Manteltarifvertrag: Tipps für Karriere und Salaire

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Schließen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft einen Tarifvertrag, so sind die Mitglieder der Verbände an selbigen gebunden. Festgelegt werden hierbei die minimalen Standards, die auf jeden Fall einzuhalten sind und mit deren Hilfe die Bedingungen für Einkommen und Arbeit geregelt werden. Verschiedene Punkte sind im Tarifvertrag enthalten, so unter anderem die Höhe von Löhnen und Gehältern sowie der Entlohnung von Lehrlingen, die Zahl der Urlaubstage sowie die einzelnen Kündigungsfristen. Bei Tarifverträgen gibt es neben dem Manteltarifvertrag weitere, verschiedene Arten von Vereinbarungen.

Notwendigkeit eines Tarifvertrags

Tarifverträge sind praktisch die Steuerungsmöglichkeit für den Arbeitsmarkt. Hierüber werden Vorgaben gemacht, an die sich alle Beteiligten halten müssen und die vor allem für die Unternehmen verbindlich sind. Arbeitnehmer erhalten durch einen Tarifvertrag einen gewissen Schutz vor ungerechtfertigt niedrigen Lohnzahlungen, zu geringen Urlaubszeiten oder kurzen Kündigungsfristen. Der Tarifvertrag sichert dem Angestellten zudem zu, dass er von einer wirtschaftlich positiven Entwicklung des Marktes profitieren kann.

Doch nicht nur Arbeitnehmer werden durch den Tarifvertrag begünstigt, auch für Arbeitgeber sind solche Verträge von existenzieller Bedeutung. Es werden einheitliche Bedingungen geschaffen, sodass der Wettbewerb bezüglich der Arbeitskosten geregelt wird. Wenn ein verbindlicher Tarifvertrag gilt, dürfen Arbeitnehmer zudem nicht in Streik treten, was die weitere Arbeitsplanung des Arbeitgebers doch deutlich erleichtert.

Geht es um Konflikte bezüglich höherer Löhne oder besserer Arbeitszeiten, so sind die Verbände die zuständigen Anlaufstellen. Die Unternehmen sind nicht in erster Instanz von diesen Streitigkeiten betroffen – gänzlich außen vor sind sie natürlich dennoch nicht. Ist die Friedenspflicht der Tarifverträge zu Ende, so können massive Streiks der Beschäftigten einem Unternehmen großen Schaden zufügen.

Infografik: Manteltarifvertrag

Infografik: Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag als Variante des Tarifvertrags

Der Manteltarifvertrag ist eine Form des Tarifvertrags und wird zwischen zwei Partnern geschlossen. Auf der einen Seite stehen hier die Arbeitgeber, die sich in Verbänden zusammengeschlossen haben. Auf der anderen Seite sind die Arbeitnehmer, die über die Gewerkschaft organisiert sind.

Wichtige Inhalte des Manteltarifvertrags betreffen Löhne und Gehälter, die Lohnfortzahlung sowie Kündigungsmodalitäten. Beim Lohn- und Gehaltstarifvertrag geht es um die Mindesthöhe der Vergütung, die konkret für eine bestimmte Branche festgelegt wird.

Beim Manteltarifvertrag hingegen spielt die Branche keine wichtige Rolle, es geht vielmehr um die Beschäftigten eines bestimmten Tätigkeitsfeldes. Lohn- und Gehaltsgruppen werden dort nicht explizit geregelt. Es geht vielmehr darum, mithilfe des Manteltarifvertrags langfristige und eher allgemeine Regelungen zu treffen. Gemeint sind hier Einstellungsbedingungen oder auch die Kündigung der Arbeitnehmer.

Die Regelungen zur üblichen Arbeitszeit, zur Krankmeldung oder auch zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden im Manteltarifvertrag behandelt. Bei der Lohnfortzahlung geht es zudem um den Urlaubsanspruch, den die einzelnen Beschäftigten haben – hier ist beispielsweise eine Staffelung nach dem Alter denkbar.

Der Manteltarifvertrag regelt überdies die Bedingungen für die Nachtarbeit sowie eventuelle Schutzmaßnahmen, die am Arbeitsplatz ergriffen werden müssen. Da Angestellte das Recht auf eine persönliche Weiterbildung und Qualifizierung haben, werden die entsprechenden Möglichkeiten dazu ebenfalls im Manteltarifvertrag festgehalten.

