Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

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Eine berufliche Neuorientierung steht an, es gab ein besseres Angebot oder es passt einfach nicht mehr mit dem aktuellen Arbeitgeber – die Liste an Gründen, warum eine Beendigung vom Arbeitsverhältnis sinnvoll sein kann, ist lang. Aber auch eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann immer anfallen. Allerdings kommt die Frage auf, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden sollte.

Die Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Wer sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt, der wird schnell feststellen, dass Arbeitgeber sehr gerne auf einen Aufhebungsvertrag zurückgreifen. Grund dafür ist, dass sie bei diesem deutlich mehr Möglichkeiten in Bezug auf die Gestaltung haben. Teilweise kann ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer ebenfalls von Interesse sein. Bevor hier eine Entscheidung fällt, sollten jedoch die Unterschiede bekannt sein.

Für den Arbeitgeber bringt ein Aufhebungsvertrag verschiedene Vorteile mit sich, die bei der Kündigung nicht zur Verfügung stehen. Dies sind:

  • Keine Einhaltung von bestimmten Fristen notwendig.
  • Es muss kein Kündigungsschutz bei speziellen Personengruppen eingehalten werden.
  • Es ist kein formelles Verfahren für die Kündigung notwendig.
  • Der Arbeitgeber muss nicht mit einer Kündigungsschutzklage rechnen.

Diese Vorteile sind jedoch nur dann gegeben, wenn der Arbeitgeber mit einer Trennung vom Arbeitnehmer ebenfalls einverstanden ist. Möchte er seinen Mitarbeiter noch länger halten, kann eine Kündigung für das Unternehmen eher von Vorteil sein.

Arbeitnehmer sehen auf den ersten Blick bei einem Aufhebungsvertrag für sich vor allem Vorteile, allerdings sind diese nicht immer gegeben. So muss auch der Arbeitnehmer keine Fristen einhalten, wie es bei der normalen Kündigung von einem Arbeitsverhältnis der Fall ist. Stattdessen kann er sofort aus dem Unternehmen austreten. Allerdings kann ihn das seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit kosten und auch andere sozialversicherungsrechtliche Sperrungen sind möglich.

Ein weiteres Problem stellt eine mögliche Anfechtung dar. Stellt der Arbeitnehmer nach der Unterschrift fest, dass er falsch behandelt wurde oder vielleicht sogar noch eine Abfindung bekommen könnte, die hier nicht vermerkt ist, ist es schwer, den Aufhebungsvertrag anzufechten.

Hinweis: Bei einem Aufhebungsvertrag sollte immer geprüft werden, ob eine Abfindung gezahlt werden muss. So kann es sein, dass der Arbeitgeber sich gegen den Vertrag ausspricht, wenn er dem Arbeitnehmer eine hohe Abfindung zahlen muss.

Bei einer Entscheidung, ob man eine Kündigung durchführt oder sich für einen Aufhebungsvertrag unterscheidet, hilft eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile.

Bei einer Entscheidung, ob man eine Kündigung durchführt oder sich für einen Aufhebungsvertrag unterscheidet, hilft eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile.(#01)

Die Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer bei einem Abfindungsvertrag

Bei einer Entscheidung, ob man eine Kündigung durchführt oder sich für einen Aufhebungsvertrag unterscheidet, hilft eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile.

Die Vorteile im Überblick

  • Keine Einhaltung der Kündigungsfristen. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn man direkt im Anschluss einen neuen Job beginnen möchte.
  • Vereinbarungen zum Zeugnis. Bei diesem Punkt ist es möglich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, was den Inhalt vom Zeugnis angeht.
  • Mögliche Abfindung in Anspruch nehmen. Dies passiert vor allem dann, wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung vorschlägt.

Die Nachteile im Überblick

  • Bei Abfindungszahlung und Verzicht auf die Kündigungsfrist beginnt das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld. Hier erfolgt eine Verrechnung mit der Abfindung.
  • Sperrung von Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen ist ebenfalls möglich.

Der zweite Nachteil gilt nur dann, wenn durch den Arbeitgeber nicht sowieso eine betriebsbedingte Kündigung durchgeführt worden wäre. Zudem sollten Arbeitnehmer die Kündigungsfrist einhalten, wenn sie nicht direkt in ein neues Arbeitsverhältnis gehen.

Tipp: In erster Linie ist der Aufhebungsvertrag für einen Arbeitnehmer interessant, wenn er die Stelle wechseln möchte und bereits einen neuen Arbeitsvertrag in Aussicht hat.

