Anfang 2020 wurde das neue Pflegeberufegesetz rechtskräftig und somit die gesamte Ausbildung in der Pflege neu gestaltet. Nun gilt die generalistische Pflegeausbildung, die mit einer allgemeingültigen Ausbildung gleichzusetzen ist.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die generalistische Pflegeausbildung: Modernisierte Ausbildung in der Pflege
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wurde die Ausbildung in der Pflege modernisiert. Ziel war es, universell einsetzbare Pflegekräfte auszubilden, die in allen Pflegebereichen tätig sein können. Angehörige der entsprechenden Berufe sehen diese Veränderung skeptisch und entdecken bei Weitem nicht nur Vorteile.
Das ist neu durch die generalistische Pflegeausbildung
Über die generalistische Pflegeausbildung sollten mehrere Pflegeberufe zusammengeführt werden, sodass ein einheitliches Berufsprofil entstand. Nun ist es möglich, sich entweder für alle Pflegeberufe ausbilden zu lassen oder sich im dritten Ausbildungsjahr auf einen der drei Berufe zu spezialisieren.
Zur Wahl stehen dabei:
- Altenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Entsprechend erfolgt die generalistische Pflegeausbildung in den ersten beiden Lehrjahren allgemein, danach ist die Wahl zu einem der Fachbereiche möglich. Allerdings können sich Auszubildende auch dafür entscheiden, die generalistische Pflegeausbildung bis zum Ende durchzuführen und somit eine Pflegefachkraft zu werden. Das Wissen über die Pflege in Kliniken, Einrichtungen für Senioren oder in anderen Pflegeeinheiten ist damit allgemeingültig zu vermitteln
Die generalisierte Pflegeausbildung schließt mit einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung am Ende des dritten Lehrjahres ab. Abgefragt werden dabei die bisherigen Ausbildungsinhalte aus allen Bereichen der Pflege. Bei einer erfolgten Spezialisierung im dritten Lehrjahr stehen die Fachinhalte aus dem betreffenden Jahr zwar im Fokus, dennoch wird von den Prüflingen erwartet, auch in den übrigen Teilbereichen der Pflege versiert genug zu sein, um auf die Prüfungsfragen antworten zu können.
Vor- und Nachteile der generalistischen Pflegeausbildung (Video)
Die generalistische Pflegeausbildung hat bei Weitem nicht nur Vorteile, sondern ist auch mit einigen Nachteilen behaftet. Eigentlich sollten die Berufe in Pflege und Gesundheit durch die Generalisierung eine bessere Anerkennung bekommen, viele Berufsangehörige fühlen sich aber weniger fachkundig. Durch die Verallgemeinerung der Ausbildungsinhalte werden einzelne Fachbereiche weniger spezifisch behandelt, teilweise geht somit Wissen verloren. Dieses kann nicht allein im letzten Ausbildungsjahr aufgeholt werden.
Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung
Eine Ausbildung in der Pflege ist für viele Menschen erstrebenswert und das nicht nur, wenn sie selbst pflegebedürftige Angehörige haben. Vielmehr geht es um die Arbeit mit Menschen und die Möglichkeit, Pflegebedürftigen etwas Gutes zu tun.
Die Vorteile durch die generalistische Pflegeausbildung sind dabei:
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Mehr Flexibilität
Durch die einheitliche Ausbildung in der Pflege können die Pflegefachkräfte ohne Probleme zwischen einzelnen Versorgungsbereichen wechseln. Sie können sowohl Kinder als auch Senioren pflegerisch versorgen. In den ersten beiden Jahren erhalten die Auszubildenden umfassende Einblicke in die verschiedenen Pflegebereiche.
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Mehr Wahlmöglichkeiten
Dadurch, dass die Auszubildenden in den ersten beiden Jahren alle Bereiche des Pflegeberufs kennenlernen, ist es für sie einfacher, sich auf eine Fachrichtung zu spezialisieren. Wer zum Beispiel nicht gut mit älteren Menschen umgehen kann, ist als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger vielleicht besser dran.
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Weniger Kosten
Private Pflegeschulen haben vor der Gültigkeit des neuen Pflegeberufegesetzes Schulgeld verlangt. Durch das Gesetz jedoch ist die Ausbildung nun kostenlos möglich. Es gibt im Gegenteil dazu sogar eine Ausbildungsvergütung, Kostenträger sind das Land, die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die die Auszubildenden beschäftigen.
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Bessere Chancen im Job
Wer in allen Bereichen ausgebildet ist, hat es am Ende leichter, einen Job zu bekommen. Die Spezialisierung im dritten Lehrjahr ändert daran nichts, denn zuvor wurde bereits in alle anderen Bereiche hineingeschnuppert bzw. wurden die entsprechenden Kenntnisse erworben. Gleichzeitig ist der Beruf der Pflegefachkraft EU-weit anerkannt.