Das soll im Manteltarifvertrag stehen

Hier noch einmal die Inhalte des Manteltarifvertrags in der Übersicht:

  1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  2. Einstellungsbedingungen und Kündigungsmodalitäten
  3. Regelungen zur Arbeitszeit und Schichtarbeit
  4. Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub
  5. Regelungen zur Krankmeldung
  6. Schutzmaßnahmen und Nachtarbeit
  7. Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen
  8. Mitbestimmungsrecht im Betriebsrat

Der Manteltarifvertrag wird über einen wesentlich längeren Zeitraum geschlossen als der übliche Lohn- und Gehaltstarifvertrag. Die Vereinbarungen werden unter gegenseitigem Einvernehmen getroffen und können bei Einverständnis beider beteiligter Seiten abgeändert werden.

Der frühere Bundesangestelltentarifvertrag – kurz BAT – wurde inzwischen durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD – ersetzt. Er gilt als bekannteste Beispiel für einen Manteltarifvertrag.

Wichtiger Tipp zum Manteltarifvertrag

Rein theoretisch haben nur diejenigen Anspruch auf die Leistungen, die sich aus einem Tarifvertrag ergeben, die als Arbeitnehmer in der betreffenden Gewerkschaft organisiert sind. In der Regel erhalten aber die Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, die gleichen Leistungen wie ein Gewerkschaftler. Zum einen verhindert der Arbeitgeber damit zum gewissen Maß großes Unmut, zum anderen sinkt für ihn das Risiko, dass noch mehr Angestellte der Gewerkschaft beitreten.

Einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen aus dem Manteltarifvertrag haben aber nur die Mitarbeiter, in deren Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird und bei dem die Leistungen entsprechend geregelt werden sollen.

Welche Inhalte werden in einem Tarifvertrag geregelt?

Der Manteltarifvertrag ist nur eine Variante des Tarifvertrags – der übliche Tarifvertrag ordnet aber die großen Zusammenhänge.

Tarifverträge sind in zwei Teile gegliedert, auf der einen Seite gibt es den normativen und auf der anderen Seite den obligatorischen Teil. Der normative Teil ist für die Beschäftigten wichtig, denn dieser Teil regelt deren Rechtsverhältnisse im Arbeitsleben.

Das gesamte Arbeitsverhältnis ist hier geregelt und die Klauseln umfassen Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Urlaub und Sozialleistungen. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Tarifvertrag festgehalten. Der Manteltarifvertrag ist sozusagen die Ergänzung des normalen Tarifvertrags.

Der operative Teil des Tarifvertrags hingegen regelt die Laufzeit des Tarifvertrags, die Friedenspflicht sowie die Kündigungsfrist für diesen Tarifvertrag. Hier sind keine Rechte der Mitglieder festgehalten, sämtliche Rechte und Pflichten liegen bei den Tarifpartnern. Wer aus dem Arbeitgeberverband austritt oder gekündigt wird bzw. selbst kündigt, hat jedoch keine Folgen zu erwarten, die Pflichten enden ohne Konsequenzen.

Weitere Arten von Tarifverträgen

Neben dem Manteltarifvertrag gibt es noch den Flächen- oder Verbandstarifvertrag, der eine regionale Begrenzung besitzt. Diese Begrenzung muss allerdings nicht zu knapp ausfallen, sie ist auch auf ein ganzes Bundesland oder für ganz Deutschland geltend zu machen.

Zudem gibt es den unternehmensinternen Firmen- oder Haustarifvertrag, der für alle anderen Unternehmen nicht relevant ist, selbst wenn es sich um die direkte Konkurrenz handelt. Vor allem die großen Automobilhersteller gehen hier mit gutem Beispiel voran und schließen immer wieder Firmenverträge. Dabei sei aber gesagt, dass diesem Beispiel viele Unternehmen aus der Automobilindustrie folgen.

Der Branchentarifvertrag gilt nur innerhalb eines bestimmten Wirtschaftszweigs und Arbeitgeberverband und Gewerkschaften dieses einen Wirtschaftszweigs regeln die Modalitäten des Vertrags.

Zuletzt sei der Vergütungstarifvertrag aufgeführt. Er beschäftigt sich nur noch mit der Höhe der Vergütung und regelt die Modalitäten zur Bezahlung der Arbeitskraft. Der Vergütungstarifvertrag wird auch als Lohntarifvertrag bezeichnet und regelt alle Bestandteile der Zahlung von Arbeitgebern an Arbeitnehmer.

Er hat das Ziel, eine Unterbezahlung der Angestellten zu verhindern, außerdem werden Sonderbestandteile wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hier berücksichtigt. Dies ist allerdings nicht immer der Fall, teilweise werden die entsprechenden Klauseln nicht in den Vertrag aufgenommen und stattdessen gibt es einen Sondertarifvertrag.


Bildnachweis: © freeimages.com – Luiz Fernando Pilz

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