Video: Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber – 10 Tipps vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Interessante Fakten zum Aufhebungsvertrag

Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet und so den Arbeitsvertrag auflösen möchte, sollte der Arbeitnehmer wissen, dass dies nur mit seiner Einwilligung geht. Daher ist es empfehlenswert, nicht gleich abzulehnen oder zuzustimmen, sondern sich ein wenig Bedenkzeit zu nehmen. Es sollte nichts unterschrieben werden, bevor keine Entscheidung gefallen ist. Es kann empfehlenswert sein, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann einen Überblick darüber geben, ob eine Abfindung möglicherweise in Anspruch genommen werden kann.

Wer einen Entwurf vom Aufhebungsvertrag hat, der kann sich ebenfalls an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser prüft den Vertrag und gibt Hilfestellung bei der Anpassung von Formulierungen. Die Änderungswünsche werden dann dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Wer in die Arbeitslosigkeit geht, der sollte sich zudem bei der Agentur für Arbeit melden. Hier kann erfragt werden, wie es mit einer Sperrzeit aussieht. Steht generell eine betriebsbedingte Kündigung im Raum, kann sich der Arbeitnehmer dazu ein Schreiben vom Arbeitgeber aushändigen lassen und dies der Agentur für Arbeit vorlegen.

Hinweis: Wer eine Abfindung erhält, der sollte wissen, dass hier keine Sozialversicherungsabgaben anfallen. Der Arbeitnehmer muss weder Beiträge zur Krankenversicherung, noch zur Pflege- oder Rentenversicherung zahlen.

Video: Sperrzeit Arbeitsamt Aufhebungsvertrag! So verhinderst Du die Verrechnung der Abfindung!

Die Bedeutung vom Betriebsrat im Rahmen von Aufhebungsvertrag und Kündigung

Wenn es zu einer Kündigung kommt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat zu wenden. Dieser hat dann ein Mitspracherecht. Das gilt nicht, wenn es zu einem Aufhebungsvertrag kommt. Bei einer Kündigung prüft der Betriebsrat, ob alle Punkte rechtmäßig eingehalten werden. So wird auch kontrolliert, ob ein Arbeitnehmer möglicherweise eine andere Stelle innerhalb des Betriebes erhalten kann und nicht gekündigt werden muss. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht der Anspruch nicht. Aus diesem Grund haben Unternehmen häufig ein Interesse daran, dass der Vertrag unterschrieben wird.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die Abfindung ist für Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag meist von Interesse. Die Höhe richtet sich danach, wie lange der Mitarbeiter schon im Unternehmen beschäftigt ist. Ein Anspruch direkt besteht darauf nicht. Dennoch kann, mit etwas Verhandlungsgeschick, eine Abfindung ausgemacht werden. Für die Höhe gibt es eine gesetzliche Regelung. Diese wird im § 1a Abs. 2 KSchG festgehalten. Pro Jahr, das ein Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt ist, wird ein halbes Monatsgehalt veranschlagt. Es handelt sich hierbei um das Bruttomonatsgehalt. Es handelt sich hierbei jedoch nur um eine Richtlinie. Der Arbeitgeber kann auch höhere Angebote machen.

Was ist mit Widerruf und Anfechtung von einem Aufhebungsvertrag?

Bei einer Kündigung besteht die Möglichkeit, diese anzufechten oder sich an den Betriebsrat zu wenden. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht die Option nicht. Dennoch kann es im Ausnahmefall möglich sein, dass eine Anfechtung anerkannt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Irrtum nachgewiesen werden kann oder wenn eine Drohung oder Täuschung vorgelegen hat. Festgehalten werden diese beiden Punkte im § 119 und im § 123 BGB. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bedroht und gegen ihn eine Strafanzeige stellen will.

Für einen Arbeitnehmer ist es von Vorteil, wenn er einen guten Ansprechpartner hat in Bezug auf Fragen rund um eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.

Für einen Arbeitnehmer ist es von Vorteil, wenn er einen guten Ansprechpartner hat in Bezug auf Fragen rund um eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.(#02)

Generell ist ein Aufhebungsvertrag nur dann wirksam, wenn er die folgenden Punkte erfüllt

  1. Es muss eine Schriftform vorliegen.
  2. Der Arbeitnehmer darf mit dem Vertrag nicht überrumpelt worden sein.
  3. Es liegt kein Betriebsübergang vor.

Hilfen und Ansprechpartner bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Für einen Arbeitnehmer ist es von Vorteil, wenn er einen guten Ansprechpartner hat in Bezug auf Fragen rund um eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Eine gute Anlaufstelle ist das Portal Anwalt.de. Hier erhalten Arbeitnehmer Unterstützung bei der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht:

Rollnerstr. 8
90408 Nürnberg
Telefon: 0911 815150
service@anwalt.de
www.anwalt.de

Zudem ist es wichtig, sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen, wenn eine Arbeitslosigkeit eintreten wird:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: 0800 4 555500

Der Kontakt sollte schon vor der Kündigung oder auch vor dem Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, damit eine umfangreiche Aufklärung des Arbeitnehmers erfolgen kann.


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