Zulassung für Continental’s VDO DTCO 4.1 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt

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Die Verpflichtung, ab dem 21. August 2023 in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen einen intelligenten Tachographen der zweiten Generation einzubauen, ist gesetzlich festgelegt. Dieses Gesetz sorgt für Rechtssicherheit während des Übergangs zur Einführung des authentifizierten Galileo-Positionssignals. Continental betrachtet den DTCO 4.1 als eine solide Basis für datenbasierte Services, die speziell auf die Anforderungen der Logistikbranche ausgerichtet sind.

Verpflichtender Einsatz ab August 2023: Continental bringt Version 2 des intelligenten Tachographen rechtzeitig auf den Markt

Ein Blick auf die innovativen Updates im intelligenten Tachographen VDO DTCO 4.1 (Foto: Continental AG)

Ein Blick auf die innovativen Updates im intelligenten Tachographen VDO DTCO 4.1 (Foto: Continental AG)

Continental hat die Typenzulassung des KBA für den VDO DTCO 4.1 erhalten. Der intelligente Tachograph der zweiten Generation erfüllt die Anforderungen des EU-Mobilitätspakets 1 und bietet neue und überarbeitete Funktionen, die den internationalen Güterverkehr effizienter kontrollieren sollen. Dirk Gandras, Leiter der Tachographenentwicklung im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions, äußerte seine Freude über die erfolgreiche Erteilung der Sicherheitszertifizierungen und der Typenzulassung. Die Auslieferung der zweiten Version des intelligenten Tachographen erfolgt planmäßig vor dem 21. August 2023, dem Datum, an dem der Tachograph in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird.

Sicherheit und Chancengleichheit: Europa investiert in sichere Straßen und gerechte Regeln

Bestandsfahrzeuge betroffen: Intelligenter Tachograph 2.0 in drei Schritten bis 2026 verpflichtend (Foto: Continental AG)

Bestandsfahrzeuge betroffen: Intelligenter Tachograph 2.0 in drei Schritten bis 2026 verpflichtend (Foto: Continental AG)

Das EU-Mobilitätspaket 1 zielt darauf ab, die Arbeitskonditionen in der Transportbranche zu optimieren, indem es umfassende Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten einführt und gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Zudem legt das Mobilitätspaket besonderen Wert auf die Kontrolle und den Nachweis von Kabotagefahrten sowie auf die Dokumentationspflichten für die Entsendung von Fahrpersonal. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Fahrer angemessene Ruhezeiten einhalten, faire Arbeitsbedingungen vorfinden und dass der Straßenverkehr insgesamt sicherer wird.

Die Einführung des neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version hat zum Ziel, eine effektivere Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften zu gewährleisten. Nach hundert Jahren seit seiner Entstehung erhält der Tachograph nun erstmals weitere Kontrollfunktionen vom Gesetzgeber zugewiesen. Diese neuen Funktionen gehen über die bloße Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinaus und ermöglichen eine erweiterte Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrs. Der intelligente Tachograph trägt somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung von fairen Arbeitsbedingungen im Transportwesen bei.

Nach der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) müssen ab dem 21. August 2023 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mit Tachographen der zweiten Version ausgerüstet sein. Diese modernen Tachographen bieten verbesserte technische Eigenschaften, darunter eine präzisere Aufzeichnung von Fahrdaten wie Lenkzeiten und Geschwindigkeiten, um eine bessere Kontrolle über den Straßentransport zu ermöglichen. Im Anschluss daran werden bis August 2025 auch bereits im Einsatz befindliche Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend tätig sind, mit den entsprechenden Tachographen ausgestattet.

Eine neue Vorschrift bringt ab Juli 2026 Veränderungen für Nutzfahrzeuge mit sich, die ein Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen aufweisen und grenzüberschreitend tätig sind. Künftig wird für diese Fahrzeuge ein Tachograph erforderlich sein. Um die Ausfallzeiten durch Werkstattaufenthalte zu minimieren, empfiehlt das angesehene Unternehmen Continental, die Umrüstung im Rahmen der vorgeschriebenen Tachographenprüfung vornehmen zu lassen.

Verbesserter Technologieeinsatz steigert Transparenz und eröffnet neue Möglichkeiten für datenbasierte Services

Eine der wichtigsten Neuerungen beim DTCO 4.1 liegt in der verbesserten Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen. Diese Verbesserung wird durch die automatische Erkennung der Fahrzeugposition und Grenzübertritte mittels eines GNSS-Moduls (Globales Navigationssatellitensystem) realisiert, wobei sämtliche relevanten Daten im Massenspeicher gespeichert werden. Eine zusätzliche Bluetooth-Schnittstelle ermöglicht eine gesteigerte Konnektivität und ermöglicht somit das einfache Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte wie Smartphones.

Schon heute erfüllt der DTCO 4.1 die Anforderungen für die neuen Fahrerkarten, deren verbindliche Einführung für Ende 2024 geplant ist. Diese Karten werden über eine erweiterte Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage verfügen. Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, besitzt der DTCO 4.1 das gesetzlich geforderte Sicherheitszertifikat gemäß ISO/IEC-15408-Standard mit der Prüftiefe EAL 4+. Darüber hinaus nutzt das System bereits heute die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, was in Zukunft eine weitere Verbesserung der Datensicherheit ermöglicht.

Im Hinblick auf den Marktstart im August hatte Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions, die Hoffnung geäußert, dass der Betreiber die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten bereitstellen könnte. Da dies jedoch nicht möglich war, drückt er seine Zufriedenheit darüber aus, dass die Europäische Kommission durch die kürzlich verabschiedete Regulation (EU 2023/980) für Rechtssicherheit während dieser Übergangsphase gesorgt hat, was im Interesse aller Beteiligten liegt.

Eine bereits bekannte Funktion des DTCO 4.0 ist die ITS-Schnittstelle, die nun obligatorisch in der neuen Version des Fahrtenschreibers integriert ist. Durch diese Schnittstelle eröffnen sich zahlreiche neue Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Intelligent Transportation Systems (Intelligenten Verkehrssysteme). Der Tachograph hat die Fähigkeit, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig identifizierbare Informationen zu verwandeln, was zu vielversprechenden Chancen führt.

Die Verwendung des Tachographen geht über die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben hinaus und umfasst auch datenbasierte Services, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten eine umfangreiche Unterstützung bieten. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Integration von Maut-Serviceleistungen, die Continental ab 2024 in Zusammenarbeit mit dem Mautdienstleister Axxès erstmals anbieten wird. Der Tachograph liefert dabei die entscheidenden Daten für diese Services, und es gibt praktisch keine Grenzen für die Entwicklung solcher Lösungen. Dirk Gandras erklärt, dass das Ziel darin besteht, gemeinsam mit Entwicklungspartnern, Kunden und Start-ups das volle Potenzial des Tachographen auszuschöpfen und die Serviceoptionen für Flotten und Fahrer weiter auszubauen.

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