Nachteile der generalistischen Pflegeausbildung
Angehörige der Pflegeberufe sehen in der neuen Pflegeausbildung durchaus Nachteile. Diese beginnen bereits mit den Voraussetzungen, die zu erbringen sind. Denn die Bewerber müssen nun einen mittleren Schulabschluss vorweisen, was zuvor nicht nötig war. Ein Hauptschüler kann sich nicht direkt für eine Ausbildung bewerben, sondern muss zuerst eine Ausbildung als Pflegehilfskraft absolvieren. Das Jahr ist jedoch nicht verloren, denn diese Ausbildungszeit kann auf die Pflegeausbildung angerechnet werden.
Weitere Nachteile sind:
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Schwierigere Ausbildung
Dadurch, dass drei Ausbildungen in eine gepackt wurden, hat sich der Anteil der theoretischen Inhalte deutlich erhöht. Das wiederum lässt die Ausbildung weitaus schwieriger werden. Auch wenn einzelne Bereiche weniger vertiefend behandelt werden, so sind sie doch deutlich zahlreicher als zuvor.
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Mehr Flexibilität
Was ein Vorteil ist, kann für Pflegeeinrichtungen auch von Nachteil sein. Denn wenn ein als Altenpfleger Beschäftigter eine generalistische Pflegeausbildung absolviert hat, ist er auch in den übrigen Pflegebereichen versiert und wandert gegebenenfalls dorthin ab. Eine Pflegefachkraft ist nicht gebunden und kann sich folglich den Job suchen, der am besten bezahlt wird. Das wird kein Job in der Altenpflege sein!
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Flachere Ausbildungsinhalte
Das Wissen, das im Rahmen der neuen Pflegeausbildung vermittelt wird, ist weniger tief greifend. Das heißt, dass der zu vermittelnde Stoff zwar mehr geworden ist, dennoch kommen einzelne Inhalte zu kurz. Kinder und Senioren haben unterschiedliche Bedürfnisse und benötigen entsprechend ein anderes Fachwissen.
Video: Generalistische Pflegeausbildung | Ausbildung | Beruf
Wichtiges rund um die neue Pflegeausbildung (Video)
Die Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz kann an jeder Alten- oder Krankenpflegeschule absolviert werden, an der dies bisher auch möglich war. Der Abschluss lautet allerdings nicht mehr wie bisher auf den jeweiligen Spezialbereich, sondern wird als „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“ ermöglicht. Mit dem Abschluss der Schule und der im dritten Lehrjahr möglichen Spezialisierung kann der entsprechende fachliche Zusatz genannt werden.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung in Pflege und Gesundheit besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil. Die Theorie wird in den Pflegefachschulen vermittelt. Daneben sind Praxiszeiten wichtig, die meist in einer Stammeinrichtung absolviert werden. Das heißt, dass die betreffenden Auszubildenden die meiste Zeit ihrer Ausbildung in einer Einrichtung tätig sind, sofern sie sich nicht im letzten Ausbildungsjahr spezialisieren. Wird der Spezialbereich in der bisherigen Stammeinrichtung nicht angeboten, muss die praktische Ausbildung in einer anderen Pflegeeinrichtung oder in einem anderen Krankenhaus fortgesetzt werden.
In der Regel werden praktische Einblicke in alle Pflegebereiche ermöglicht, was bedeutet, dass dieser Teil der Ausbildung sowohl in der Klinik, in psychiatrischen Einrichtungen sowie in der Kinderkrankenpflege und in Altenheimen erfolgt. Die Auszubildenden erlernen die wichtigsten Fachinhalte und tragen zu mehr Gesundheit, Mobilität und Aktivität der zu Pflegenden bei.
Video: Die neue Pflegeausbildung und das Pflegeberufegesetz
Wichtiges zur Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung für ihre Tätigkeit in den Einrichtungen, wobei dieser Fakt erst im Zuge der Reform der Ausbildung eingeführt wurde. Im ersten Lehrjahr werden nun rund 1.100 Euro monatlich gezahlt, im zweiten Lehrjahr sind es rund 100 Euro mehr. Auch im dritten Lehrjahr gibt es einen Aufschlag, der im Vergleich zum zweiten Ausbildungsjahr noch einmal 100 Euro beträgt. Die genannten Summen verstehen sich als Brutto-Gehälter, von denen noch die üblichen Sozialleistungen abgezogen werden müssen.
Verkürzung der Ausbildung möglich
Eine Verkürzung der Ausbildung ist unter bestimmten Umständen möglich. Wurde zum Beispiel nicht mit dem mittleren Schulabschluss die Schule beendet, muss ein Jahr der Ausbildung zum Pflegehelfer absolviert werden. Dieses Jahr wird auf die generalisierte Pflegeausbildung angerechnet und verkürzt diese. Eine Verkürzung ist ebenfalls möglich, wenn bereits andere, fachärztliche Ausbildungen vorliegen.
Die Verkürzung kann jedoch nur auf Antrag ermöglicht werden, wobei der Antrag beim Träger der Ausbildung zu stellen ist.
Ebenso ist eine Verlängerung der Ausbildung möglich. Gründe dafür sind meist im persönlichen Umfeld zu finden, durch das der Auszubildende sein Lernpensum nicht bewältigen konnte. Auch eine Krankheit des Auszubildenden kann die Verlängerung der Ausbildung nötig machen. Diese muss ebenfalls beim Träger beantragt werden.