafür nötig, wie hier bereits angesprochen worden ist. Selbst dann, wenn die Alkoholkontrollen per Atemgerät hohe Werte angezeigt haben oder wenn es bereits offensichtlich ist, dass der zu Kontrollierende Alkohol im Blut haben muss, muss auf die richterliche Entscheidung gewartet werden. In der Praxis ordnen viele Ordnungshüter nur allzu oft selbst eine Blutentnahme und Kontrolle des Alkoholwertes an, obwohl sie genau das eben nicht dürfen.

Die Werte sind auch dann nicht vor Gericht verwertbar, wenn sie eine Straftat belegen – sie wurden eben nicht auf rechtmäßigem Wege ermittelt.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Vorschrift. Wenn die kontrollierenden Polizisten erkennen, dass „Gefahr im Verzug“ ist, dann dürfen auch sie eine Blutentnahme anordnen.

Dafür müssen allerdings wirklich zwingende Gründe vorliegen. Das kann der Fall sein, wenn der Verdächtige sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt – etwa dadurch, dass er auch nach dem Atemtest weiterhin aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchte oder wenn er handgreiflich wird.

Trinken und Autofahren?

Auch wenn die Grenze von 0,5 Promille für das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr gilt, so stellt sich doch die Frage, ob ein Fahrer eines Fahrzeugs überhaupt trinken muss. „Das eine Glas Bier …“ – hat schon viele Menschenleben gekostet.

Meist sind es nicht einmal die Fahrer selbst, die verunglücken, sondern es passiert den Beifahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern etwas. Es ist also gut, seine Rechte bei Alkoholkontrollen zu kennen und zu wissen, dass diese nicht zwingend wahrgenommen werden müssen. Es ist aber ebenso wichtig, verzichten zu können, wenn Sie wissen, dass Sie noch fahren wollen.

Haben Sie doch bei einer Feier mitgetrunken und müssen auf jeden Fall noch nach Hause fahren, so können Sie auch ein eigenes Messgerät nutzen. Diese Geräte sind frei verkäuflich und mittlerweile so hochwertig, dass sie ähnliche Werte wie die offiziellen Geräte der Polizisten anzeigen.

Die Unterschiede sind lediglich marginal. Für manche Menschen sind solche Geräte wirklich hilfreich, denn nicht jeder spürt, wie viel er wirklich getrunken hat und ist nach einer Messung selbst von höheren Werten überrascht. Vor allem dann, wenn Sie regelmäßig feiern gehen, sollten Sie an die Gewöhnung des Körpers denken.

Sie spüren die Wirkung des Alkohols weniger, im Atem und natürlich auch im Blut sind aber die höheren Werte vorhanden und nachweisbar. Das bedeutet, dass Sie bei Alkoholkontrollen schlechte Karten hätten, obwohl Sie sich gar nicht so fühlen, als hätten Sie Alkohol zu sich genommen.


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild: mezzotint-#01: Gerhard Seybert-#02:benjaminnolte-#03: cevahir87 _

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