Arbeitnehmerüberlassung: Erklärung, Vorteile und was es mit Equal Treatment auf sich hat
Definition der Arbeitnehmerüberlassung
Viele Branchen setzen auf das Konzept der Arbeitnehmerüberlassung, bei dem sowohl Bürokräfte als auch Handwerker oder Aushilfen verliehen werden.
Die Hintergründe dazu sind leicht erklärt: Ein Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Personalleasingunternehmen über eine Arbeitnehmerüberlassung. Im Arbeitsvertrag sind alle Rechte und Pflichten geregelt. Das Gehalt wird seitens des Personalunternehmens gezahlt. Dieses tritt im Folgenden als Verleiher auf.
Der Entleiher wiederum schließt einen Vertrag mit dem Verleiher und muss diesem eine Gebühr zahlen. Die Arbeitnehmerüberlassung wird über einen festen Zeitraum vereinbart, danach muss der Angestellte „zurückgegeben“ werden. Dies kann von Nachteil sein, wenn sich derjenige inzwischen auf seiner Position eingearbeitet hat. Er hinterlässt eine entsprechende Lücke im Unternehmen.
Der Entleiher darf dem Arbeitnehmer Weisungen erteilten, gegenüber dem Verleiher ist der Angestellte nicht weisungsgebunden.
Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung ist immer dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen unvorhergesehene Auftragsspitzen abdecken muss. Ein Beispiel sind eingeworbene Aufträge, die seitens der vorhandenen Mitarbeiter im Unternehmen nicht bewältigt werden können.
Auch ein plötzlich hoher Krankenstand erfordert umgehende Maßnahmen, wenn das Unternehmen keine Verluste hinnehmen oder gar zeitweise schließen möchte. Ebenso ist die Arbeitnehmerüberlassung für Firmen sinnvoll, die nur saisonal einen höheren Bedarf an Arbeitskräften haben.
Video: Zeitarbeit- Was bedeutet es, als Leiharbeiter zu arbeiten? | Galileo testet Berufe | ProSieben
Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, um den Personalbedarf zu decken. Gleichzeitig geht der Entleiher kein Risiko ein: Selbst für den Fall, dass der entliehene Mitarbeiter krank wird, entstehen keine weiteren Kosten.
Sozialversicherungsbeiträge und Krankheitskostenübernimmt der Arbeitgeber des Leihmitarbeiters und damit der Verleiher. Der Entleiher kann somit flexibel auf eine veränderte Wirtschaftslagereagieren und trägt dennoch kein Risiko für einen festen Mitarbeiter.